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Krankengymnastik

D
diddl
Nov 2016 bearbeitet

Muss der AG bei der Schichteneinteilung, Rücksicht auf private Krankengymnastik nehmen, wenn der AN es ihn mündlich 2 Wochen vorher mitgeteilt hat.

2.89703

Community-Antworten (3)

K
Kurzarbeiter

09.08.2011 um 19:57 Uhr

Wie wäre es damit: Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen Leitsatz: Die Mitbestimmung nach § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG bei der Erstellung von Schichtplänen schützt das Interesse der Arbeitnehmer an einer sinnvollen Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und der für die Gestaltung des Privatlebens verfügbaren Zeit. Sie dient dagegen nicht dem Schutz vor einer erhöhten Arbeitsbelastung, die darauf beruht, dass andere nach einem Jahresschichtplan für eine bestimmte Wochenschicht eingeplante Arbeitnehmer im Betrieb nicht anwesend sind und deshalb für die Ableistung der Schicht nicht zur Verfügung stehen. (BAG Beschluss vom 28.5.2002, 1 ABR 40/01)

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urteile2.htm

P
polybär

09.08.2011 um 20:00 Uhr

nö.( nachsichtung deiner informationen)

A
Aidan

10.08.2011 um 10:29 Uhr

Und wie wärs mit § 616 BGB Vorübergehende Verhinderung - vorausgesetzt dieser § ist in euren Arbeitsvertrag nicht explizit ausgeschlossen?

Im Sinne von "Arztbesuch ohne Terminfreiheit" gibt es da diverse Urteile: BAG, Urteil v. 27.6.1990, 5 AZR 365/89 ärztlich zwingend festgelegter Besuchstermin BAG, Urteil v. 29.2.1984, 5 AZR 455/81 Termine nur während der Arbeitszeit möglich BAG, Urteil v. 29.2.1984, 5 AZR 92/82, 5 AZR 467/81 AN hat keinen Einfluss auf Termin

Im Streitfall muss der Arbeitnehmer darlegen, dass die Festlegung des Termins von ihm nicht beeinflusst werden konnte.

Wir werden schon noch was für dich finden. ;-)

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