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E-Scooter Pilotierung

M
Mr.E-Scooter
Jan 2022 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite seit kurzem in einem Konzern im Bereich Mitarbeitermobilität. Nun möchte ich aus diversen Gründen (Vereinfachte Mobilität zwischen den Werken, hohe Nachfrage durch Mitarbeiter, Erschließung neuer Geschäftsfelder und somit neuer Arbeitsplätze,..) für einen geschlossenen Nutzerkreis die Einführung von E-Scootern im Sommer pilotieren.

Nun gibt es hierbei natürlich sehr viel zu beachten. Angefangen mit Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Schutzausrüstung etc. Die folgende Seite gibt da einen sehr guten Überblick darüber.

https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/transport-logistik-und-verkehr/verkehrssicherheit/fachinformationen/e-scooter

Nun hat mein Vorgesetzter vor mir bereits versucht E-Scooter zu pilotieren. Den genauen Umfang der Vorbereitungen kenne ich nicht, jedoch meinte er, dass der Betriebsrat es damals abgelehnt hätte. So wie er es erzählt hat waren die Vorbereitungen seinerseits nicht in so großem Umfang wie es nun bei mir der Fall ist.

Nun würde ich hier gerne einen zweiten Anlauf wagen und das neue Konzept dem Betriebsrat vorstellen.

Der Grund wieso ich mein Anliegen hier poste ist folgender. Der Betriebsrat hat nach §87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG das Recht auf Mitbestimmung bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz.

Das ist auch gut so. Nun würde ich mich gerne erkundigen, welche Möglichkeiten ich habe, wenn der Betriebsrat erneut ablehnt.

Muss der Betriebsrat das begründen? Kann ich Widerspruch einlegen? Wie ist es, wenn die Ablehnungsgründe durch Maßnahmen unsererseits entgegengewirkt werden kann?

Oder ist man da quasi einfach ausgeliefert, wenn der Betriebsrat nein sagt? Gibt es da Möglichkeiten sich zu wehren? Ich bin gerne bereit auf die offenen Punkte einzugehen und auch alle sicherheitsbezogenen Punkte des Betriebsrat umzusetzen.

Ebenso bin ich bereit nach Abschluss des Pilotprojekt das Projekt einzustampfen, wenn die Erkenntnisse aus dem Projekt negativ sein sollten. Nur muss uns die Möglichkeit gegeben werden das erst einmal zu testen.

Abschließend würde ich hier gerne anmerken, dass es sich hierbei um ein freiwilliges Angebot handelt und Mitarbeiter nicht gezwungen werden diesen freiwilligen Service zu nutzen.

Wir machen das letztendlich für die Mitarbeiter.

Vielen Dank für eure Hilfe!

25004

Community-Antworten (4)

C
celestro

28.01.2022 um 00:41 Uhr

Glaube der AG müsste die Möglichkeit haben, die Einigungsstelle anzurufen.

R
Relfe

28.01.2022 um 09:25 Uhr

Sollte er ablehnen, kann man die Einigungsstelle anrufen. Eine Ablehnung (ich finde eine Zustimmung übrigens auch) sollte immer begründet werden, einfach nur "Nein" würde zwar erstmal reichen, aber ein einfaches "Nein" wird bei der Einigungsstelle dann wohl auf wenig Verständnis stoßen. Außerdem nimmt man dem AG damit die Möglichkeit nachzubessern, kann ja auch eine Kleinigkeit sein oder etwas was der AG leicht nachbessern kann.

Am Effektivsten wird es aber sein, den BR bereits bei den Planungen zu beteiligen, das er aktiv mitgestalten kann. Dann wird der BR am Ende auch wohl zustimmen, wenn er mitgestaltet hat.

D
DummerHund

28.01.2022 um 10:22 Uhr

Ich finde es auch das es das Sinnvollste ist den BR von Anfang an mit ins Boot zu holen.

G
ganther

28.01.2022 um 10:58 Uhr

ob das MBR aus § 87 I Nr. 7 BetrVG dazu führt, dass ich die Scooter nicht einführen darf, das kann man unterschiedlich sehen. Vielleicht auch mal sehen, wie bei euch im Haus Gefährdungsbeurteilung ausgestaltet ist

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