Erstellt am 28.01.2014 um 08:40 Uhr von Nubbel
den arbeitgeber auffordern das gespräch mit dem betriebsrat zu suchen und einen aushang für die kollegen
Erstellt am 28.01.2014 um 08:41 Uhr von Oblatixx
> Dazu hat es ein Schreiben gegeben das nicht öffentlich war
Naja, wenns keiner kennt, dann lass ihn doch schreiben.
Erstellt am 28.01.2014 um 08:50 Uhr von Darkly
@ Oblatixxx :Ihn einfach schreiben lassen ist etwas einfach gesagt ^^... deswegen verteilt er dieses dokument trotzdem unter den Mitarbeitern in der Fertigung...
Hier gehts mir auch um das Prinzip der Wahrnehmung des BR im Unternehmen.
Erstellt am 28.01.2014 um 09:12 Uhr von Snooker
@Darkly
Hier ist nicht nur der 87iger betroffen. Der BR sollte hier auch das Arbeitszeitgesetz kennen
Rechtsquellen
§ 4 ArbZG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 BetrVG
Begriff
Im Voraus festzulegende, unbezahlte Unterbrechungen der Arbeitszeit, in der der Arbeitnehmer weder Arbeit leisten, noch sich dafür bereit zu halten braucht (BAG v. 22.7.2003 - 1 ABR 28/02).
Und hier steht, im vorraus festzulegende........
Zum einem ist es halt das Unternehmensrisiko und zum anderen, was wäre wenn ihr um 6:00 Uhr anfangt und um 7:00 Uhr ist ne Reperatur an der Maschine. Hier würde man dem AG Tür und Tor offnen. Für den laufenden Betrieb ja, das Maschinen durchlaufen. Da muss es nicht sein das alle gleichzeitig in die Pause gehen. Dann muss aber genau gewährleistet sein das es da zu keinen Überlastungen kommt und keiner dafür belangt werden kann weil er für den Moment eine Mehr an arbeit leisten muss.
Erstellt am 28.01.2014 um 09:17 Uhr von Oblatixx
> deswegen verteilt er dieses dokument trotzdem unter den Mitarbeitern in der Fertigung...
Und damit ist es nicht mehr nicht öffentlich. Und damit seid ihr im Boot.
Ansonsten wird viel geredet, was so Wünsche der Heeresleitung sind. Die machen massig Pläne, auch wenn sie angeblich keine machen und lassen sie dann wieder im Schreibtisch verschwinden, weil die Zeit noch nicht reif ist oder weil sie selber Bauchschmerzen kriegen.
Erstellt am 28.01.2014 um 09:23 Uhr von gironimo
Hallo Drkly,
Du liegst schon richtig, wie Du vorgehen willst. Allerdings betrifft dies nicht die Ordnung im Betrieb - aber die Lage der Pausen ist ja im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig.
Also in der Tat dem AG sagen, er möge es unterlassen, einseitig Pausenzeiten zu definieren und gleichzeitig Verhandlungen über eine BV anbieten. Schließlich dienen Pausen der Erholung und nicht der Kompensation von betrieblichen Schwankungen.
So fern das nicht offizielle Schreiben eben doch umgesetzt werden soll, würde ich auch an eine Mitarbeiterinformation denken.
Erstellt am 28.01.2014 um 09:33 Uhr von Darkly
Ich bedanke mich für Eure kompetenten Anworten!!!