Lohneinsicht - Welche Beträge, Zahlungen muß der BR bekommen?
Hallo, ich habe Lohneinsicht durchgeführt und im Nachhinein festgestellt, daß ich Sonderzahlungen nicht mitgeteilt bekommen habe. Welche Beträge - Zahlungen muß der BR bekommen?
Danke und Ade
Community-Antworten (1)
10.03.2008 um 16:44 Uhr
Hallo,
hab da was im Netz der Netze gefunden! Ob`s hilft - null Ahnung!!!
Quelle:http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrecht/praxistipp_35620.html
Die Gehaltsliste muss dem Betriebsrat offen gelegt werden
Ein Unternehmen gewährte seit zwei Jahren zahlreichen Arbeitnehmern eine Sonderzahlung. Dafür wurde den Abteilungsleitern ein bestimmtes Budget bereitgestellt. Als der Betriebsrat davon erfuhr, verlangte er von dem Arbeitgeber Auskunft über die Verteilung der Zulagen und Einsicht in die entsprechende Gehaltsliste. Der Arbeitgeber verweigerte den Einblick in die Gehaltsliste, weil die Sonderzahlungen ohne jegliches System individuell vereinbart worden seien. Deshalb bestehe kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und auch keine Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers.
Bundesarbeitsgericht verlangt Offenlegung der Gehaltsliste Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat über die Sonderzahlungen Auskunft geben muss. Die Anzahl der begünstigten Arbeitnehmer und das feste Budget sprechen für einen kollektiven Bezug. Deshalb sei das Mitspracherecht nicht von vornherein ausgeschlossen (BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006, Az. 1 ABR 68/05).
Die Möglichkeit eines Mitbestimmungsrechts genügt Der Betriebsrat kann nach § 80 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BerVG) von Ihnen als Arbeitgeber Informationen und Auskunft über alle Angelegenheiten verlangen, bei denen ein Mitbestimmungsrecht oder sonstiges Recht nach dem Betriebsverfassungsgesetz möglich ist. So soll Ihr Betriebsrat in die Lage versetzt werden, selbst zu prüfen, ob seine Rechte im konkreten Fall bestehen, oder eben nicht.
Diese Auskunft können Sie nur dann verweigern, wenn in einer Angelegenheit unter keinen Umständen ein Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrecht Ihres Betriebsrats in Betracht kommt. Nach § 80 Abs. 2 BetrVG kann dafür sogar Einsicht in die Gehaltslisten Ihrer Mitarbeiter genommen werden. Das gilt jedoch nicht für die Gehälter von leitenden Angestellten.
Hinweis: Der Betriebsrat kann sich bei der Einsicht in erforderlichem Umfang Aufzeichnungen über die Lohn- und Gehaltsliste machen. Fotokopien kann er dagegen nicht verlangen!
Auskunftsanspruch – Das müssen Sie beachten Folgende Punkte sollten Sie bei der Erfüllung des Auskunftsanspruchs des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 BetrVG beachten: Dem Betriebsrat sind alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die er zur eigenständigen Prüfung der Frage, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht oder nicht, benötigt. Die Informationen muss der Betriebsrat so rechtzeitig erhalten, dass er die ihm gesetzlich eingeräumten Rechte noch ausüben kann. Ihre Informationspflicht besteht bereits dann, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein Mitbestimmungsrecht oder eine Aufgabe des Betriebsrats besteht. Unterlagen müssen Sie nur vorlegen, soweit diese zur Aufgabenerfüllung notwendig sind, andernfalls reicht eine mündliche Information des Betriebsrats aus.
Verwandte Themen
Verwarnung durch BR nach Info an GF über Aufwandsentschädigung für BR
ÄlterHallo, ich versuche die Fakten mal so emotionslos wie möglich zu schildern. Bin seit ca. 12 Monaten Mitglied in einem neu gegründeten, 9 Köpfigen BR und gleichzeitig Vorgesetzter in einer Produkti
Änderung der Entlohnungsmethode für das 13. Monatsgehalt
Hallo liebe BR-Kolleginnen, bei uns (kleine Stiftung mit rund 15 MA) wird seit fast 30 Jahren ein 13. Monatsgehalt über 2 Zahlungen im Jahr gezahlt und zwar eine Hälfte im Juli und eine Hälfte im N
Muss AG den BR im Rahmen einer Umgruppierung auch über freiwillige Zulagen informieren?
ÄlterHallo, muss der AG bei der Anhörung wegen einer personellen Maßnahme über alle Lohnbestandteile informieren? Der Fall: ein Mitarbeiter wurde betrieblich weiterqualifiziert und führt jetzt andere Tä
Aufgabenneuverteilung = Versetzung?
ÄlterGuten Morgen, bei uns kann eine "1 Personen Abteilung" nicht wieder besetzt werden. Die bisherige Mitarbeiterin ist nicht verlängert worden und eine Neueinstellung ist von unserer Zentrale verweige
Freiwillige übertarifliche Zahlung
ÄlterHallo, bei jeder Einstellung bekommen wir natürlich alle Unterlagen inkl. der Eingruppierung in die entsprechende tariflich festgelegte Lohngruppe. So scheint auf dem Papier alles in Ordnung, da ei