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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeiten Einzelhandel

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DoKek
Jan 2018 bearbeitet

Hey liebe Forum Nutzer. Ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitszeiten. Wir sind ein Einzelhandelsstore und haben Öffnungszeiten von 10-20Uhr. Die Arbeitszeiten der Mitarbeiter betragen inkl. Pause 9 Stunden. Aktuell wird das von der Leitung allerdings so geplant z.B Montag 9-18 Uhr Di 10-19 mi 11-20 Do. 12-21 fr 9-18 Uhr Sa 12-21 Uhr. Sprich wir haben nie eine geregelte Arbeitszeit die ganze Woche durch. Die Uhrzeiten und Wochentage werden getauscht ständig. Wir haben jetzt einen Betriebsrat kann dieser dagegen was tun oder ist das etwas wo man als Mitarbeiter mit Leben muss im Einzelhandel hat man kein Recht auf eine geregelte Woche statt diesem mal früher dann später dann wieder früh usw..

Würde mich über Tipps freuen oder Aufklärung wie hier die Rechtslage ist.

Vielen Dank im Voraus

2.800014

Community-Antworten (14)

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Kulum

10.01.2014 um 13:51 Uhr

Glückwunsch zum BR

Doch doch, auch im Einzelhandel kann der BR diesbezüglich mitbestimmen - §87 BetrVG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit. Aber versucht nicht gleich alles zu regulieren, lasst euch lieber erst schulen.

B
Bürokrat

10.01.2014 um 14:04 Uhr

KANN mitbestimmen? Ist ein Dienstplan / Einsatzplan ohne ausdrückliche Zustimmung des BR denn überhaupt wirksam? Ich sehe eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Leitung erstellt einen Plan, legt ihn dem BR vor und der stimmt zu oder eben nicht und hat dazu Änderungswünsche, oder man setzt sich von vorneherein gemeinsam an einen Tisch und erstellt gemeinsam einen Dienstplan.

K
Kulum

10.01.2014 um 15:38 Uhr

Recht haste, und mit dem Halbwissen willste jetzt einen ungeschulten BR dem GF auf den Hals hetzen? Na viel Erfolg

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DoKek

10.01.2014 um 15:41 Uhr

Okay die Schulung BR 1 ist gebucht und geht bald los. Danke vorab für die Informationen das es da scheinbar schon möglichkeiten gibt

K
Kulum

10.01.2014 um 15:43 Uhr

Absolut!!! Ihr seid beim 87er in der erzwingbaren Mitbestimmung. Insoweit hat Bürokrat ja im Grunde völlig recht. Aber das lernt ihr alles im BR1 Seminar. Viel Spaß dabei und viel Erfolg bei einer vernünftigen Dienstplangestaltung

G
gironimo

10.01.2014 um 16:24 Uhr

Aber das lernt ihr alles im BR1 Seminar.<

Na hoffentlich. Kommt auf den Anbieter an. Hoffentlich findet nicht nur eine Druckbetankung des Gehirns mit §§ und Urteilen statt.

Egal wie (entschuldigt meinen kritischen Einwand) - natürlich ist Schulung wichtig. Dienstplangestaltung ist dann aber noch einmal ein Thema für sich. Vielleicht solltet Ihr nach der Grundlagenschulung noch ein entsprechendes themenbezogenes Spezialseminar besuchen oder einen Sachverständigen hinzuziehen. Aber eins nach dem anderen ......

H
Hartmut

10.01.2014 um 21:51 Uhr

Hallo DoKek, mir geht gerade etwas anderes durch den Kopf als gironimo, nämlich §3 Satz 1 ArbZG. Mehr als 8 Stunden Regelarbeitszeit ist nicht drin! Mit welchem Recht plant dieser AG seine Leute für mehr als 8 Stunden täglich ein? Denn selbst wenn wir die Pausen abziehen, sind es noch mehr als 8 Stunden.

Ich meine, das geht so nicht. Nur unter klar umrissenen Bedingungen (§3 Satz 2 ArbZG) sind bis zu 10 Stunden möglich, und dann muss es einen entsprechenden Ausgleich geben.

Die Ausnahme als Regelfall einzuplanen ist ein starkes Stück. Oder habe ich etwas in deiner Frage übersehen oder falsch verstanden?

D
DoKek

10.01.2014 um 21:58 Uhr

Vielleicht habe ich es falsch beschrieben es sind ja insgesamt Acht Stunden. 11-20 Uhr z.B. eine Stunde Pause abgezogen sind es acht. Die Länge ist bei uns nicht das Problem sondern diese chaotischen Anfangszeiten die sich jeden Tag ändern

H
Hartmut

10.01.2014 um 22:04 Uhr

Ach so, ok. Dann ist die Vorgehensweise des AG insofern formal korrekt, und ich würde mich gironimo anschließen wollen. (Auch was die 'Druckbetankung' angeht. :)

E
EightBall

11.01.2014 um 09:07 Uhr

Eure Anfangszeiten bewegen sich in einem Korridor von 3 Stunden (9-12) und eure Endzeiten auch (18-21). Das finde ich gar nicht so unregelmäßig, und chaotisch schon gar nicht.

K
Kulum

12.01.2014 um 12:59 Uhr

Naja, an nicht einem einzigen Tag die gleiche Arbeitszeit wie am vorangegangenen ist nicht unregelmäßig? Um das so zu sehen muss man aber nicht nur die eigenen Augen zu drücken

S
Snooker

12.01.2014 um 13:12 Uhr

Denke mal der Gesetzgeber hatte hier mit Unregelmäßigkeit einen bestimmten Zeitraum bedacht und nicht von einem Tag auf dem anderem. Weiter würde ich auch nicht warten biss ich mal irgendwann das erste Seminar habe um die Rechte der MA ein zu fordern. Hier kann man sich auch schlau lesen und dies auch anwenden. http://www.schichtplanfibel.de/

H
Hoppel

12.01.2014 um 14:12 Uhr

@ DoKek

  1. KEIN Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf eine feste Arbeitszeit von z.B. täglich 10-18:30 Uhr geltend machen. Ausnahme: Die Arbeitszeit ist individualrechtlich im Arbeitsvertrag vereinbart, was aber nur die Ausnahme sein wird. Der Arbeitsvertrag beinhaltet, wieviele Stunden vom AN zu leisten sind. Der AG bestimmt, wann diese Stunden abgeleistet werden. Dieses Weisungsrecht unterliegt in Betrieben mit BR der Mitbestimmung.

  2. Ein BR hat mitzubestimmen, was den Arbeitszeitrahmen betrifft. Bedeutet konkret, dass ein BR mitbestimmen kann, dass der AG z.B. Mo-Sa Arbeitsleistungen nur in einem Zeitfenster von jeweils 10-21 Uhr annehmen darf.

  3. Dienstpläne sind ebenfalls mitbestimmungspflichtig. Mit einem einmal veröffentlichten Dienstplan hat der AG sein Weisungsrecht bzgl. der Lage der Arbeitszeit verbraucht. Kurzfristige Änderungen können dann nur noch einvernehmlich mit den jeweils betroffenen AN vereinbart werden.

  4. Als BR solltet Ihr also eine BV anstreben, in welcher z.B. stehen könnte, dass Dienstpläne dem BR spätestens 10 Tage vorher zwecks Genehmigung vorgelegt werden müssen. Dienstpläne müssen 1 Woche vor Inkrafttreten veröffentlicht werden und sind verbindlich. Denn JEDER Arbeitnehmer hat auch einen Anspruch darauf, seine Freizeit zuverlässig planen zu können!

  5. Seid kreativ und macht Euch eigene Gedanken dazu, wie die einzelnen Dienstpläne gestaltet werden könnten. Es sollte ja bekannt sein, zu welchen Zeiten welche Besetzung erforderlich ist. Zu diesem Thema werden reichlich Schulungen angeboten; also solltet ihr eine entsprechende Arbeitsgruppe bilden, die sich in diese Thematik einarbeitet.

  6. Von Schichtarbeit kann bei Eurem Arbeitszeitmodell allerdings keine Rede sein. Und Eure "chaotischen" Zeiten folgen vermutlich dem Bedarf, dass zu bestimmten Zeiten ein Maximum AN anwesend sein muss! Regeln könnte man doch, dass Gruppen gebildet werden, die in Woche 1 jeweils um 10 Uhr, in Woche 2 um 11 Uhr und in Woche 3 um 12 Uhr usw. beginnen. Euer eigentliches Problem scheint mir allerdings zu sein, dass die Dienstpläne immer wieder kurzfristig umgestoßen werden. Dazu siehe Punkte 3 & 4.

D
DoKek

12.01.2014 um 14:35 Uhr

Sehr viele hilfreiche Antworten nocheinmal vielen Dank.

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