Nebenbeschäftigung
Hallo zusammen , muss ich eine Nebenbeschäftigung beim AG anmelden ? Wenn ja , kann er die mir auch untersagen ? Danke
Community-Antworten (3)
24.10.2013 um 18:31 Uhr
Der AG kann verlangen, dass ihm Nebentätigkeiten genannt werden. Er muss sie aber nicht "genehmigen". Er hat in bestimmten Fällen das Recht, die Nebentätigkeit zu untersagen, wenn z.B. das Arbeitszeitgesetz nicht mehr eingehalten wird, die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllt werden können, oder es sich um eine Konkurrenztätigkeit handelt.
24.10.2013 um 21:00 Uhr
Ergänzend: Aber beachtet bitte einen evtl. TV. Dort ist oft geregelt, dass der AG vor der Arbeitsaufnahme aktiv zugestimmt haben muss.
25.10.2013 um 13:56 Uhr
Nach meinem wissensstand darf der ag nicht nein sagen wenn die filgenden 3 kriterien nicht zutreffen:
- Arbeitszeitschuttmzgesetz muss ringehalten werden.
- kein konkurenzunternehmen.
- seine pflichten nicht vernachlässigt beim haupt arbeitgeber.
Hab diesen passus im arbeitsvertrag... Ag muss zustimmen bei nebenbeschäftigung.
Diese frage hab ich beim seminar für arbeitsrecht gefragt und der dozent teilte mir die obrige antwort mit.
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