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Urlaubsantrag

A
Abceda
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen gibt es eigentlich eine Frist in der ein Urlaubsantrag genehmigt werden muss oder abgelehnt werden muss. zb 14 Tage

1.10603

Community-Antworten (3)

K
Kölner

21.01.2014 um 17:41 Uhr

Grundsätzlich nicht. Es mag ausnahmen geben aber der einzige Schutz, dass man in angemessen Zeit erfährt, ob der Urlaub zu genehmigen ist oder als genehmigt gilt, ist eine BV.

H
Hartmut

21.01.2014 um 20:07 Uhr

Hallo Abceda, es ist leider so wie Kölner sagt. Dass man einen AN nicht beliebig lange auf eine Antwort warten lässt, ist eine Sache des Anstands, nicht des Rechts. Und geht deshalb bei gewissen Vorgesetzten fehl. Abhilfe schafft hier nur eine entsprechende BV, hilfsweise eine Regelungsabrede.

W
Widder

23.01.2014 um 14:33 Uhr

Schau mal hier

Urlaubsantrag genehmigen: das Bundesurlaubsgesetz enthält keine Regelung darüber, bis wann ein Arbeitgeber über einen Urlaubsantrag entschieden haben muss. Nach einhelliger Rechtsprechung wird allerdings verlangt, dass der Arbeitgeber „entweder in angemessener Zeit den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers widerspricht, wenn er nicht beabsichtigt, dem Arbeitnehmer den Urlaub in der beauftragten Zeit zu gewähren. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, so darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Urlaub entsprechend seinem Urlaubswünsche als gewährt gilt“ (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1970 - Az. 3 Sa 89/70). Das Gericht hatte damals „einen Zeitraum von einem Monat nach Vorlage des Urlaubswunsches“ als angemessen angesehen.

gängige Frist (14 TG), innerhalb derer entschieden sein muss. Arbeitsgericht Frankfurt/Main (Az.: 5 Ga 286/03), dass ein AN Anspruch auf eine zügige Entscheidung bzgl. seines Urlaubsantrags hat.

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