Erstellt am 03.02.2014 um 15:08 Uhr von Oblatixx
Eine gesetzliche Grundlage kann ich dir jetzt nicht nennen. Rein vom Gefühl her sollen wir die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Regeln kontrollieren. Dazu gehört auch die richtige Einstufung.
Hier ist es wirklich so, dass die MA bei solchen Dingen zuerst zum BR kommen und um Hilfe bitten, und dann ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, mal beim Alten vorbeizugehen und ihn nach den Gründen zu fragen. Und siehe da, da war einer vergessen worden. (Damals gab es noch die Alterssprünge).
Erstellt am 03.02.2014 um 15:25 Uhr von gironimo
zur Ergänzung.
Wie Oblatixx schon schreibt: Darüber reden und gute Argumente haben, führt auch schon oft zum Ziel. Der BR ist ja nicht nur dann vom AG ernst zu nehmen, wenn er ein ausdrückliches Mitbestimmungsrecht hat.
Schon der § 80 BetrVG macht ja deutlich, dass der BR nicht darüber hinwegsehen kann, wenn Tarife nicht eingehalten werden. Auch wenn der BR nicht immer selbst rechtliche Schritte einleiten kann, so ist er nun mal Interessenvertreter der AN. Darum handelt er auch bei falschen Eingruppierungen.
Erstellt am 03.02.2014 um 20:06 Uhr von Tommyh
Ja aber wenn der Chef nicht will dann hilft doch nur die Individualklage der Betriebsrat hat doch keine rechtlichen Handlungsmöglichkeiten oder?
Erstellt am 03.02.2014 um 21:15 Uhr von nicoline
Tommyh
so ist es. Zum Thema Eingruppierung ablehnen hier eine sehr gute Erklärung von rkoch, der hier leider nicht mehr schreibt, zumindest nicht unter dem Namen:
http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=39655&keyword=eingruppierung%20rkoch&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show