Falsche Eingruppierung/-stufung
Hallo Oblatixx ist die Klärung falscher Einstufung/Eingruppierung nicht Individualrecht so dass der BR nicht tätig werden kann. Wir haben in unserem Unternehmen nämlich einige solcher Fälle würde uns natürlich gern für die Kollegen stark machen wenn wir die gesetzliche Grundlage dadür hätten. Haben wir die? Ich bin der Meinung Ja aber in unserem Grenium sind nicht alle der Ansicht.
Gruß Donnerwetter
Community-Antworten (4)
03.02.2014 um 16:08 Uhr
Eine gesetzliche Grundlage kann ich dir jetzt nicht nennen. Rein vom Gefühl her sollen wir die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Regeln kontrollieren. Dazu gehört auch die richtige Einstufung. Hier ist es wirklich so, dass die MA bei solchen Dingen zuerst zum BR kommen und um Hilfe bitten, und dann ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, mal beim Alten vorbeizugehen und ihn nach den Gründen zu fragen. Und siehe da, da war einer vergessen worden. (Damals gab es noch die Alterssprünge).
03.02.2014 um 16:25 Uhr
zur Ergänzung.
Wie Oblatixx schon schreibt: Darüber reden und gute Argumente haben, führt auch schon oft zum Ziel. Der BR ist ja nicht nur dann vom AG ernst zu nehmen, wenn er ein ausdrückliches Mitbestimmungsrecht hat.
Schon der § 80 BetrVG macht ja deutlich, dass der BR nicht darüber hinwegsehen kann, wenn Tarife nicht eingehalten werden. Auch wenn der BR nicht immer selbst rechtliche Schritte einleiten kann, so ist er nun mal Interessenvertreter der AN. Darum handelt er auch bei falschen Eingruppierungen.
03.02.2014 um 21:06 Uhr
Ja aber wenn der Chef nicht will dann hilft doch nur die Individualklage der Betriebsrat hat doch keine rechtlichen Handlungsmöglichkeiten oder?
03.02.2014 um 22:15 Uhr
Tommyh so ist es. Zum Thema Eingruppierung ablehnen hier eine sehr gute Erklärung von rkoch, der hier leider nicht mehr schreibt, zumindest nicht unter dem Namen:
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