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Urlaubsanspruch

D
Drehrumbum
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich brauche mal Eure Hilfe ich habe mal gehört das der Urlaubsanspruch nicht mehr am 31.3.des Jahres verfällt. Ist das richtig und gibt es da ein Urteil. Vielen Dank im Voraus

82404

Community-Antworten (4)

G
gironimo

16.01.2014 um 18:55 Uhr

Ich habe da nichts gehört. Jedenfalls nicht so pauschal.

B
brisant

16.01.2014 um 18:56 Uhr

Nein ist nicht richtig so generell. Es gibt nur eine positive Regelung, Schutz vor Verfall wegen Krankheit

T
tommyh

16.01.2014 um 21:47 Uhr

Na selbst der 31.3 ist ja nicht selbstverständlich die Übertragung ins nächste Kalenderjahr muss ja nur gewährt werden wenn es aus betrieblichen oder in der Person des Mitarbeiters (z.B.Krankheit) Gründen nicht möglich war seinen Urlaub zu nehmen.

L
Lexipedia

17.01.2014 um 07:48 Uhr

... und das auch nicht unbegrenzt. Hilfreich ist hier das Arbeitsrechthandbuch von www.hensche.de da steht genau drinn, wann der Urlaub verfällt.

Es gibt jedoch Möglichkeiten durch einen TV die frist zu verlängern.

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