Entgeltabrechnung von Nebenbeschäftigung?
Hallo,
darf der AG nachdem er eine 400,- Euro Nebenbeschäftigung genehmigt hat,
vom AN eine Erklärung zur Beschäftigung mit der Kopie der Entgeltabrechnung verlangen?
Der AN hat in seiner vorhergehenden schriftlichen Anfrage versichert, dass der Betrieb in der die Nebenbeschäftigung ausgeübt wird in keiner weise in Konkurrenz zum Betrieb steht und dass es sich um einen 400,- Euro Nebenjob handelt.
Ist das nicht ein Eingriff in die Privatsphäre wenn der AG die Entgeltabrechnung nachreichen soll?
Der AG beruft sich auf § 280 (Auskunfts-und Vorlagepflicht des Beschäftigten)
Ich hoffe Ihr könnt helfen.
Community-Antworten (3)
09.03.2011 um 16:41 Uhr
. . . das ist kein Eingriff, sondern eine Vorsichtsmaßnahme, denn der AG des ersten Arbeitsverhältnisses ist verpflichtet, darauf zu achten, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird. In der Regel sollte da jedoch eine Bescheinigung der Zweitarbeitsstelle genügen, in der bescheinigt wird, wieviel Stunden wöchentlich, oder durchschnittlich der AN dort beschäftigt ist. Die Entgeltabrechnung geht ihn nach meinem Kenntnisstand nix an . . .
09.03.2011 um 19:35 Uhr
Hallo, bei einem 400 ,- Euro Job kennt er das Entgeld doch schon. Also kann man Ihm die Entgeldabrechnung doch zeigen.
09.03.2011 um 20:25 Uhr
Hallo,
eben, wenn er das Entgeld ja schon kennt, wozu dann die Abrechnung? Im Prinzip würde ja schon wie von wölkchen erwähnt, eine Bescheinigung reichen in der ausgesagt wird, dass die wöchentl. Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird und die Entgelte aus beiden Beschäftigungsverhältnissen nicht die JAEG ( Bemessungs- und Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung) überschreiten.
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