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Thema: Arbeitszeit&Pausen

R
RichardLederer
Jan 2018 bearbeitet

Thema: Arbeitszeit&Pausen

Hallo Zusammen,

darf der Arbeitgeber Pausenzeiten vom Zeitsaldo abziehen, auch wenn der Mitarbeiter die Pausenzeiten nicht genommen, sondern durchgearbeitet hat?

Danke für eine entsprechende Antwort.

2.13309

Community-Antworten (9)

S
schmitti

23.01.2014 um 17:57 Uhr

Der AG darf gesetzl. Pflichtpausen nicht vergüten sondern MUSS sogar ggf mit Abmahnung auf die Einhaltung hinwirken. Denn duldet er diesen Verstoß gegen das ArbZG drohen ihm deutlische Bußgelder. Wenn er sie also vergütet duldet er den Verstoß

B
BloodyBeginner

23.01.2014 um 18:30 Uhr

Meiner Meinung nach nicht. Die Pause dient der Erholung und es wird nicht gearbeitet. Natürlich sind Pausen ab 6 Stunden Arbeitszeit zu nehmen, ABER wenn der Mitarbeiter keine Pause genommen hat (oder nicht nehmen konnte?), dann steht ihm auch die Bezahlung zu. Kann ja nicht sein dass der die verschenkte Pause nicht bezahlt bekommt. Bei uns kommt es manchmal -leider- aufrgund der Anlagen und Personalsituation vor dass manche Mitarbeiter keine Pausen bekommen. Die entgangene Pause schreiben sie sich dann als Mehrarbeit auf. Natürlich ist es nicht in Ordnung dass keine Pause genommen wird, aber dann sollen die Mitarbeiter wenigstens dafür entlohnt werden. Auf jeden Fall sollte dass die Ausnahme sein und der Arbeitnehmer kann natürlich nicht nach Gutdünken "freiwillig" auf seine Pause verzichten

B
BRMtgl

23.01.2014 um 19:24 Uhr

BloodyBeginner, das Handeln bei euch ist ein klarer Verstoß gegen das Gesetz. Der BR müsste hier handeln und einschreiten, einmal wegen § 80 uns weil Mehrarbeit der MB vor der Ausführung unterliegt.

Die gesetzl. Pflichtpausen sind Freizeit und Freizeit wird nicht vergütet.

Wenn hier einmal etwas vorfällt, kann es sehr übel werden. Auch von Seiten der BG

S
schmitti

23.01.2014 um 19:26 Uhr

Der BR der hier bei 'BB' dieses mitträgt und nicht handelt begeht eine grobe Mandatspflichtverletzung. Bedonders da es sich um ein Schutzgesetz handelt.

H
Hoppel

23.01.2014 um 20:04 Uhr

@ RichardLederer

Eine Vergütungspflicht besteht nur:

  1. Wenn der AG die Arbeitsleistung statt Pause angeordnet hat
  2. Wenn der AG die Arbeitsleistung trotz Pause wissentlich angenommen hat
  3. Wenn der AG die Arbeitsleistung trotz Pause duldet

Wenn nichts davon zutrifft, muss die nicht genommene Pause auch nicht vergütet werden!

S
seesee

23.01.2014 um 20:57 Uhr

Hoppel, ist das Rechtsprechung? Mancher Arbeitgeber bezahlt liebend gern die Arbeitszeit wenn dafür keine Pause genommen wird umd das AZG bleibt auf der Strecke...

H
Hoppel

23.01.2014 um 21:17 Uhr

@ seesee

Wenn ein AN Pausen durcharbeitet, wird es sich dann ja ganz unweigerlich um Überstunden/Mehrarbeit handeln ... Und der Anspruch auf Vergütung von Überstunden/Mehrarbeit setzt die Kenntnis des AG voraus! Das ist herrschende Rechtsprechung!

Und ob ein AG tatsächlich gut beraten ist, seine AN durcharbeiten zu lassen, wird sich spätestens dann zeigen, wenn die Gewerbeaufsicht kontrolliert ... Das ist aber eine komplett andere Baustelle und muss separat betrachtet werden!

B
BloodyBeginner

23.01.2014 um 21:22 Uhr

Es ist immer geil, wie hier auf Gesetzesbrüchen rumgeritten wird und schlaue Reden kommen und dann solche Dinge wie "der BR der dies mitträgt"... Der Threaderöffner hat eine Frage gestellt, auf diese habe ich geantwortet mit Beispielen wie es bei uns gehandhabt wird. Zum allgemeinen Verständnis: natürlich ist es nicht in Ordnung ohne Pause zu arbeiten. Aber zum einen ist dies bei uns natürlich nicht geplant, auch ist nicht immer ein BRM in den entsprechenden Abteilungen vor Ort. Wer aber nicht in einem vollkontinuierlichen Schichtbetrieb, wo es zu Problemen kommen kann und dann noch die Personaldecke manchmal dünn ist, arbeitet, kann zwar schlau daherreden, aber es ist dann auch praxisfern. Klar hat der MA ein Anrecht auf seine Pause, aber wenn man Anlagen zu betreuen hat die man nicht einfach so abstellen kann ohne größeren wirtschaftlichen Schaden und dann der MA nicht den Mumm dazu hat und sagt, er geht jetzt nicht in die Pause, soll man ihn dazu zwingen? Ach ja, wenn ich vor Ort bin und das in meinem Bereich der Fall ist weise ich den MA und auch Vorgesetzte auf das Recht der Pause hin. Hier wird immer auf Seminare hingewiesen. Nun ich bin zwar erst seit 4 Jahren BRM, habe aber alle Grundseminare besucht. Und als BRM einer größeren Firma ist es immer haarsträubend, welche Erfahrungen, Verstöße, Probleme es in den Firmen anderer Seminarteilnehmer gibt. Ich möchte gerne mal den Betrieb sehen, in dem ALLES 100% gesetzeskonform und rund läuft. So einen Betrieb gibt es nur im Lehrbuch, aber nicht in der Realität. Bei der Frage eingangs ging es darum, ob der Arbeitgeber eine Pausenzeit, die aber faktisch nicht stattgefunden hat, einfach abziehen kann. Wir -bzw. unser BR Gremium ist der Meinung nein, denn dadurch würde der MA ja doppelt gestraft, zum einen weil der MA keine Pause machen konnte und dann auch noch dem AG seine Arbeitskraft schenkt?

S
schmitti

23.01.2014 um 22:02 Uhr

BB, ein BR der so offen Verstöße hinnimmt sollte sich das Mandat überlegen. Klar er kann es bei der Entstehung nicht immer verhindern, muss aber bei Kenntnis reagieren. Also handeln. Den AG auffirder sofort rechtskonform zu handeln und bei weiteren Verstößen muss der BR mit weiteren Schrutten handeln. Weiter dafür Sorge zu tragen, dass der AG das Personalproblem lösst.

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