Nebenbeschäftigung
Hallo zusammen , muss ich eine Nebenbeschäftigung beim AG anmelden ? Wenn ja , kann er die mir auch untersagen ? Danke
Community-Antworten (3)
24.10.2013 um 18:31 Uhr
Der AG kann verlangen, dass ihm Nebentätigkeiten genannt werden. Er muss sie aber nicht "genehmigen". Er hat in bestimmten Fällen das Recht, die Nebentätigkeit zu untersagen, wenn z.B. das Arbeitszeitgesetz nicht mehr eingehalten wird, die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllt werden können, oder es sich um eine Konkurrenztätigkeit handelt.
24.10.2013 um 21:00 Uhr
Ergänzend: Aber beachtet bitte einen evtl. TV. Dort ist oft geregelt, dass der AG vor der Arbeitsaufnahme aktiv zugestimmt haben muss.
25.10.2013 um 13:56 Uhr
Nach meinem wissensstand darf der ag nicht nein sagen wenn die filgenden 3 kriterien nicht zutreffen:
- Arbeitszeitschuttmzgesetz muss ringehalten werden.
- kein konkurenzunternehmen.
- seine pflichten nicht vernachlässigt beim haupt arbeitgeber.
Hab diesen passus im arbeitsvertrag... Ag muss zustimmen bei nebenbeschäftigung.
Diese frage hab ich beim seminar für arbeitsrecht gefragt und der dozent teilte mir die obrige antwort mit.
Verwandte Themen
Entgeltabrechnung von Nebenbeschäftigung?
ÄlterHallo, darf der AG nachdem er eine 400,- Euro Nebenbeschäftigung genehmigt hat, vom AN eine Erklärung zur Beschäftigung mit der Kopie der Entgeltabrechnung verlangen? Der AN hat in seiner vorhe
Nebenbeschäftigung - muss die dem AG gemeldet werden?
ÄlterMuss eine Nebenbeschäftigung (Basis 400 €) dem AG gemeldet werden?
Nebentätigkeit wegen Betriebsratstätigkeit abgelehnt?
ÄlterHallo, Nach der Beantragung meiner Nebentätigkeit erhielt ich als Begründung folgende Antwort meines AG: "...sind wir der Ansicht, dass eventuell gegen das Arbeitszeitrecht verstoßen wird und S
Fristlose Kündigung wegen angeblicher Nebenbeschäftigung während Krankheit - was kann der BR tun?
Älterein hallo an das Team!!! Habe da mal eine Frage : Unser Chef möchte einen AN Kündigen Der AN war schon seit einigen Wochen Krank, jetzt wurde er Angeblich vom Chef gesehen wie er Nebenbei am Arbeit
Angaben zur Nebenbeschäftigung - Kann der AN die Nennung des Firmennamens verweigern?
ÄlterEin AN will einerNebenbeschäftigung nachgehen. Der AG verlangt in seinem Antrag zur Genehmigung dieser Tätigkeit die Angabe des Firmennamens für die der AN dnebenbei arbeiten will. Kann der AN die