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Urlaubsanspruch bei Krankheit

L
Leuchtfeuer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen. Ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch. Wenn ich meinen Urlaub nicht bis zum 31.03. des Folgejahres wegen anhaltender Krankheit nehmen kann, verfällt dieser dann oder habe ich ein recht auf Auszahlung. Vielen Dank für eure Mühe.

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

28.01.2014 um 01:50 Uhr

Auszahlung ist nicht möglich Eher schon der Erhalt des gesetzlichen Urlaubs für max 15 Monate Rest verfällt.

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