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Gesundheitsschutz

K
kurtk
Jan 2018 bearbeitet

Was würdet Ihr tun?

Schimmelbefall im Lager und weder die ASI-Fachkraft noch der Arbeitsmediziner tun etwas.

1.343018

Community-Antworten (18)

S
Snooker

30.12.2013 um 15:32 Uhr

Dann steht es jedem MA oder dem BR frei sich an das Ordnungs- und oder Gesundheitsamt direkt zu wenden.

T
Topas

30.12.2013 um 15:54 Uhr

Ich würde das Pferd beruhigen und langsam aus dem Lager herausführen.

G
gironimo

30.12.2013 um 18:02 Uhr

Auch ein informelles Gespräch mit der Berufsgenossenschaft kann hilfreich sein.

Zunächst würde ich aber den AG selbst auffordern zu handeln.

K
Kölner

30.12.2013 um 18:44 Uhr

Man ist sogar verpflichtet dem AG mitzuteilen, dass man sich an andere Ämter und Behörden wendet.

S
Snooker

30.12.2013 um 19:04 Uhr

Es sei denn man ruft die benannten Intitutionen annonym an, so wie ich es schon für einen befreundeten Betriebsrat gemacht habe und zeigt die Missstände oder Verstösse auf. Hilft auch.

L
Laffo

31.12.2013 um 00:29 Uhr

...beide beim Gesundheitsamt anzeigen...

S
Snooker

31.12.2013 um 00:37 Uhr

Laffo ... mein reden ;-)

A
ActionHero

31.12.2013 um 03:13 Uhr

Gerade für einen befreundeten Betriebsrat würde ich mich SO bestimmt nicht verhalten.

Eine Aufkündigung dieser Freundschaft durch diesen BR , wäre dann durchaus verständlich und nicht ganz unbegründet……

K
Kölner

31.12.2013 um 09:52 Uhr

@ActionHero Ich bin mir ganz sicher, dass Deine und diese Äußerung wieder missverstanden werden wird. Aber das ist das Spiel hier.

@all Ich möchte ausdrücklich unterstreichen, dass ich Beitrag 224379 unterstütze und davor warne, sich als Pseudo-Helferlein vor einen Karren spannen zu lassen, den man gar nicht ziehen kann. Und diese Anonymität mit der man aktiv werden will...ketzerisch sollte man sich dazu überlegen: Da ist ein BR in einem Betrieb. Der ist über FaSi oder BArzt nicht ausreichend unterstützt worden im Kampf gegen den Schimmel. Der AG macht auch nichts. - Jetzt anonym zu handeln, ist genau das Verkehrteste was man danach tun kann - für alle Beteiligten!

B
blackjack

31.12.2013 um 10:46 Uhr

Sollte der AG nicht auf die Beschwerden reagieren, hätte ich kein Problem vom Anzeigerecht gebrauch zu machen. Hier geht es um meine Gesundheit.

http://www.whistleblower-net.de/pdf/V612aBGB.pdf

S
Snooker

31.12.2013 um 11:16 Uhr

ActionHero

So was geht auch nur wenn man nicht nur durch die Sache BR mit einander verbandelt ist sondern sich auch privat sehr gut kennt. Halt wenn man privat ne Dicke Freundschaft hat. Ansonsten würde auch ich es nicht so einfach machen.

@kurth auch wenn einige meinen das es das verkehrteste ist......es sind die mittel zum Zweck die den Erfolg bringen. Und niemand ist nur Engel.

N
Nubbel

31.12.2013 um 11:35 Uhr

snooker, wenn man schon anonym irgendwo für andere anruft, weil die sich anonym nicht trauen, sollte man schon wissen, wer der richtige ansprechpartner ist

S
Snooker

31.12.2013 um 11:38 Uhr

jepp, kommt immer drauf an um was es geht.

A
ActionHero

31.12.2013 um 11:47 Uhr

Sorry, aber du outest dich gerade als einer, der für mich eine sehr bedenkliche Art der Wertigkeit einer Freundschaft hat.

Als Freund bringe ich jedenfalls niemanden in eine Situation, die dieser auch ohne eine Gefahr für Leib und Seele einzugehen, selbst hätte herbeiführen können. Warum er es nicht getan hat, wird ja wohl auch seine Gründe gehabt haben. Diese jetzt einfach beiseitezuschieben und ihn vor vollendete Tatsachen zu stellen, hat nach meiner Ansicht, mit einer Freundschaft dann nichts mehr zu tun. So handele ich vielleicht bei Feinden, nicht aber bei Freunden.

S
Snooker

31.12.2013 um 11:55 Uhr

Dann mach Du das so.

N
Nubbel

31.12.2013 um 11:58 Uhr

jepp, kommt immer drauf an um was es geht. Antwort 13 Erstellt am 31.12.2013 um 10:38 Uhr von Snooker 224393

hier geht es um arbeitsschutz und arbeitssicherheit...... und?...... wen ruft man dann an? und das nicht mal anonym, da man hier per gesetz geschützt ist!

S
Snooker

31.12.2013 um 12:10 Uhr

Wenn es Dir reichen würde bei Schimmel nur den Arbeitsschutz in Betracht zu ziehen ist es doch gut und legitim. Sollte es sich jedoch bei dem hier benannten Unternehmen um ein Lebensmittelbetrieb handeln kann der Hinweis auf Gesundheits- sowie Ordnungsamt jedoch nicht gänzlich verkehrt sein. Dies sollte aber der Threadersteller für sich entscheiden.

N
Nubbel

31.12.2013 um 12:23 Uhr

sollte, sollte, hätte, .......... sorry, ich war davon ausgegangen, dass ein betriebsrat für die kollegen zuständig ist. mein fehler!

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