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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nebenbeschäftigung!

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Ernock
Jan 2018 bearbeitet

Darf mein Arbeitgeber verlangen, dass ich ihm schriftlich mitteile was für eine Nebenbeschäftigung ich hab, wann ich diese ausführe und wieviel Std in der Woche?

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Community-Antworten (6)

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Rapper

29.01.2014 um 14:41 Uhr

Gegenfrage: Hast Du denn diese Nebenbschäftigung bei deinen AG angezeigt?

Wenn nicht, kann das unter Umständen zur Kündigung führen. Und, ja, Du solltest schon mitteilen, was Du als Nebentätigkeit machst und wieviel Zeit Du dafür in Anspruch nimmst.

E
Ernock

29.01.2014 um 14:57 Uhr

Ja ich hab meinen Nebenjob damals bei AG gemeldet und er hat es auch "genehmigt"

Das Problem was wir hier gerade haben ist, dass ein Unternehmensberater bei uns im Hause ist. Jetzt haben alle MA vom Personalbüro ein Schreiben bekommen das sie bitte alle, falls nötig, ihre Nebenbeschäftigung angeben. All unsere MA haben jetzt "Angst" sie könnten dadurch Ärger bekommen. Es sind aber durchaus alle Nebentätigkeiten beim AG gemeldet gewesen. Die MA sond jetzt nicht sicher was sie alles schreiben sollen. Eben nur wieviel Std pro Woche oder auch was oder wo sie arbeiten.

G
gironimo

29.01.2014 um 15:03 Uhr

Er darf über die Stunden auskunft verlangen. Schließlich darf die gesetzliche Höchstarbeitszeit ja nicht überschritten werden.

Was das allerdings mit dem Unternehmensberater zu tun hat, weiß ich auch nicht.

Ihr solltet von Euren Informationsansprüchen aus dem § 80 BetrVG gebrauch machen.

R
Rapper

29.01.2014 um 15:04 Uhr

Das was Du schreibst, stand aber nicht in der ersten Frage so drin. Wenn alle ihre Nebentätigkeiten dem AG gemeldet haben und die Genehmigung vorliegt, dann muss es ja da auch was Schrftliches geben (sollte man zumindest machen). Im Antwortschreiben reicht es dann völlig aus, auf die Genehmigung und die erstmaligen Angaben zu verweisen (das sich nichts geändert hat). Mehr würde ich nicht machen.

MfG

N
Nubbel

29.01.2014 um 15:05 Uhr

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html

das darf der arbeitgeber alles fragen und wissen. wo? wie lange? was?

E
Ernock

29.01.2014 um 16:03 Uhr

Danke schon mal für die Antworten :)

Bei uns wurde das halt immer so gehandhabt. "Chef ich hab nen Nebenjob" "Ok passt" Da die Lage bei uns im Betrieb, sagen wir mal gerade ein bisschen angespannt ist, denken wir, der BR, dass das Ganze irgendeinen Hintergrund hat.

Das Ganze würde dann heißen, da wir eine 5-Tage-Woche mit 37 Std haben, dass jeder der nebentätig mehr als 11 Std arbeitet sich nicht so ganz im gesetzlichen Rahmen bewegt oder? Wenn ich das aus dem Artikel so richtig verstanden habe.

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