Hallo,

Nach der Beantragung meiner Nebentätigkeit erhielt ich als Begründung folgende Antwort meines AG:

"...sind wir der Ansicht, dass eventuell gegen das Arbeitszeitrecht verstoßen wird und Sie in Ihren Pflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis behindert werden, da Sie durch Ihre Betriebsratsarbeit ja zusätzlich schon enorm in Anspruch genommen werden.

Erst am .... haben Sie aufgrund von Vorbereitungen für die Betriebsratssitzung 4 Mehrarbeitsstunden für den .... beantragt, so dass wir davon ausgehen, dass Sie aus Sicht der Arbeitszeit ausgelastet sind.

Aus diesen Gründen war der Antrag zu versagen."

Dies stellt klar eine Benachteiligung eines BRM dar und ich Klage vor Gericht gegen die Ablehnung. Anderen MA wurde der Antrag auf Nebenbeschäftigung, ohne Probleme genehmigt. Wie mit der Genehmigung solcher Anträge umzugehen ist, ist im TV geregelt. In der nächsten Sitzung werde ich das auch nochmal zum Thema machen.

Viel schlimmer ist, dass mein Leiter mit der Klage hausieren geht und anderen MA, die gerade jetzt einen solchen Antrag stellen wollen sagt, dass sie abwarten sollen, was bei meiner Klage herauskommt und verweisst auf das Datum meiner Verhandlung. Vorher würden solche Anträge sowieso nicht bearbeitet.

Was kann man gegen so einen Leiter unternehmen?