Verschiebung der Pausenzeiten ohne Anhörung des BR
Hallo,
Unser Arbeitgeber will das die Maschinen pausenübergreifend in der Fertigung laufen (Mehrschichtbetrieb). Dazu hat es ein Schreiben gegeben das nicht öffentlich war und nie dem BR vorgelegt wurde. In diesem Schreiben will der Arbeitgeber, dass die Ruhepausen (vereinzelt) verschoben werden und die Maschinen durchlaufen. Ebenso will er, dass sobald eine Maschine wegen Reparaturen ausfällt, der betroffene Bediener in die Pause geht.
Ich bräuchte nun einpaar Tipps wegen dem Vorgehen....
Ich würde dem Arbeitgeber klar machen, dass es dieses Schreiben herauszunehmen hat bis wir in Verhandlungen getreten sind. Ich sehe hier eine erweiterung der betrieblichen Ordnung und die Verletzung des Mitbestimmungsrecht aus § 87 Absatz 1 Nr. 1 und 2.
Danke
Community-Antworten (7)
28.01.2014 um 09:40 Uhr
den arbeitgeber auffordern das gespräch mit dem betriebsrat zu suchen und einen aushang für die kollegen
28.01.2014 um 09:41 Uhr
Dazu hat es ein Schreiben gegeben das nicht öffentlich war Naja, wenns keiner kennt, dann lass ihn doch schreiben.
28.01.2014 um 09:50 Uhr
@ Oblatixxx :Ihn einfach schreiben lassen ist etwas einfach gesagt ^^... deswegen verteilt er dieses dokument trotzdem unter den Mitarbeitern in der Fertigung...
Hier gehts mir auch um das Prinzip der Wahrnehmung des BR im Unternehmen.
28.01.2014 um 10:12 Uhr
@Darkly Hier ist nicht nur der 87iger betroffen. Der BR sollte hier auch das Arbeitszeitgesetz kennen
Rechtsquellen § 4 ArbZG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 BetrVG
Begriff
Im Voraus festzulegende, unbezahlte Unterbrechungen der Arbeitszeit, in der der Arbeitnehmer weder Arbeit leisten, noch sich dafür bereit zu halten braucht (BAG v. 22.7.2003 - 1 ABR 28/02).
Und hier steht, im vorraus festzulegende........
Zum einem ist es halt das Unternehmensrisiko und zum anderen, was wäre wenn ihr um 6:00 Uhr anfangt und um 7:00 Uhr ist ne Reperatur an der Maschine. Hier würde man dem AG Tür und Tor offnen. Für den laufenden Betrieb ja, das Maschinen durchlaufen. Da muss es nicht sein das alle gleichzeitig in die Pause gehen. Dann muss aber genau gewährleistet sein das es da zu keinen Überlastungen kommt und keiner dafür belangt werden kann weil er für den Moment eine Mehr an arbeit leisten muss.
28.01.2014 um 10:17 Uhr
deswegen verteilt er dieses dokument trotzdem unter den Mitarbeitern in der Fertigung...
Und damit ist es nicht mehr nicht öffentlich. Und damit seid ihr im Boot.
Ansonsten wird viel geredet, was so Wünsche der Heeresleitung sind. Die machen massig Pläne, auch wenn sie angeblich keine machen und lassen sie dann wieder im Schreibtisch verschwinden, weil die Zeit noch nicht reif ist oder weil sie selber Bauchschmerzen kriegen.
28.01.2014 um 10:23 Uhr
Hallo Drkly,
Du liegst schon richtig, wie Du vorgehen willst. Allerdings betrifft dies nicht die Ordnung im Betrieb - aber die Lage der Pausen ist ja im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig.
Also in der Tat dem AG sagen, er möge es unterlassen, einseitig Pausenzeiten zu definieren und gleichzeitig Verhandlungen über eine BV anbieten. Schließlich dienen Pausen der Erholung und nicht der Kompensation von betrieblichen Schwankungen.
So fern das nicht offizielle Schreiben eben doch umgesetzt werden soll, würde ich auch an eine Mitarbeiterinformation denken.
28.01.2014 um 10:33 Uhr
Ich bedanke mich für Eure kompetenten Anworten!!!
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