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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fristlose Kündigung wegen angeblicher Nebenbeschäftigung während Krankheit - was kann der BR tun?

T
Truppmann
Jan 2018 bearbeitet

ein hallo an das Team!!! Habe da mal eine Frage : Unser Chef möchte einen AN Kündigen Der AN war schon seit einigen Wochen Krank, jetzt wurde er Angeblich vom Chef gesehen wie er Nebenbei am Arbeiten war. Erst wollte der GF eine Fristlose Kündigung ,dann ging er aber in eine befristete Kündigung über, da der AN Verheiratet ist und zwei Kinder hat. Was kann man dagegen Unternehmen, das der AN nicht Gekündigt wird. Danke für Eure Antworten mfg Truppmann

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Community-Antworten (2)

A
Angi1

19.11.2007 um 11:24 Uhr

Hallo Truppmann,

ihr könnt der Kündigung nach § 102 Abs. 3 widersprechen. Kündigt der AG trotzdem muß der AN innerhalb 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben.

MfG Angi1

W
Waschbär

19.11.2007 um 13:46 Uhr

Truppmann,

Hammer sag mal was geht bei dir alles ab ??? Da ist ja nur Terror im Betrieb , hat dein AG noch andere Hobbys ??

Angi1, liebes wir haben uns doch mal wegen Überstunden bei Azubis gekappelt ?! Bei Ver.Di mein Frei gehört mir steht es nun auch mit auf der Rückseite " Auzubis sind von Überstunden aus zu nehmen, weil sie gar keine Kohle dafür bekommen, laut Tarif etc.. " Na Ver.Di wirs es wohl nicht so Schreiben aber bestimmt in der Richtung .Weil ich finde Azubis werden eh schon genug geschunden, da brauchen sie auch mal Schutz

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