Hallo Kollegen. Ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch. Wenn ich meinen Urlaub nicht bis zum 31.03. des Folgejahres wegen anhaltender Krankheit nehmen kann, verfällt dieser dann oder habe ich ein recht auf Auszahlung. Vielen Dank für eure Mühe.
Erstellt am 28.01.2014 um 00:50 Uhr von Kölner Auszahlung ist nicht möglich Eher schon der Erhalt des gesetzlichen Urlaubs für max 15 Monate Rest verfällt.