Nebenbeschäftigung - muss die dem AG gemeldet werden?
Muss eine Nebenbeschäftigung (Basis 400 €) dem AG gemeldet werden?
Community-Antworten (3)
29.11.2006 um 16:12 Uhr
Hallo Murdock, soweit ich weiss, auf jedenfall, möglichst sogar vor Beginn der Nebentätigkeit.
29.11.2006 um 21:29 Uhr
@Murdock
schau doch mal in deinen Arbeitsvertrag. Vielleicht steht dort etwas über Nebenbeschäftigung. Bei uns ist es so. Unser Arbeitgeber erlaubt es nicht obwohl er eigenes Personal nach Feierabend und an freien Tagen beschäftigt. Ist nicht erlaubt! Schon gar nicht wenn man es auf anderen Namen abrechnet oder zb. mit Tankbelegen abrechnet.
Gruss Susi
29.11.2006 um 21:36 Uhr
Guck mal-www.bewerbungsmappen.de rechte Ecke anklicken(Arbeitsrecht ) den Tipp bekam ich auch von hier !!
Verwandte Themen
Entgeltabrechnung von Nebenbeschäftigung?
ÄlterHallo, darf der AG nachdem er eine 400,- Euro Nebenbeschäftigung genehmigt hat, vom AN eine Erklärung zur Beschäftigung mit der Kopie der Entgeltabrechnung verlangen? Der AN hat in seiner vorhe
Nebenbeschäftigung
ÄlterHallo zusammen , muss ich eine Nebenbeschäftigung beim AG anmelden ? Wenn ja , kann er die mir auch untersagen ? Danke
Nebenbeschäftigung!
ÄlterDarf mein Arbeitgeber verlangen, dass ich ihm schriftlich mitteile was für eine Nebenbeschäftigung ich hab, wann ich diese ausführe und wieviel Std in der Woche?
Grenzen der Amtsfähigkeit BR-Mitglied arbeitsunfähig gemeldet - wer hat schon eine ähnliche Fragestellung gehabt?
ÄlterHallo Kollegen, uns als BR ist ein BR-Mitglied arbeitsunfähig gemeldet, betreffendes Mitglied hat sich selber aber als amstfähig gemeldet. So weit, so gut. Nun ist es aber so, dass betreffendes Mitgl
Schicht gestrichen wegen nicht gesund melden
Ich war krank bis Montag und sollte am Donnerstag wieder arbeiten. Ich habe mich nicht gesund gemeldet, aber auch nicht krankgemeldet. Weiterhin also hat mein Arbeitgeber einfach meine Schicht mit ein