Erstellt am 29.01.2014 um 13:52 Uhr von Rapper
Erst mal eines dazu: Wenn der BR die Überstunden ablehnt und die MA diese Überstunden trotzdem machen, dann sollte der BR auch dagegen vorgehen (mit Rechtsanwalt etc. oder was auch immer).
Zweitens schreibt der Gesetzgeber vor, dass Mehrarbeit oder Überstunden generell in Freizeit auszugleichen ist, innhalb von 6 Monaten. Andere Regelungen sind entweder Tariflich oder durch BV vereinbart (Bezahlung).
Drittens: Die von Euch angestrebte BV haben wir bei uns im Unternehmen. Jeder hat eine Mehrarbeitsstundenkonto, wo Stunden auf und abgebaut werden können, und zwar innherhalb von 12 Monaten (01.04. bis 31.03. des Folgejahres). Sind zum 31.03. noch Stunden da, werden 16 automatisch mit in den neuen Abrechnungszeitraum genommen und alles was darüber ist wird im April mit dem Gehalt ausgezahlt. Minusstunden gehen auch automatisch in den neuen Abrechnungszeitraum, wenn man diese nicht abbauen konnte.
Es liegt also an Euch, eine vernümpftige Regelung zu finden.
Erstellt am 29.01.2014 um 14:01 Uhr von Thessa
Moin.
Dazu auf die Schnelle schon mal zwei Hinweise:
1) "Einige sammeln die Überstunden um früher in Rente zu gehen. Da kommen schon über die Jahre ein paar Monate bis zu fast einem Jahr zusammen."
Obacht, das kann nur dann sicher funktionieren, wenn diese Überstunden in einem sog. Lebensarbeitszeitkonto insolventssicher untergebracht werden können. Nichts wäre schlimmer, als wenn ein Kollege alle ÜS anspart und kurz vor seiner beabsichtigten "Frührente" geht der Laden pleite.
2) Bei der Frage Geld oder Zeitausgleich hat immer noch das Arbeitszeitgesetz ein Wörtchen mitzureden. Solange die max. erlaubte Arbeitszeit im Schnitt nicht überschritten wird, kann sich der MA alles auszahlen lassen. In dem Fall würde ich mir auch keine all zu großen Sorgen um desses Gesundheit machen (die hat sich der Gesetzgeber schon gemacht). Alles, was darüber hinaus geht, muss zwangsläufig abgebummelt werden.
Wir haben das gleiche Problem bei uns. Lösen tun wir es, indem wir über ein halbes Jahr mitteln und indem wir die Stunden aufsummieren, an denen der MA weniger arbeiter, als er eigentlich dürfte.
Bsp.: Laut ArbZg beträgt die max. wöchtentliche Arbeitszeit 48 h. Wer bei einem 40-h-Vertrag auch nur 40 h arbeitet, erhält so 8 h, die er mit z.B. einer 56-h-Arbeitswoche (die nach §14 AbZG durchaus möglich ist) verrechnen kann.
Gruß,
Thessa
Erstellt am 29.01.2014 um 14:04 Uhr von Bison
@Rapper
Danke für die Info. Zu der 6 Monatsregelung kann ich nichts finden.
In unserem TV steht leider drin das die Abgeltung im gegenseitigem Einvernehmen
auch in Geld erfolgen kann. Der AG hat schon seine Überedungskünste für
ein gegenseitiges Einvernehmen
Erstellt am 29.01.2014 um 14:11 Uhr von gironimo
Lebensarbeitszeitkonten sind ja u.U. auch nicht schlecht. Natürlich nur, wenn es der Tarif zuläßt und eine BV dazu abgeschlossen wird (informiert Euch mal).
Die helfen aber nicht im Kampf gegen zu wenig Arbeitnehmer. Da ist es schon richtig, dass Ihr mit einer BV Schranken einbauen wollt.
Zu bedenken wäre aber aus meiner Sicht: Wenn jetzt schon die Kollegen den BR umgehen, werden sie es mit der BV auch tun. Der AG ist dafür zuständig, dass Vereinbarungen mit dem BR eingehalten und umgesetzt werden. Ich denke, da ist ein ernsthaftes Gespräch nötig (und ggf. auch mal ein deutliches Zeichen des BR).
Achtet auch darauf, dass Zielvereinbarungen (insbesondere mit Prämien verbunden)
realistisch sind !
Und schließlichg ganz wichtig: Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Arbeitsbelastungen, Stress und Selbstausbeutung
Erstellt am 29.01.2014 um 14:24 Uhr von Bison
@ Thessa danke für deinen Tip werde mal sehen was daraus zu machen ist
@ gironimo "HOW" mit dem Umgehen der BV sehe ich genauso kann aber den AG für
die Einhaltung der BV heranziehen. Jetzt schiebt er es auf die MA die ausstechen und dann
"freiwillig" weiterarbeiten und Ja wir haben eine Zielvereinbarung in der meine Vorgänger festgelegt haben das die Ziel allein vom AG vorgegeben werden. Ist doch klasse oder.
@Rapper die 6 Monatsfrist finde ich nur im ArbZG und die bezieht sich doch auf die
tägl. Arbeitszeit. Unsere MA haben eine Vertrag Mo-Fr. werden aber zu tägl. Ü-Std. oft auch SA eingesetzt so das die tägl. Arbeitszeit in der 6Monatsfrist im Rahmen bleibt.Wie gesesagt wenn wir nicht zustimmen machen sie es freiwillig und umsonst. So bekommen sie wenig-stens noch was dafür. Ich möchte gerne die MA vor sich selbst schützen und etwas gegen den
AG haben
Erstellt am 29.01.2014 um 14:53 Uhr von Nubbel
Genehmigt der BR nicht machen es die Kollegen umsonst
das ist jetzt hoffentlich nicht dein ernst. nimmt der arbeitgeber die überstunden an, muss er auch zahlen oder gutschreiben.
Erstellt am 29.01.2014 um 15:32 Uhr von Snooker
und da kommt dann der Punkt wo der Betriebsrat dann daran gehalten ist notfalls mit einer einstweiligen Verfügung dem AG auf zu erlegen das er dafür sorge zu tragen hat das dies nicht mehr vor kommt. Nichts für ungut, aber ich denke hier macht es sich auch der zuständige BR ein bischen einfach. Er muss notfalls auch mal handeln wenn das reden nix mehr nützt.
Erstellt am 29.01.2014 um 18:01 Uhr von gironimo
.... und die BV über Zielvereinbarungen kündigen und neu verhandeln.
Erstellt am 30.01.2014 um 07:09 Uhr von Bison
@Nubbel
doch das ist mein Ernst. Der AG sagt wenn der BR keine genehmigt sollen die MA nachhause gehen. Er zwingt keinen da zu bleiben. Wohlwissend das die MA trotzdem irgendwie versuchen zu kommen und die Projekte gut und pünktlich abzuschliesen weil davon ihre Zielvereinbarung aghängt wo wie gesagt der AG die Ziele frei bestimmen darf.
@ gironimo
mein Vorgänger hat gemeinsam mit dem AG viele Sozialleistungen, Sonderzahlungen in den Auszahlungstopf der Zielvereinbarung fliesen lassen, so das die MA nur das wieder bekommen was sie vorher sowieso schon hatten. Nur das es jetzt vom AG nach Leistung verteilt werden kann. Wenn ich die BV kündige; die selbstredend keine Nachwirkung hat
haben die Kollegen davon nichts mehr. Eine neue bessere wird AG dann nicht abschließen.
Man muss zur Ehrenrettung meines Vorgängers sagen das der AG viele Leistungen streichen wollte, was er laut Gewerkschaft auch gekonnt hätte, also nichts mit betriebl. Übung oder so. Er hat auf diese Weise versucht den Kollegen wenigstens etwas zu retten.
Erstellt am 30.01.2014 um 07:22 Uhr von Lernender
Da kämpfen KollegenInnen umeine 35-39 Stundenwoche und hier gibt es Vorschläge ( ich hoffe nicht von Betriebsrä ten) die locker 56 Stunden arbeiten zulassen wollen. Noch dazu mit dem hinkenden Verweis auf § 14 ArbzG.
Finde ich traurig.
@Bison
ich finde deine Gedanken zu dem Thema gut. Habt ihr denn eine regelung zu den Arbeitszeitkonten abgeschlossen oder gibt es eine Regelung im Tarifvertrag.
Erstellt am 30.01.2014 um 07:46 Uhr von Bison
@Lernender
leider gibt es keine Regelung zu Arbeitszeitkonten. Ist aber ein guter Gedanke mit in eine BV zu Ü-Std. zu fassen.
Ich bin erst 1 Periode BRV und wie vieles am neu auf die Reihe bringen. Musste die Kollegen erst einmal dazu bringen überhaupt selbst über den BR für sich Ü-Std zu beantragen wenn es der Vorgesetzte schon nicht macht, war garnicht so einfach. Der AG hat immer abgezeichnet das war nie das Problem. Ist zwar nicht der richtige Weg aber mitlerweile beantragen die Vorgesetzten die Ü-Std. war halt früher nicht so. Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. Die Ü-Std sind alle immer im rechtlichen Rahmen soweit ich das mitbekommen, wenn sich einer was auszahlen lässt merke ich das in meiner Monatsübersicht nicht gleich. Damit es jetzt nicht aus dem Ruder läuft möchte ich, ohne die Kollegen zu schaden das in eine gute Form bringen.
@Alle
Dazu habe ich jetzt viele gute Ansätze und Denkanstöße bekommen. Danke
Erstellt am 30.01.2014 um 08:15 Uhr von Nubbel
Wohlwissend das die MA trotzdem irgendwie versuchen zu kommen und die Projekte gut und pünktlich abzuschliesen weil davon ihre Zielvereinbarung aghängt wo wie gesagt der AG die Ziele frei bestimmen darf.
dann sind die vorgaben für zielvereinbarungen falsch! diese ziele sollten schon in der regulären arbeitszeit erreichbar sein. da solltet ihr dringend ansetzen!