Nebentätigkeit wegen Betriebsratstätigkeit abgelehnt?
Hallo,
Nach der Beantragung meiner Nebentätigkeit erhielt ich als Begründung folgende Antwort meines AG:
"...sind wir der Ansicht, dass eventuell gegen das Arbeitszeitrecht verstoßen wird und Sie in Ihren Pflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis behindert werden, da Sie durch Ihre Betriebsratsarbeit ja zusätzlich schon enorm in Anspruch genommen werden.
Erst am .... haben Sie aufgrund von Vorbereitungen für die Betriebsratssitzung 4 Mehrarbeitsstunden für den .... beantragt, so dass wir davon ausgehen, dass Sie aus Sicht der Arbeitszeit ausgelastet sind.
Aus diesen Gründen war der Antrag zu versagen."
Dies stellt klar eine Benachteiligung eines BRM dar und ich Klage vor Gericht gegen die Ablehnung. Anderen MA wurde der Antrag auf Nebenbeschäftigung, ohne Probleme genehmigt. Wie mit der Genehmigung solcher Anträge umzugehen ist, ist im TV geregelt. In der nächsten Sitzung werde ich das auch nochmal zum Thema machen.
Viel schlimmer ist, dass mein Leiter mit der Klage hausieren geht und anderen MA, die gerade jetzt einen solchen Antrag stellen wollen sagt, dass sie abwarten sollen, was bei meiner Klage herauskommt und verweisst auf das Datum meiner Verhandlung. Vorher würden solche Anträge sowieso nicht bearbeitet.
Was kann man gegen so einen Leiter unternehmen?
Community-Antworten (12)
16.08.2007 um 12:16 Uhr
Meines Erachtens ist der Ansatz falsch. Durch Betriebsratstätigkeit soll keine Mehrarbeit entstehen, sondern soll die notwendige Zeit während der regulären Arbeitszeit erfolgen.
16.08.2007 um 12:28 Uhr
Hallo,
- Ist die BR-Tätigkeit eine ehremamtliche Tätigkeit BetrVG §37.
- Darf er dir wegen der BR-Tätigkeit die Nebentätigkeit nicht verbieten. Allein die Brgründung stellt schon einen Verstoß gegen BetrVG §78 dar. Also sofort Einigungsstelle einschalten. Dein Leiter muß von dir eine sofortige Unterlassungsklage und eine Abmahnung der GF erhalten. Gruß Terrier
16.08.2007 um 12:31 Uhr
Ich bezweifel, das hierfür die Einigungsstelle die richtige Instanz wäre.
16.08.2007 um 14:55 Uhr
@Terrier
Die Einigungsstelle ist da sicherlich nicht zuständig. Auch eine UNterlassungsklage gegen den Leiter ist ja wohl der falsche Weg. Der AG hat hier für eine Unterlassung zu sorgen. Ob es eine Abmahnung gibt ist eine Ermessensentscheidung des AGs. Da kann dem AG nbiemand hereinquatschen
@trevis
Ansonsten sehe ich es wie Rollie. Warum beantragst Du Mehrzeiten für den BR? Wir reden hier über eine ehrenamtliche Tätigkeit, die während der regulären AZ zu erfolgen hat!
16.08.2007 um 15:20 Uhr
hm, hier geht es doch nicht um BR-tätigkeit sondern um eine genehmigung zur nebentätigkeit. dieses recht ist im arbeitsrecht verankert, in diesem fall ist es individualrecht, und hat rein gar nichts! mit br tätigkeit zu tun. womit der AG dieses begründet ist hier meines erachtens komplett irrelevant. in diesem falle sogar ein klassisches eigentor! also kann hier auch nur vor dem Arbeitsgericht vom arbeitnehmer als arbeitnehmer geklagt werden. behinderung von BR arbeit sehe ich hier auch nicht, höchstens die übliche schikaneveranstaltung. spätestens wenn das erste schreiben vom RA an deinen AG ergeht, hat sich das problem sicher erledigt :)
gruß vom packer
16.08.2007 um 16:12 Uhr
Nochmal zum Verständnis...
Ich musste Mehrarbeit beantragen, weil ich an diesem Tage keine Arbeitszeit hatte, sprich ich hatte eigentlich laut Dienstplan Freizeitausgleich. Das ergibt sich bei uns Schichtarbeitern aus der Wochenendtätigkeit. Somit fallen Mehrstunden an, weil ich meine BR-Tätigkeit ja trotdem ausüben muss. In diesem Fall war es so, das unser einziges freigestelltes BR-Mitglied krank war und ich als Stellvertreter für den weiteren Ablauf zuständig bin. Ich hatte also keine Chance die Arbeiten (Vorbereiten der Sitzung) in der Regulären AZ auszuüben. Das Schreiben vom Anwalt hat hier bei uns keinen beeindruckt. Noch nie! Dem AG macht es scheinbar Freude uns zu Schikanieren. Zukünftig werden wir es wohl so machen, dass die Sitzung verschoben wird, wenn die Arbeiten nicht während der AZ erfolgen können. Ich glaube das ist auch ein Weg.
16.08.2007 um 16:20 Uhr
hey trevis, das hab ich mir fast schon so gedacht... denne musste wohl mal dir den spaß gönnen und klagen gehen. nach meinem GMV (gesunder menschenverstand) haste hier schon gewonnen... wenn du da was raus hast fände ich es prima, wenn du irgendwann in zukunft da ein ergebnis hast, dann antworte doch mal auf diesen fred :)
hals und beinbruch!
16.08.2007 um 22:50 Uhr
Hallo Trevis
Betreff Nebentätigkeit: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zustimmung des Arbeitgebers, wenn die Aufnahme der Nebentätigkeit berechtigte betriebliche Interessen nicht beeinträchtigt (BAG v. 11.12.2001 - 9 AZR 464/00. AiB 2003, 510).
Da wie Packer schon sagte die BR Arbeit in der Regel während der Arbeitszeit gemacht wird, gibt es auch da keine Konflikte. Des weiteren kannst du anbringen, dass laut BetrVG ein BRM wegen seiner BR Tätigkeit nicht besser oder schlechter behandelt werden darf als ein "normaler" AN!
Das sollte reichen eurem AG diese Flausen aus dem Kopf zu schlagen. Übrigens im GG ist das Recht auf Nebentätigkeit (freie Berufswahl) verankert.
16.08.2007 um 22:56 Uhr
Ja, all das habe ich denen schon geschrieben...
Ich muss aber trotzdem klagen, weil alles fruchtlos war...
Verzwicktschalter an!
17.08.2007 um 01:38 Uhr
trevis, Außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Diese Zeiten sind daher bei der Ermittlung der geleisteten Arbeitszeit im Sinne des ArbZG nicht zu berücksichtigen.
Somit wäre das Argument des Arbeitgebers schon ausgehebelt.
Auch musst DU für notwendige BR Arbeit keine Mehrarbeit beim AG beantragen. Du teilst dem AG mit das Du am Tag X, Y Std. notwendige Betriebsratsarbeit außerhalb deiner betriebsülichen Arbeitszeit geleistest hast und diesen Zeitaufwand innerhalb von 4 Wochen in Freizeit ausgeglichen haben möchtest. Fertig!!
Meistens schikaniert der AG Betriebsräte mit denen er es machen kann. Würde der Betriebsrat in einem vernünftigen Umfang Seminare besuchen, sich also für die Betriebsratsarbeit entsprechend bilden seine Rechte aber auch seine Pflichten kennen, würden sich die wenigsten AG mit dem BR anlegen. Wenn der BR nur seine gesamten erzwingbaren Mitbestimmungsrechte konsequent einfordern würde, hätte der AG ganz andere Sorgen als BR Mitglieder mit so ein Quatsch zu ärgern. Und das der AG nicht die große Leuchte ist, siehst Du schon an der abgegebenen Begründung mit der er die Nebentätigkeit untersagen möchte, die hat nämlich keinerlei rechtlichen Hintergrund.
27.08.2007 um 15:31 Uhr
Heute war Gütetermin...
GEWONNEN
War ja auch nicht anders zu erwarten.
Ich danke allen, die hier mitgeschrieben haben.
27.08.2007 um 18:28 Uhr
na siehst du!!! Herzlichen Glückwunsch :-)
Verwandte Themen
Nebentätigkeitsanzeige
Liebes Forum, ich habe hier einen Kollegen der eine Nebentätigkeit anzeigen will. Es ist nicht bekannt ob im Tarifvertrag eine Pflicht zur Anzeige vereinbart ist, trotzdem und zur Sicherheit zeigt
Erlaubte/unerlaubte Nebentätigkeit - wann kann Erlaubnis entzogen werden?
Ein MA hat beim AG seine Nebentätigkeit genehmigen lassen. Bisher gabs keine Probleme. Dieses Jahr hatte Kollege eine Arbeitsunfall (nicht bei seiner Nebentätigkeit, sondern hier) und eine OP am Arm
Arbeitszeit von Betriebsräten
Moin, lange habe ich überlegt, wie ich die Frage formulieren soll. Da aber so viele, auch seltsame Anwandlungen im Schreiben des Rechtsanwaltes der Geschäftsführung sind, sehe ich mich gezwungen den
Nebentätigkeit wie verbieten!?
Hallo, irgentwie habe ich ein Problem, dass zu verstehen. ="Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben Beschäftigte ihren Arbeitgeber rechtzeitig =vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die
Teilzeitleute und Nebentätigkeit - was darf wie geregelt werden?
Hallo, ich hab mal eine Frage bezüglich Nebentätigkeit. Wir haben eine Arbeitsordnung, wo drin steht, daß wir bei Nebentätigkeiten um Genehmigung durch den Arbeitgeber fragen müssen. Ich habe