Gewichtbelastung für den Rücken bei privaten Dienstleistungsunternehmen das Post zustellt - in Punkto Arbeits -und Gesundheitsschutz überhaupt zumutbar?
Wir haben folgendes Problem: Ich arbeite bei einem privaten Dienstleistungsunternehmen das Post zustellt. Unsere Zusteller sollen Umhängetaschen tragen, wo Posturkunden, Einschreiben etc und die jeweiligen Schlüssel für die Touren enthalten sind. Teilweise wiegen diese Schlüsselbunde über 2 kg und passen dann auch nicht mal in diese Taschen. Es muss aber alles "am Mann" bleiben, da die Fahrräder ja zum Briefe einstecken außer Sichtweite sind. Das geht natürlich irgendwann tierisch auf den Rücken, zumal man mit diesen Gewichten auch Treppen steigen muss, wenn keine Briefkästen vorhanden sind. Da ein Zusteller zwischen 4 - 6 Stunden unterwegs ist und die ganze Zeit mit dieser Belastung leben müsste, fragen wir uns, ob das in Punkto Arbeits - und Gesundheitsschutz überhaupt zumutbar ist. Wer weis Rat?
Community-Antworten (4)
13.06.2008 um 11:59 Uhr
auch grusslos, § 87 (1) 7 BetrVG.
13.06.2008 um 12:46 Uhr
Meine Frage lautet welche alternativen Lösungen wollt Ihr dann? Das Ihr den Schlüssel bei den Fahrrädern lassen könnt? Das würde mir als kunde nicht gefallen! Dann brauche ich kein Schloss an der Tür, wenn jeder sich an den Schlüsseln am fahrrad bedienen kann. Man muss halt alternative Lösungen suchen die Sinnvoll sind:
- andere Zeiten zum Austragen (höheres Antreffen von Kunden)
- Briefkästen die ausserhalb der Häuser sind ( --> wer trägt die Kosten? Was passiert mit der Post, die nicht in den Briefkasten passt ) ... Anbei kenne ich zwar Ärztliche Anordnungen zum Heben von Lasten. Aber dieserr ist Allgemein geläufig als '5 Kilo-Schein' und wird individuell erteilt.
13.06.2008 um 13:30 Uhr
Hallo, vorsicht mit "5 Kilo Scheinen" Fürsorgepflicht des Unternehmers beliebtes mittel um AN loszuwerden.Besser für deine Gesundheit du wechselst den Arbeitsplatz, bei mir gibt es keine freien Schonarbeitsplätze
13.06.2008 um 22:38 Uhr
Habt ihr einen Betriebsrat? Der muß in diesem Fall gegenüber dem Arbeitgeber aktiv werden und hat dazu ja auch ein Initiativrecht. Es gibt sicher ein paar Möglichkeiten, die hilfreich sind - das muss ggf. mal von Fachleuten begutachtet und dann natürlich auch vom Arbeitgeber umgesetzt werden. Ich würde auch mal Kontakt mit der UKPT aufnehmen.
http://www.ukpt.de/pages/praevention/beratung/index.php
Oder melde Dich mal bei mir...
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