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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nebenbeschäftigung

S
styler
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen , muss ich eine Nebenbeschäftigung beim AG anmelden ? Wenn ja , kann er die mir auch untersagen ? Danke

80203

Community-Antworten (3)

G
gironimo

24.10.2013 um 18:31 Uhr

Der AG kann verlangen, dass ihm Nebentätigkeiten genannt werden. Er muss sie aber nicht "genehmigen". Er hat in bestimmten Fällen das Recht, die Nebentätigkeit zu untersagen, wenn z.B. das Arbeitszeitgesetz nicht mehr eingehalten wird, die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllt werden können, oder es sich um eine Konkurrenztätigkeit handelt.

A
AlterMann

24.10.2013 um 21:00 Uhr

Ergänzend: Aber beachtet bitte einen evtl. TV. Dort ist oft geregelt, dass der AG vor der Arbeitsaufnahme aktiv zugestimmt haben muss.

B
Bastian

25.10.2013 um 13:56 Uhr

Nach meinem wissensstand darf der ag nicht nein sagen wenn die filgenden 3 kriterien nicht zutreffen:

  1. Arbeitszeitschuttmzgesetz muss ringehalten werden.
  2. kein konkurenzunternehmen.
  3. seine pflichten nicht vernachlässigt beim haupt arbeitgeber.

Hab diesen passus im arbeitsvertrag... Ag muss zustimmen bei nebenbeschäftigung.

Diese frage hab ich beim seminar für arbeitsrecht gefragt und der dozent teilte mir die obrige antwort mit.

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