Erstellt am 14.01.2014 um 12:08 Uhr von Oblatixx
Aber hallo, was ist denn bei euch los? Solchen Schwachfug habe ich ja noch nie gehört. Ein Urlaubstag ist ein Tag, wie schon der Name sagt und kann nicht nach Stunden aufgerechnet werden.
Viele arbeiten ja auch Freitags weniger Stunden, als die restlichen Tage. Da müssten dann ja Stunden übrig sein, wenn man nur am Freitag U nimmt ...
Erstellt am 14.01.2014 um 12:20 Uhr von angler
mir ist das schon einleuchtent, aber ich habe nichts konkretes in der Hand und im BuURG habe ich auch nichts gefunden. Abwärts kompaktibel ja, aber bei mehr als 8 Stunden steht nichts.
Erstellt am 14.01.2014 um 12:26 Uhr von Oblatixx
Vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.gutefrage.net/frage/darf-der-chef-den-jahresaurlaub-in-stunden-umrechnen
Erstellt am 14.01.2014 um 12:41 Uhr von angler
Danke, durch mein googln hatte ich dies Antwort auch schon gefunden und viele andere. Keine Antwort hat mich so zufrieden gestellt, das ich mit guten Gewissen und ohne Argumentationsprobleme handel kann. Leider. Ich brauche wohl § oder Gerichturteile um in der Geschäftsleitung zu punkten.
Erstellt am 14.01.2014 um 12:51 Uhr von Pjöööng
Die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes ("MINDESTUrlaubsgesetz für Arbeitnehmer") stellen die untere Grenze dessen dar, was zulässig ist. Es können arbeits- oder tarifvertraglich Regelungen getroffen werden, die vom Bundesurlaubsgesetz abweichen, sofern die im Gesetz definierten Mindeststandards nicht unterschritten werden.
Das Gesetz schreibt einen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr vor. Insofern irritiert es mich schon, dass für die Sonntage überhaupt Urlaub genommen werden muss. Möglicherweise kann man die Regelung aber so gestalten, wenn durch die Gewährung entsprechend höherer Urlaubsansprüche die Mindestregelung des Gesetzes nicht unterschritten wird. Von daher müsste man zuallererst mal Eure Urlaubsregelung kennen um dann zu prüfen, ob die so zulässig ist und ob sie richtig angewandt wird.
Auch die sich aus den Angaben ergebende wöchentliche Arbeitszeit von 64 Stunden kann ich rechtlich noch nicht vollständig einordnen. Grundsätzlich erscheint diese erheblich zu lange.
"gutefrage.net" hat übrigens nach meiner Erfahrung ein erhebliches Qualitätsproblem. Von daher würde ich mich nicht auf diese Quelle berufen wollen.
Erstellt am 14.01.2014 um 13:02 Uhr von angler
Wir sind ein Betrieb in den durchgehen 3-fachschicht gearbeitet wird. Die Beispielwoche ist die längste Zeit die gearbeitet wird. Im Schichtsysten sind auch kürzere Abschnitte, mal 2 mal 3 Tage am Stück, alles im allem kommen wir auf 160 bis 175 h je nach Monat. Aber wer am Wochenende dran ist (Früh oder Nacht) hat immer 12 h. Deshalb das Urlaubsproblem.
Erstellt am 14.01.2014 um 13:40 Uhr von Oblatixx
> "gutefrage.net" hat übrigens nach meiner Erfahrung ein erhebliches Qualitätsproblem.
> Von daher würde ich mich nicht auf diese Quelle berufen wollen.
Du hast recht, aber so schnell fand ich nichts anderes.
@angler:
> alles im allem kommen wir auf 160 bis 175 h je nach Monat
Also im Schnitt 168 Stunden über den Daumen. Die teilst Du durch die Anzahl der Arbeitstage und da weißt Du, welchen Stundenwert ein Arbeitstag/Urlaubstag hat.
Und ich kenne das auch nur so, dass Urlaub an Werkstagen genommen wird. Der Sonntag gehört nicht dazu.
Bundesurlaubsgesetz §3 (2),
Erstellt am 14.01.2014 um 13:47 Uhr von Kulum
Ein Urlaubstag hat nicht, wie beschrieben, 8h. Richtig ist, man hat Anspruch auf x WERKTAGE. Die aufzuwendende Arbeitszeit an diesem Werktag spielt überhaupt keine Rolle. Man ist an einem Urlaubstag von der Arbeit befreit - den ganzen Tag lang.
Wie frisst eigentlich euer System diesen Unfug? Wir benutzen SD und unsere Personaler können sich drehen und wenden wie sie wollen, an sieben Tagen, an denen man zur Arbeitsleistung verpflichtet wäre, kann man keine acht Tage Urlaub haben.
Und das man am Sonntag keinen Urlaub nehmen muss, erklärt mal Krankenschwestern, Kellnerinnen, im Contischichtsystem arbeitenden etc
Erstellt am 14.01.2014 um 14:03 Uhr von angler
@Kulm
du hast ja vollkommen recht, aber bisher wurden für ein WE 3Tage Urlaub oder 2 Tage Urlaub+8h Minusstunden abgerechnet, also insgesamt immer 24h. Das kann ja so nicht sein.
Um hier mal einen Rigel vorzuschieben brauche ich stichhaltige Fakten und diese versuche ich nun zu finden.
Im Contschichtsysten, welches wir ja haben sind unsere Kollegen jahrelang um ihren verdienten Urlaub "betrogen" wurden. Und mit "hab ich mal gelesen" kann ich nicht punkten.
Erstellt am 14.01.2014 um 14:03 Uhr von schmitti
Dort wo der Sonntag als Regelarbeitstag gilt, muss für den Sonntag auch Urlaub genommen werden sofern man an diesem arbeiten müsste. ZB Polizei oder Bahn usw. Dann wird der Sonntag aber auch bei der Ermittlung des Mindesturlaub lt. Gesetz mit gezählt.
Erstellt am 14.01.2014 um 14:51 Uhr von Pjöööng
Zitat (schmitti):
"Dort wo der Sonntag als Regelarbeitstag gilt, muss für den Sonntag auch Urlaub genommen werden sofern man an diesem arbeiten müsste."
Stimmt nicht. Siehe z.B. MTV Chemie West
Erstellt am 14.01.2014 um 15:20 Uhr von gironimo
aber angler - erst würde ich einmal Deinen Arbeitgeber fragen, wie er denn zu den Schluss kommt und auf welche Rechtsgrundlage er sich beruft.
Ich gehe davon aus, dass das, was meine Vorredner schon geschrieben haben, zutrifft. Auch aus meiner Sicht wird der Urlaub nach Tagen bemessen unabhängig von den Stunden die gearbeitet wurden oder wären.
Es gibt aus meiner Sicht drei Möglichkeiten:
1. Ihr macht von Eurem Mitbestimmungsrecht gebrauch und fordert eine BV Urlaubsgrundsätze, in der Ihr entsprechend klare Regelungen vereinbart (Einigungstellenfähig).
2. Ihr beschließt ein Rechtsgutachten zu diesem Thema einzuholen (Fachanwalt für Arbeitsrecht; hier Sachverständiger §§ 40, 80 BetrVG).
3. Falls Du oder ein BR-Kollege selbst betroffen ist, führst Du eine Klage gegen den AG (als Musterklage für alle anderen) und lässt beim Arbeitsgericht feststellen, wie die Rechtslage ist.
Erstellt am 14.01.2014 um 17:22 Uhr von schmitti
Pjöö......, stimmt doch! Denn es steht im MTV eben nicht, dass für den Sonntag an dem gearbeitet werden müsste kein Urlaub genommen werden muss.
....... Der TV besagt sogar, dass diese AN aus dieUrlaubsdauer 1. Der Urlaub beträgt 30 Urlaubstage. 2. Arbeitnehmer, die im Urlaubsjahr überwiegend in vollkontinuierlicher Wechselschichtarbeit eingesetzt sind und die deshalb regelmäßig nach ihrem Schichtplan Sonntagsarbeit leisten, erhalten einen Zusatzurlaub von 3 Urlaubstagen; Arbeitnehmer, die nicht überwiegend, aber mindestens 3 Monate im Urlaubsjahr in vollkontinuierlicher Wechselschichtarbeit eingesetzt sind, erhalten einen Zusatzurlaub von einem Urlaubstag. 12) Bei Renten, die sich nach der Rechtslage vor dem 1. Januar 2001 richten: wegen Erwerbsunfähigkeit...Arbeitnehmer, die nicht regelmäßig nach ihrem Schichtplan Sonntagsarbeit leisten, deren Arbeitsplatz aber gemäß § 4 Abschnitt III Ziffer 1 als vollkontinuierlich gilt, erhalten einen Zusatzurlaub von 2 Urlaubstagen. 3. Amtlich anerkannte Schwerbehinderte erhalten den gesetzlichen Zusatzurlaub. 4. Für die Berechnung des sich aus den Ziffern 1, 2 und 3 ergebenden Urlaubs zählen als Urlaubstage grundsätzlich die Arbeitstage mit Ausnahme der Sonntage und der gesetzlichen Feiertage
http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsberechnung-wenn-sonntag-ein-regelmaessiger-arbeitstag-ist_76_185658.html....... http://m.spiegel.de/karriere/berufsleben/a-877681.html#spRedirectedFrom=www&referrrer=http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=sonntag%20urlaub%20nehmen&source=web&cd=7&ved=0CE8QFjAG&url=http%3A%2F%2Fwww.spiegel.de%2Fkarriere%2Fberufsleben%2Fgerichtsurteil-schichtarbeiter-muessen-an-feiertagen-urlaub-nehmen-a-877681.html&ei=T2TVUvjtIY7HtAbg1IH4DA&usg=AFQjCNF9tJyb5IqCcV8Caut2C7DMLkh9Vg....... http://www.kanzlei-samnee.de/blog/2013-01-16-muss-ich-auch-am-sonntag-urlaub-nehmen
Erstellt am 14.01.2014 um 17:29 Uhr von Pjöööng
"4. Für die Berechnung des sich aus den Ziffern 1, 2 und 3 ergebenden Urlaubs zählen als Urlaubstage grundsätzlich die Arbeitstage mit Ausnahme der Sonntage und der gesetzlichen Feiertage"
Du meinst also, berechnet wird ohne Sonn- und Feiertage, entnommen aber mit diesen?
Erstellt am 14.01.2014 um 17:33 Uhr von BRMtgl
Ja, so wie von sch.... gesagt ist es dafür ja auch 3 Tage extra. Urlaub bedeutet Freistellung von der an diesem Tag geschuldeten Arbeit. Dann auch ggf am So
Erstellt am 14.01.2014 um 17:54 Uhr von nicoline
Zunächst mal ist es so, dass der Urlaub von genau der Arbeitspflicht freistellt, die an jedem Tag, an dem man Urlaub nehmen möchte, bestanden hätte, wie BRMtgl gerade schrieb. Nicht aber von einer durchschnittlichen tgl. AZ (es sei denn man arbeitet in NRW bei Kirchens oder der Diakonie, wo der BAT KF angewendet wird) oder einer wild aus der Luft gegriffenen Anrechnung von AZ. AG machen das gerne, mit den unterschiedlichsten und abenteuerlichsten Argumenten.
Das sogar Feiertage unter bestimmten Umständen als Urlaubstage mitgerechnet werden müssen, hat das BAG gerade kürzlich neu bestätigt.
http://www.hensche.de/Urlaub_an_Feiertagen_Urlaub_an_Feiertagen_im_oeffentlichen_Dienst_BAG_9AZR430-11.html
Ich finde den von gironimo vorgeschlagenen Weg am Besten.