Erstellt am 16.05.2019 um 19:12 Uhr von SBV Frank
SGB IX, Paragraph 178 Abs. 4 Satz 1. Wie sollst du sonst feststellen, dass deine schwer behinderten Kolleginnen oder Kollegen nicht im Entgelt benachteiligt werden?? Lies dir mal den Paragraphen durch!
Erstellt am 16.05.2019 um 20:29 Uhr von Suse35
Es geht darum, ob sie bei der Einsicht durch den BR dabei sein kann. Dass sie das alleine fördern kann ist klar.
Erstellt am 16.05.2019 um 21:00 Uhr von SBV Frank
Paragraph durchgelesen?? Dort steht, dass die SBV an allen Ausschüssen des Betriebsrates teilnehmen kann! Ist der Betriebsausschuss kein Ausschuss des Betriebsrates?
Erstellt am 16.05.2019 um 22:36 Uhr von Catweazle
SBV Frank, im 178er steht aber was von SITZUNGEN an denen die SBV teilnehmen kann. Wenn der Arbeitgeber die Lohnlisten dem Ausschuss für die Sitzung zur Verfügung stellt hast du natürlich recht.
Erstellt am 17.05.2019 um 05:30 Uhr von SBV Frank
So habe ich die Frage aber auch verstanden. Es ging ja um den Betriebsausschuss und deshalb bin ich davon ausgegangen dass in dieser Sitzung die Listen vorgelegt werden.
Erstellt am 17.05.2019 um 08:36 Uhr von Minski
Sorry, ich grätsche hier mal rein... Heißt das, dass die SBV auch eigenständig Einsicht in die Gehaltslisten fordern kann? Das war mir nicht klar...
Viele Grüße
Minski
Erstellt am 17.05.2019 um 10:44 Uhr von Suse35
Ja, die SBV kann das unter bestimmten Voraussetzungen. Aber noch mal zurück zur Ausgangsfrage:
Können die Mitglieder des BA außerhalb einer BA-Sitzung Einblick in die Bruttolohn- und Gehaltslisten nehmen, so dass der SBV nicht teilnehmen kann? Muss für den Einblick in die Listen tatsächlich eine BA-Sitzung einberufen werden?
Erstellt am 17.05.2019 um 10:50 Uhr von celestro
"Muss für den Einblick in die Listen tatsächlich eine BA-Sitzung einberufen werden?"
meiner Meinung nach wird die Arbeit des BA in Sitzungen "gemacht". Ich würde also sagen: Ja.
Erstellt am 17.05.2019 um 12:15 Uhr von Suse35
Kann nicht der BA auch außerhalb von Sitzungen arbeiten?
Erstellt am 17.05.2019 um 13:41 Uhr von celestro
meines Erachtens nach "Nein". Zwar kann sich jedes einzelne BA-Mitglied mit einem Thema auch außerhalb einer Sitzung beschäftigen. Aber wenn der BA zusammen kommt, um etwas zu tun (z.B. in die Lohnlisten gucken), dann ist das mMn eine Sitzung.
Erstellt am 17.05.2019 um 14:04 Uhr von Suse35
Was mich dabei verwundert ist, dass bei kleineren BR nur BRV und BRVSt die Listen ansehen können, ohne Sitzung also ohne SBV, aber bei größeren muss der SBV dann dabei sein, weil BA?!
Erstellt am 17.05.2019 um 14:42 Uhr von celestro
wer sagt denn, dass der SBV dabei sein "muss"?
"dass bei kleineren BR nur BRV und BRVSt die Listen ansehen können, ohne Sitzung also ohne SBV,"
bei einem kleineren Gremium ohne BA darf es NUR die dafür eigens beauftragte Person (was natürlich der BRV sein kann), aber NICHT 2 Personen des BR.
P.S. das es eine Sitzung ist, sehe ICH so. Vielleicht hat jemand einen anderen Standpunkt und der BA könne sich "einfach so treffen". Würde mich persönlich nur wundern.
Erstellt am 18.05.2019 um 14:09 Uhr von Catweazle
celestro, zum Lohnlisten gucken braucht man einen Beschluss. Eine Sitzung kann ich mir nicht vorstellen. Wie soll die Tagesordnung aussehen? Top 1 Lohnlisten gucken, Ort Personalabteilung? Wie soll der BA die Nichtöffentlichkeit sicherstellen?