Einsichtsrecht des BR in Bruttolohn und Gehaltslisten - auch die von BR-Mitgliedern?
Hallo Kollegen/innen Unser BR möchte Einsicht in di Bruttolohn u. Gehaltslisten (Gewerblich+Angestellte).Aber einige BRM (Angestellte) möchte verhindern das in ihre Listen einsicht genommen wird.Unser BR (die Restlichen) ist aber Meinung das man da keine Uterschiede zwischen "BRM" und "AN" machen sollte. Ich muss noch erwähnen das "ALLE" unsere Angestellte das nicht möchten das der BR in ihre Listen Einsicht nimmt.Die vermutung unseres BR ist das gerade bei den Angestellten so einiges mit dem Gehalt nicht stimmt.(zu hohe Zulagen,usw.). Meine Frage ist: Geht das Einsichtsrecht nicht über das Indivitualrecht einzelner MA (Angestellten)? Ich meine ich hätte das schon mal wo gelesen.Ich weis nur nicht mehr wo. Danke im vorraus BR Horst
P.S. es ist nicht die Absicht unseres BR wissen zu wollen was bestimmte MA/BRM (Angestellte) Verdienen um dann damit Haussieren zu gehen. DENN § 79 BetrVG NEHMEN WIR ERNST
Community-Antworten (2)
29.05.2006 um 23:34 Uhr
Ein Blick in den § 80 Abs. 2 hilft Dir weiter!
30.05.2006 um 04:58 Uhr
"Die vermutung unseres BR ist das gerade bei den Angestellten so einiges mit dem Gehalt nicht stimmt.(zu hohe Zulagen,usw.)"
An "zu hohen Zulagen" wird auch durch die Einsichtnahme des BR nichts geändert werden. Was soll auch damit "nicht stimmen"?
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