Erstellt am 08.10.2006 um 00:31 Uhr von peters
Habt Ihr eine Vertretung der Schwerbehinderten? Dann bindet sie ein.
Der BR hat Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit.
Und bei Schwerbehinderten ist auch deren Vertretung zu beteiligen.
Für Schwerbehinderte ist weiterhin das entsprechende Integrationsamt zuständig. Nehmt mit diesem Amt Kontakt auf und lasst euch beraten.
Ich denke, dort bekommt Ihr weitere nützliche Hinweise.
Erstellt am 08.10.2006 um 08:56 Uhr von Kölner
@anja
Ich mache mich jetzt bestimmt unbeliebt, aber warum kann er die Therapien nicht morgens machen?
Erstellt am 08.10.2006 um 10:56 Uhr von anja
hallo kölner,
ja, du machst dich bei uns leider schon unbeliebt!
das haben wir doch längst geprüft.
aber weder gibt es in der früh einen rückenkurs, noch eine krankengymn.stunde noch massage!
wir sprechen hier statt um eine arbeitsbeginn von 7.15uhr! und die ersten termine gibt es um 9!
inc. behandlung und fahrtzeit zur arbeit, würde sich dann ein arbeitsgebinn von 11uhr ergeben!
oder soll er dafür eine teilzeitstelle annehmen! bestimmt nicht!
aber trotzdem danke!
anja
Erstellt am 08.10.2006 um 12:05 Uhr von Lotte
anja,
gibt es bei Euch eigentlich eine SchwbV? Und hat der AN den Schwb-Status?
Erstellt am 08.10.2006 um 12:59 Uhr von anja
Hallo Lotte,
wir haben einen Betriebsrat, aber noch keine schw.beh.vertretung.
Mein Kollege hat 60%, also den Schwb.Status!
Wir sind total verwirrt.
Die einen sagen, unser Kollege muss sich anpassen.
Leicht gesagt! Es ist halt mal so, dass man mit dieser Krankheit (Gelektrheuma), abend zur KG,Massage,Rückenkurs
geht! und nicht in der Früh.
Und dass dieser dann praktisch Teilzeit arbeiten soll (falls er die Therapien vormittags machen soll) kann man doch niemand
zumuten. Das kann sich doch keiner leisten!
Wenn das ganze so schwierig ist, dann arbeitet er halt auch Spätschichten, und gefährdet praktisch bewußt seine
Gesunhdheit...
Wir wissen echt nicht mehr weiter.
Jeder schiebt uns woanders hin.
Wir als BR wissen auch nicht, was das beste wäre. Das Integrationsamt macht noch nichts, da er ja noch keine
Änderungskündigung erhalten hat (wg. den neuen Arbeitszeiten).
Wir möchten jedoch vorher wissen, wie wir reagieren sollen...
danke
anja
Erstellt am 08.10.2006 um 13:39 Uhr von Lotte
anja,
Ihr müsst Euch dringend mit dem SGB IX beschäftigen. z.B. § 81 Abs 4 Punkt 4.
(4) Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf
4.behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr,
Da der AN diese Therapien zur Aufrechterhaltung seine Arbeitsfähigkeit benötigt, sind seine Arbeitszeiten dementsprechend zu gestalten.
Weiterhin ist eine SchwbV zu wählen, es gibt viele Tipps und Infomaterial dazu beim IA und im Internet unter: http://www.schwbv.de/