Urlaubsanspruch
Hallo, ich brauche mal Eure Hilfe ich habe mal gehört das der Urlaubsanspruch nicht mehr am 31.3.des Jahres verfällt. Ist das richtig und gibt es da ein Urteil. Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (4)
16.01.2014 um 18:55 Uhr
Ich habe da nichts gehört. Jedenfalls nicht so pauschal.
16.01.2014 um 18:56 Uhr
Nein ist nicht richtig so generell. Es gibt nur eine positive Regelung, Schutz vor Verfall wegen Krankheit
16.01.2014 um 21:47 Uhr
Na selbst der 31.3 ist ja nicht selbstverständlich die Übertragung ins nächste Kalenderjahr muss ja nur gewährt werden wenn es aus betrieblichen oder in der Person des Mitarbeiters (z.B.Krankheit) Gründen nicht möglich war seinen Urlaub zu nehmen.
17.01.2014 um 07:48 Uhr
... und das auch nicht unbegrenzt. Hilfreich ist hier das Arbeitsrechthandbuch von www.hensche.de da steht genau drinn, wann der Urlaub verfällt.
Es gibt jedoch Möglichkeiten durch einen TV die frist zu verlängern.
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