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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebliche Übung Pausenzeiten

H
Hollywu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Wir sind ein Chemiebetrieb, unterliegen grundsätzlich dem Manteltarifvertrag und haben über eine BV Gleitzeitregelungen. Wir haben Pausenzeiten von 15 Minuten Frühstück und 30 Minuten Mittagspause. diese werden von der Belegschaft gemeinschaftlich um die gleich Zeit (Frühstück 08:45 - 09:00 Uhr, Mittag 12:00 - 12:30) genommen. jetzt kommt der AG auf die Belegschaft zu und möchte das diese Pausenzeiten sozusagen "gestaffelt", also nicht mehr alle gleichzeitig genommen werden, so daß zu jeder Zeit jemand das Tagesgeschäft erledigen kann. wie gesagt, die genauen Zeiten sind in der BV nicht festgehalten - wie sieht es hier mit einer "Betrieblichen Übung" aus? Ist so eine Änderung der Pausenzeiten ohne weiteres möglich?

Gruß Holly

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Community-Antworten (3)

O
Oblatixx

14.11.2013 um 18:31 Uhr

Grundsätzlich ja. Wenn der BR mitspielt und die Notwendigkeit sieht ... Wir haben zB bei uns eine Kantinenzeit von 1 1/2 Stunden, in der die Pause genommen werden kann, und zwar so, dass immer einer da ist, die Kunden zu bedienen. Das hat sich bewährt.

H
Hollywu

14.11.2013 um 20:58 Uhr

Die Fragestellung ging eher in die Richtung: ist das (durch den BR) zu verhindern? Diese Frage kommt aus der Belegschaft. Normalerweise denke ich kann der AG das ohne Probleme anweisen, hat ja schließlich Weisungsbefugnis... daher meine Frage nach betrieblicher Übung... im Zweifelsfall müsste man das dann wahrscheinlich einklagen oder per Einigungsstelle regeln?

G
gironimo

15.11.2013 um 10:44 Uhr

Die Weisungsbefugnis endet da, wo der AG vor seiner Weisung die Zustimmung des BR benötigt. Und der hat nun mal bei der Lage der Pausen mitzubestimmen.

Wenn also BV zur Arbeitszeit die Pausen einheitlich regelt, muss der AG sich zunächst mit Euch einigen, wie es in Zukunft aussehen soll. Mit betrieblicher Übung hat das nichts zu tun sondern mit Eurem Mitbestimmungsrecht. Selbst wenn es keine explizite Regelung gab, wäre eine Änderung der derzeitigen Situation nicht ohne Euch möglich.

Ihr könnt also erst einmal sagen "nö - wollen wir nicht". Der AG könnte (wenn es ihm Wert ist) die E-Stelle anrufen. Dann läuft es auf einen Kompromiss hinaus. Wie der aussehen könnte, solltet Ihr bei Eurem Handeln berücksichtigen.

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