Erstellt am 10.01.2014 um 12:51 Uhr von Kulum
Glückwunsch zum BR
Doch doch, auch im Einzelhandel kann der BR diesbezüglich mitbestimmen - §87 BetrVG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit.
Aber versucht nicht gleich alles zu regulieren, lasst euch lieber erst schulen.
Erstellt am 10.01.2014 um 13:04 Uhr von Bürokrat
KANN mitbestimmen? Ist ein Dienstplan / Einsatzplan ohne ausdrückliche Zustimmung des BR denn überhaupt wirksam?
Ich sehe eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
Entweder die Leitung erstellt einen Plan, legt ihn dem BR vor und der stimmt zu oder eben nicht und hat dazu Änderungswünsche, oder man setzt sich von vorneherein gemeinsam an einen Tisch und erstellt gemeinsam einen Dienstplan.
Erstellt am 10.01.2014 um 14:38 Uhr von Kulum
Recht haste, und mit dem Halbwissen willste jetzt einen ungeschulten BR dem GF auf den Hals hetzen? Na viel Erfolg
Erstellt am 10.01.2014 um 14:41 Uhr von DoKek
Okay die Schulung BR 1 ist gebucht und geht bald los. Danke vorab für die Informationen das es da scheinbar schon möglichkeiten gibt
Erstellt am 10.01.2014 um 14:43 Uhr von Kulum
Absolut!!! Ihr seid beim 87er in der erzwingbaren Mitbestimmung. Insoweit hat Bürokrat ja im Grunde völlig recht. Aber das lernt ihr alles im BR1 Seminar. Viel Spaß dabei und viel Erfolg bei einer vernünftigen Dienstplangestaltung
Erstellt am 10.01.2014 um 15:24 Uhr von gironimo
>Aber das lernt ihr alles im BR1 Seminar.<
Na hoffentlich. Kommt auf den Anbieter an. Hoffentlich findet nicht nur eine Druckbetankung des Gehirns mit §§ und Urteilen statt.
Egal wie (entschuldigt meinen kritischen Einwand) - natürlich ist Schulung wichtig. Dienstplangestaltung ist dann aber noch einmal ein Thema für sich. Vielleicht solltet Ihr nach der Grundlagenschulung noch ein entsprechendes themenbezogenes Spezialseminar besuchen oder einen Sachverständigen hinzuziehen. Aber eins nach dem anderen ......
Erstellt am 10.01.2014 um 20:51 Uhr von Hartmut
Hallo DoKek, mir geht gerade etwas anderes durch den Kopf als gironimo, nämlich §3 Satz 1 ArbZG. Mehr als 8 Stunden Regelarbeitszeit ist nicht drin! Mit welchem Recht plant dieser AG seine Leute für mehr als 8 Stunden täglich ein? Denn selbst wenn wir die Pausen abziehen, sind es noch mehr als 8 Stunden.
Ich meine, das geht so nicht. Nur unter klar umrissenen Bedingungen (§3 Satz 2 ArbZG) sind bis zu 10 Stunden möglich, und dann muss es einen entsprechenden Ausgleich geben.
Die Ausnahme als Regelfall einzuplanen ist ein starkes Stück. Oder habe ich etwas in deiner Frage übersehen oder falsch verstanden?
Erstellt am 10.01.2014 um 20:58 Uhr von DoKek
Vielleicht habe ich es falsch beschrieben es sind ja insgesamt Acht Stunden. 11-20 Uhr z.B. eine Stunde Pause abgezogen sind es acht. Die Länge ist bei uns nicht das Problem sondern diese chaotischen Anfangszeiten die sich jeden Tag ändern
Erstellt am 10.01.2014 um 21:04 Uhr von Hartmut
Ach so, ok. Dann ist die Vorgehensweise des AG insofern formal korrekt, und ich würde mich gironimo anschließen wollen. (Auch was die 'Druckbetankung' angeht. :)
Erstellt am 11.01.2014 um 08:07 Uhr von EightBall
Eure Anfangszeiten bewegen sich in einem Korridor von 3 Stunden (9-12) und eure Endzeiten auch (18-21). Das finde ich gar nicht so unregelmäßig, und chaotisch schon gar nicht.
Erstellt am 12.01.2014 um 11:59 Uhr von Kulum
Naja, an nicht einem einzigen Tag die gleiche Arbeitszeit wie am vorangegangenen ist nicht unregelmäßig? Um das so zu sehen muss man aber nicht nur die eigenen Augen zu drücken
Erstellt am 12.01.2014 um 12:12 Uhr von Snooker
Denke mal der Gesetzgeber hatte hier mit Unregelmäßigkeit einen bestimmten Zeitraum bedacht und nicht von einem Tag auf dem anderem.
Weiter würde ich auch nicht warten biss ich mal irgendwann das erste Seminar habe um die Rechte der MA ein zu fordern.
Hier kann man sich auch schlau lesen und dies auch anwenden.
http://www.schichtplanfibel.de/
Erstellt am 12.01.2014 um 13:12 Uhr von Hoppel
@ DoKek
1. KEIN Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf eine feste Arbeitszeit von z.B. täglich 10-18:30 Uhr geltend machen.
Ausnahme: Die Arbeitszeit ist individualrechtlich im Arbeitsvertrag vereinbart, was aber nur die Ausnahme sein wird.
Der Arbeitsvertrag beinhaltet, wieviele Stunden vom AN zu leisten sind. Der AG bestimmt, wann diese Stunden abgeleistet werden. Dieses Weisungsrecht unterliegt in Betrieben mit BR der Mitbestimmung.
2. Ein BR hat mitzubestimmen, was den Arbeitszeitrahmen betrifft. Bedeutet konkret, dass ein BR mitbestimmen kann, dass der AG z.B. Mo-Sa Arbeitsleistungen nur in einem Zeitfenster von jeweils 10-21 Uhr annehmen darf.
3. Dienstpläne sind ebenfalls mitbestimmungspflichtig. Mit einem einmal veröffentlichten Dienstplan hat der AG sein Weisungsrecht bzgl. der Lage der Arbeitszeit verbraucht. Kurzfristige Änderungen können dann nur noch einvernehmlich mit den jeweils betroffenen AN vereinbart werden.
4. Als BR solltet Ihr also eine BV anstreben, in welcher z.B. stehen könnte, dass Dienstpläne dem BR spätestens 10 Tage vorher zwecks Genehmigung vorgelegt werden müssen. Dienstpläne müssen 1 Woche vor Inkrafttreten veröffentlicht werden und sind verbindlich.
Denn JEDER Arbeitnehmer hat auch einen Anspruch darauf, seine Freizeit zuverlässig planen zu können!
5. Seid kreativ und macht Euch eigene Gedanken dazu, wie die einzelnen Dienstpläne gestaltet werden könnten. Es sollte ja bekannt sein, zu welchen Zeiten welche Besetzung erforderlich ist.
Zu diesem Thema werden reichlich Schulungen angeboten; also solltet ihr eine entsprechende Arbeitsgruppe bilden, die sich in diese Thematik einarbeitet.
6. Von Schichtarbeit kann bei Eurem Arbeitszeitmodell allerdings keine Rede sein. Und Eure "chaotischen" Zeiten folgen vermutlich dem Bedarf, dass zu bestimmten Zeiten ein Maximum AN anwesend sein muss!
Regeln könnte man doch, dass Gruppen gebildet werden, die in Woche 1 jeweils um 10 Uhr, in Woche 2 um 11 Uhr und in Woche 3 um 12 Uhr usw. beginnen.
Euer eigentliches Problem scheint mir allerdings zu sein, dass die Dienstpläne immer wieder kurzfristig umgestoßen werden. Dazu siehe Punkte 3 & 4.
Erstellt am 12.01.2014 um 13:35 Uhr von DoKek
Sehr viele hilfreiche Antworten nocheinmal vielen Dank.