Erstellt am 16.01.2014 um 17:55 Uhr von gironimo
Ich habe da nichts gehört. Jedenfalls nicht so pauschal.
Erstellt am 16.01.2014 um 17:56 Uhr von brisant
Nein ist nicht richtig so generell. Es gibt nur eine positive Regelung, Schutz vor Verfall wegen Krankheit
Erstellt am 16.01.2014 um 20:47 Uhr von Tommyh
Na selbst der 31.3 ist ja nicht selbstverständlich die Übertragung ins nächste Kalenderjahr muss ja nur gewährt werden wenn es aus betrieblichen oder in der Person des Mitarbeiters (z.B.Krankheit) Gründen nicht möglich war seinen Urlaub zu nehmen.
Erstellt am 17.01.2014 um 06:48 Uhr von Lexipedia
... und das auch nicht unbegrenzt. Hilfreich ist hier das Arbeitsrechthandbuch von www.hensche.de da steht genau drinn, wann der Urlaub verfällt.
Es gibt jedoch Möglichkeiten durch einen TV die frist zu verlängern.