Zeitlohn u.a.
Guten Tag, wir arbeiten in unserer Firma mit einem Warenwirtschaftsprogramm. Dieses soll im Frühjahr 2011 komplett umgestellt werden. Unser Problem ist jetzt das wir keine detaillierten Informationen über die geplante Umstellung erhalten. Aussage GL: es werden nur kleinere Abteilungen betroffen sein und nur einzelne Personen. Dem Aushang der GL ist aber zu entnehmen das sogar Urlaubssperren zu erwarten sind für die Zeit der Umstellung und wir sind der Meinung das ein Zeitlohn eingeführt werden soll (sagt der Buschfunk). Wir sind leider nicht tariflich gebunden. Hier unsere Fragen: Wenn wir nicht tariflich gebunden sind, haben wir Mitbestimmungsrecht bei einführung von Zeitlöhnen? Wieviel Mitsprache/Mitbestimmungsrecht hätten wir in diesem Fall?
Vielen Dank im Vorraus.
Community-Antworten (2)
13.12.2010 um 10:27 Uhr
Urlaubssperren zu erwarten sind
Aber nur wenn ihr diesen nach §87 (1) Nr. 5 zugestimmt habt.
das ein Zeitlohn eingeführt werden soll
Aber nur wenn ihr dem nach §87 (1) Nr. 10 zugestimmt habt.
Eure Mitbestimmung findet seine Grenzen in §77 (3) BetrVG. Aber ansonsten? Schuss frei. Die Einigungsstelle freut sich jetzt schon......
Warenwirtschaftsprogramm: wir sind der Meinung das ein Zeitlohn eingeführt werden soll
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Aber ganz ehrlich: Ab in die Gewerkschaft, Organisationsgrad auf >60% bringen, Verhandeln, Streiken, Haustarifvertrag machen. Kann nur besser werden.
13.12.2010 um 10:58 Uhr
Danke erstmal. Zu Was das eine mit dem anderen zu tun hat: Im Zuge dessen, dass ein neues Programm eingeführt werden soll (das vorhandenen wurde nie richtig in den Arbeitsablauf intigriert) und anhand der umlaufenden Gerüchte Seitens der Chef-Etage, sind wir der Meinung das eine Einführung von Zeitlohn gleichzeitig abgewickelt werden soll. Quasi ineinander greifend. Unser Warenwirtschaftssystem ist auch an eine Zeiterfassung gekoppelt und wir denken dass das unserem Chef ganz gut in den Kram passen würde. Wie gesagt, bisher hat nichts richtig funktioniert.
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