Hallo, unser Betrieb wird zum Jahresende geschlossen. Für die Abwicklung verbleiben 6 Mitarbeiter, 2 Mitarbeitern wurde schon vorher gekündigt.
Von seiten der GF wurde jetzt 5 Mitarbeitern eine Bonusprämie in Höhe von bis zu 2 Gehältern schriftlich in Aussicht gestellt. Dem 6. Mitarbeiter wurde nichts in Aussicht gestellt, dies ist der Betriebsratvorsitzende.
Die Höhe und Auszahlung dieser Prämie hängt von sehr vielen - teils unklaren - Bedingungen ab. Unter anderem: allgemeine Wirtschaftslage, Erzielung "erheblicher Umsatzerlöse" (nicht weiter spezifiziert), Erfüllung der Ziele eines Liquidationsplans (die im Detail nur der GF bekannt sind), "Leistungsbereitschaft" und Anwesenheit der Mitarbeiter. Im Wesentlichen möchte die GF verhindern, dass der Krankenstand steigt, da den MA keinerlei Abfindung angeboten wurde, die MA aber für die Abwicklung noch benötigt werden.
Die MA sind entsprechend unzufrieden, da dieser Bonus eine vollkommen vage Zusage mit willkürlicher Verteilung ist und von Faktoren abhängt, die der einzelne MA nicht beeinflussen können.

Nach Meinung des BR ist diese Prämie nach § 87 I Ziff. 10/11 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Insbesondere sollen klare und nachprüfbare Zielvorgaben fü die Auszahlung der Prämie definiert werden und die tatsächliche spätere Auszahlung überprüfbar sein.
Der BR hat nach Rücksprache mit den Kollegen (da die GF im Vorfeld bereits mit der Rücknahme des Prämienangebots gedroht hatte) entsprechend seine Mitbestimmung bei der GF angemeldet.
Laut GF haben die Gesellschafter nunmehr das Angebot zurückgezogen.
Folgende Fragen hierzu:
1. Kann die GF ihre bereits schriftlich abgegebene Prämienzusage einfach zurückziehen, nur weil der BR Mitbestimmung verlangt?
2. Wenn nein, wie kann der BR seine Mitbestimmung durchsetzen?
3. Ist es zulässig, dass die Prämie allen Mitarbeitern mit Ausnahme des BRV angeboten wird?

Vielen Dank im voraus