Folgendes Problem:
Ein Kollege der bei uns an der Rampe arbeitet für das Be-und Entladen zuständig ist, ist seit Monaten eingeschränkt einsatzfähig.
Das heißt, dass er Arbeit nicht korrekt ausführt, bzw. beim Anheben schwerer Möbelstücke beispielsweise er diese fallen lässt und Kollegen dadurch in gefährliche Situationen bringt, hinzu kommt, dass der Kollege langsam und behäbig seine Tätigkeiten ausführt.
Mit dem Vorgesetzten hat der Kollege X (nennen wir ihn so) auch schon reden müssen, da andere Kollegen sich bereits beschwerten, da sie die Arbeit von Kollege X mitmachen müssen, zum Beispiel.
Angesprochen auf die Dinge antwortet Kollege X mit einem:
Es ist nichts.
Beim berufsgenossenschaftlichen Arzt war Kollege X auch, dieser sagte, dass er einen Neurologen und Psychiater eventuell aufsuchen solle.
Nun die Frage!
Welche Handhabe hat man, wenn der Kollege X nicht mit sich reden lässt?
Was kann man tun, nach welchen Paragrafen?