Erstellt am 22.01.2014 um 13:04 Uhr von Bakunin
"Was kann man tun, nach welchen Paragrafen?"
Bitte definiere, in welche Richtung ein mögliches Handeln des BR gehen soll.
Erstellt am 22.01.2014 um 13:23 Uhr von seesee
@Bakunin: für mich lässt die Fragestellung darauf schließen: der BR will den Kollegen los werden und fragt hier, wie das am Elegantesten geht.
Erstellt am 22.01.2014 um 13:29 Uhr von Bakunin
@seesee: habe ich mir auch gedacht, ich möchte es halt nur von ElMago selber lesen...
Erstellt am 22.01.2014 um 13:51 Uhr von ElMago
Der BR will ihn nicht loswerden, das nicht.
Jedoch stellt der Kollege X eine Gefahr für die übrigen Kollegen dar.
Er lässt sich nicht helfen und ihm ist alles egal.
Das geht seit Monaten!
Erstellt am 22.01.2014 um 14:22 Uhr von seesee
Wenn ihm tatsächlich ein schuldhaftes Fehlverhalten vorzuwerfen wäre, hätte der AG sicher schon eine Abmahnung ausgesprochen. Da dies wohl nicht der Fall ist, gibt es vermutlich auch nichts, was wirklich vorwerfbar ist. Bist Du sicher, dass der BR sich da nicht vor den Karren des Arbeitgebers spannen lässt?
Erstellt am 22.01.2014 um 14:57 Uhr von zdophers
Ich verstehe hier den Ansatz der Antworten nicht ganz: Mitarbeiter haben sich an den BR gewandt und der BR fragt hier nach, was man tun kann.
Was hier mitunter in einfache Fragen reininterpretiert wird, ist streckenweise ganz schön dreist.
Was ElMago tun kann, ist weiterhin das Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen. Des Weiteren kann er schon mal gucken, ob sich nicht vielleicht etwas an der Rampe geändert hat. Sind die Taktzeiten verschärft worden, hat sich die Arbeit verdichtet? Gibt es andere Tätigkeiten, die der Kollege, dessen Einverständnis vorausgesetzt, übernehmen könnte?
Erstellt am 22.01.2014 um 16:09 Uhr von gironimo
Der AG ist letztendlich für die Sicherheit verantwortlich.
Wenn es schon zu gefährlichen Situationen gekommen ist, wäre es doch eine Frage für die ASI. Da muss man ja gar nicht mit dem Finger auf eine Person zeigen.
Aber Ihr solltet auch mit dem Kollegen sprechen. Wenn er doch nun schon ärztlich untersucht wurde und letztendlich auch bekannt ist, dass eine Gesundheitsstörung vorliegt, sollte sich der Kollege behandeln lassen (und ggf. eine AU beibringen). Er gefährdet ja nicht nur andere. Er gefährdet auch seinen eigenen Arbeitsplatz; dem AG wird seine Gesundheitsstörung nicht verborgen bleiben.