Geänderte Arbeitszeiten eines Schwerbehinderten - Therapie in Gefahr, was tun?
Hallo. Tut mir leid, dass ich schon wieder fragen muss. Wir haben uns bereits für einen Kurs angemeldet. Doch haben wir zur Zeit viele Fragen von schwerbeh. Kollegen.
Ein Kollege, welcher Rheuma hat, muss täglich abends zur Therapie. Einmal Krankengymnastik, einmal Massage, einen Tag Rückenschule etc. Somit kann er nur die Zeiten arbeiten, welche in seinem Arbeitsvertrag stehen. In seiner Abteilung soll nun aber 1,5h länger gearbeitet werden. Dafür muss er dann 1,5h in der Früh später anfangen. Sein Problem ist, dass er so seine Termine abends nicht mehr einhalten kann. In der Früh kann er diese Therapieen nicht durchführen. In seinem Team (10 Kollegen) wäre er der einzigste, welche den Spätdienst also nicht machen könnte bzw. mag. Ihm geht die Gesundheit vor! Muss er mit einer Änderungskündigung rechnen? Kann er sich auf seine ARbeitszeiten vom Arbeitsvertrag (ist schon 20Jahre alt) berufen? Er ist total verzweifelt, dass somit seine Krankheit schlimmer wird.
Bitte helft uns Anfänger nochmals.
Besten Dank!!!!!!!!!!!!!!
Anja
Community-Antworten (6)
08.10.2006 um 02:31 Uhr
Habt Ihr eine Vertretung der Schwerbehinderten? Dann bindet sie ein.
Der BR hat Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit. Und bei Schwerbehinderten ist auch deren Vertretung zu beteiligen.
Für Schwerbehinderte ist weiterhin das entsprechende Integrationsamt zuständig. Nehmt mit diesem Amt Kontakt auf und lasst euch beraten.
Ich denke, dort bekommt Ihr weitere nützliche Hinweise.
08.10.2006 um 10:56 Uhr
@anja Ich mache mich jetzt bestimmt unbeliebt, aber warum kann er die Therapien nicht morgens machen?
08.10.2006 um 12:56 Uhr
hallo kölner, ja, du machst dich bei uns leider schon unbeliebt! das haben wir doch längst geprüft. aber weder gibt es in der früh einen rückenkurs, noch eine krankengymn.stunde noch massage! wir sprechen hier statt um eine arbeitsbeginn von 7.15uhr! und die ersten termine gibt es um 9! inc. behandlung und fahrtzeit zur arbeit, würde sich dann ein arbeitsgebinn von 11uhr ergeben! oder soll er dafür eine teilzeitstelle annehmen! bestimmt nicht! aber trotzdem danke! anja
08.10.2006 um 14:05 Uhr
anja, gibt es bei Euch eigentlich eine SchwbV? Und hat der AN den Schwb-Status?
08.10.2006 um 14:59 Uhr
Hallo Lotte, wir haben einen Betriebsrat, aber noch keine schw.beh.vertretung. Mein Kollege hat 60%, also den Schwb.Status! Wir sind total verwirrt. Die einen sagen, unser Kollege muss sich anpassen. Leicht gesagt! Es ist halt mal so, dass man mit dieser Krankheit (Gelektrheuma), abend zur KG,Massage,Rückenkurs geht! und nicht in der Früh. Und dass dieser dann praktisch Teilzeit arbeiten soll (falls er die Therapien vormittags machen soll) kann man doch niemand zumuten. Das kann sich doch keiner leisten! Wenn das ganze so schwierig ist, dann arbeitet er halt auch Spätschichten, und gefährdet praktisch bewußt seine Gesunhdheit... Wir wissen echt nicht mehr weiter. Jeder schiebt uns woanders hin. Wir als BR wissen auch nicht, was das beste wäre. Das Integrationsamt macht noch nichts, da er ja noch keine Änderungskündigung erhalten hat (wg. den neuen Arbeitszeiten). Wir möchten jedoch vorher wissen, wie wir reagieren sollen...
danke anja
08.10.2006 um 15:39 Uhr
anja, Ihr müsst Euch dringend mit dem SGB IX beschäftigen. z.B. § 81 Abs 4 Punkt 4.
(4) Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf
4.behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr,
Da der AN diese Therapien zur Aufrechterhaltung seine Arbeitsfähigkeit benötigt, sind seine Arbeitszeiten dementsprechend zu gestalten.
Weiterhin ist eine SchwbV zu wählen, es gibt viele Tipps und Infomaterial dazu beim IA und im Internet unter: http://www.schwbv.de/
Verwandte Themen
Behindertes Kind eines Arbeitnehmers - Kann man EuGH Urteil auch so weit interpretieren, dass ein nichtbehindereter Arbeitnehmer mit einem schwerbehinderten Kind auch den Kündigungsschutz (und evtl. andere Rechte) eines Schwerbehinderten hat?
Die Frage bezieht sich auf den WAF-Newsletter vom 30.09.2009 und den darin enthaltenen Artikel "Diskriminierungsverbot des Arbeitnehmers bei der Pflege eines behinderten Kindes" und das dort angegeben
Geänderte spätere Arbeitszeiten - trotz fester Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag?
Hallo! Eine Frage zum Arbeitsvertrag! Ein Kollege hat seid 20 Jahren seinen Arbeitsvertrag mit festen Arbeitszeiten. Nun wird dieser ins Haupthaus zentralisiert. Er macht praktisch seinen selben J
Muß schwerbehinderter neue Arbeitszeiten (Schicht) akzeptieren?
guten abend zusammen. ich als schwerbehindertenvertretung habe folgenden fall. vielleicht kann mir jemand tips geben. in meiner abteilung (callcenter) ist ein schwerbehinderter kollege mit 60% (hat
Darf Schwerbehinderten während der Probezeit einfach so gekündigt werden?
hallo gemeinde! toll diese hilfe hier! besser als die gewerkschaft ;-) wir haben nochmals eine frage eines schwerbehinderten: kann einem schwerbehinderten, welcher dies auch dem arbeitgeber mitge
änderungskündigung bei geänderten arbeitszeiten? zählt alter arbeitsvertrag was???
hallo. ich bräuchte bitte eure hilfe. bitte nicht auf irgendwelche § verweisen. ich bin neu hier, und kenn mich noch nicht so gut aus. fall: ein schwerbeh. kollege hat einen arbeitsvertrag mit