Erstellt am 29.11.2006 um 15:12 Uhr von Jube
Hallo Murdock,
soweit ich weiss, auf jedenfall, möglichst sogar vor Beginn der Nebentätigkeit.
Erstellt am 29.11.2006 um 20:29 Uhr von SusiSorglos
@Murdock
schau doch mal in deinen Arbeitsvertrag. Vielleicht steht dort etwas über Nebenbeschäftigung. Bei uns ist es so. Unser Arbeitgeber erlaubt es nicht obwohl er eigenes Personal nach Feierabend und an freien Tagen beschäftigt. Ist nicht erlaubt! Schon gar nicht wenn man es auf anderen Namen abrechnet oder zb. mit Tankbelegen abrechnet.
Gruss Susi
Erstellt am 29.11.2006 um 20:36 Uhr von Bergmann
Guck mal-www.bewerbungsmappen.de rechte Ecke anklicken(Arbeitsrecht )
den Tipp bekam ich auch von hier !!