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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gefahr für die Kollegen am Arbeitsplatz

E
ElMago
Jan 2018 bearbeitet

Folgendes Problem: Ein Kollege der bei uns an der Rampe arbeitet für das Be-und Entladen zuständig ist, ist seit Monaten eingeschränkt einsatzfähig. Das heißt, dass er Arbeit nicht korrekt ausführt, bzw. beim Anheben schwerer Möbelstücke beispielsweise er diese fallen lässt und Kollegen dadurch in gefährliche Situationen bringt, hinzu kommt, dass der Kollege langsam und behäbig seine Tätigkeiten ausführt. Mit dem Vorgesetzten hat der Kollege X (nennen wir ihn so) auch schon reden müssen, da andere Kollegen sich bereits beschwerten, da sie die Arbeit von Kollege X mitmachen müssen, zum Beispiel. Angesprochen auf die Dinge antwortet Kollege X mit einem: Es ist nichts. Beim berufsgenossenschaftlichen Arzt war Kollege X auch, dieser sagte, dass er einen Neurologen und Psychiater eventuell aufsuchen solle. Nun die Frage! Welche Handhabe hat man, wenn der Kollege X nicht mit sich reden lässt? Was kann man tun, nach welchen Paragrafen?

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Community-Antworten (7)

B
Bakunin

22.01.2014 um 14:04 Uhr

"Was kann man tun, nach welchen Paragrafen?"

Bitte definiere, in welche Richtung ein mögliches Handeln des BR gehen soll.

S
seesee

22.01.2014 um 14:23 Uhr

@Bakunin: für mich lässt die Fragestellung darauf schließen: der BR will den Kollegen los werden und fragt hier, wie das am Elegantesten geht.

B
Bakunin

22.01.2014 um 14:29 Uhr

@seesee: habe ich mir auch gedacht, ich möchte es halt nur von ElMago selber lesen...

E
ElMago

22.01.2014 um 14:51 Uhr

Der BR will ihn nicht loswerden, das nicht. Jedoch stellt der Kollege X eine Gefahr für die übrigen Kollegen dar. Er lässt sich nicht helfen und ihm ist alles egal. Das geht seit Monaten!

S
seesee

22.01.2014 um 15:22 Uhr

Wenn ihm tatsächlich ein schuldhaftes Fehlverhalten vorzuwerfen wäre, hätte der AG sicher schon eine Abmahnung ausgesprochen. Da dies wohl nicht der Fall ist, gibt es vermutlich auch nichts, was wirklich vorwerfbar ist. Bist Du sicher, dass der BR sich da nicht vor den Karren des Arbeitgebers spannen lässt?

Z
zdophers

22.01.2014 um 15:57 Uhr

Ich verstehe hier den Ansatz der Antworten nicht ganz: Mitarbeiter haben sich an den BR gewandt und der BR fragt hier nach, was man tun kann. Was hier mitunter in einfache Fragen reininterpretiert wird, ist streckenweise ganz schön dreist.

Was ElMago tun kann, ist weiterhin das Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen. Des Weiteren kann er schon mal gucken, ob sich nicht vielleicht etwas an der Rampe geändert hat. Sind die Taktzeiten verschärft worden, hat sich die Arbeit verdichtet? Gibt es andere Tätigkeiten, die der Kollege, dessen Einverständnis vorausgesetzt, übernehmen könnte?

G
gironimo

22.01.2014 um 17:09 Uhr

Der AG ist letztendlich für die Sicherheit verantwortlich.

Wenn es schon zu gefährlichen Situationen gekommen ist, wäre es doch eine Frage für die ASI. Da muss man ja gar nicht mit dem Finger auf eine Person zeigen.

Aber Ihr solltet auch mit dem Kollegen sprechen. Wenn er doch nun schon ärztlich untersucht wurde und letztendlich auch bekannt ist, dass eine Gesundheitsstörung vorliegt, sollte sich der Kollege behandeln lassen (und ggf. eine AU beibringen). Er gefährdet ja nicht nur andere. Er gefährdet auch seinen eigenen Arbeitsplatz; dem AG wird seine Gesundheitsstörung nicht verborgen bleiben.

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