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Krankmeldung bitte um Rat

S
skymoon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen!

In unserem Pflegeheim ist folgender Fall:

MA hatte Kiefer Op und dies schon 3 Wochen vor Termin mit PDL und WBL besprochen. Es ging darum das er von Di - Fr auffällt, Wenn die Heilung gut ist aber Samstags wieder kommt. Nach Op untersagte dies der Operateur und schrieb bis Sonntag krank. MA teilte dies am selben Tag dem Chef mit und gab AU in der Verwaltung ab mit dem Hinweis das der wohnbereich nur bis Freitag bescheid weiß. Dies hat dem Wohnbereich niemand weitergeleitet denn dieser rief heute Morgen sauer bei dem MA an warum er nicht zum Dienst kommt. Wir haben keinen BR , aber ich bin der Meinung das hier dem Mitarbeiter kein Vorwurf gemacht werden kann.

wie seht ihr das?es ist damit zu rechnen das Chefetage und WBL hier versuchen werden dem MA die schuld zu zuweisen.

ich danke euch schonmal für eure antworten.

Lg skymoon

1.734011

Community-Antworten (11)

G
gironimo

21.12.2013 um 10:54 Uhr

Das kommt auf Euer Betriebsklima an. Rein Formal hast Du das getan, was Du vom Gesetz her zu tun hast. Natürlich gibt es auch in den Betrieben immer noch "Spielregeln". Hier kann man dir aber nur Vorwürfe machen, wenn diese Regeln Dir auch bekannt gemacht worden sind bzw. unmissverständlich formuliert sind.

S
skymoon

21.12.2013 um 11:00 Uhr

Was für Spielregeln meinst du denn da? es wurde dienstags Bescheid gesagt,direkt nach der op das auch das wochenende noch krank geschrieben ist. es kann ja nicht schuld des MA sein das dies von der verwaltung nicht an den wohnbereich weiter gegeben wurde.

H
Hoppel

21.12.2013 um 12:51 Uhr

@ skymoon

Warum machst Du Dir einen Kopf über etwas, was überhaupt nicht spruchreif ist? Oder gibt es eine Regelung, dass man sich bei AU im Wohnbereich "abmelden" muss?

Mir gibt es aber zu denken, dass ein Chef nicht weiß, welche Besetzung im Dienstplan vorgesehen ist. Spätestens mit Kenntnisnahme der voraussichtlichen AU-Dauer hätte er sich m.E. dafür interessieren müssen, ob eine ausreichende personelle Besetzung im Wohnbereich gewährleistet ist. Und dann hätte auffallen müssen, dass diese(r) MA für Sa-So eingeplant ist ...

P
Pjöööng

21.12.2013 um 13:58 Uhr

Zitat (Hoppel): "Oder gibt es eine Regelung, dass man sich bei AU im Wohnbereich "abmelden" muss?"

Solch eine Regelung wäre letztndlich unwirksam. Die Anforderungen an die AU-Meldung sind gesetzlich abschließend geregelt und können vom Arbeitgeber nicht erschwert werden.

Hir liegt ein klares Organisationsverschulden des Arbeitgbers vor, wenn er nicht sicherstellt dass Arbeitsunfähigkeiten weitergemeldet werden.

K
Kölner

21.12.2013 um 15:15 Uhr

Das kann man aber wirksam genau so regeln, ist gesetzeskonform und widerspricht keinem Gesetz. Auch wenn du das nicht wahrhaben willst pjööööööngchen.

P
Pjöööng

21.12.2013 um 15:23 Uhr

Kölner, ich habe Dich doch auch lieb! Alle Welt liebt Dich, auch wenn Du das nicht wahrhaben willst!

S
Snooker

21.12.2013 um 15:24 Uhr

Im Fachdeutsch könnte man das dann auch u.a. Betriebsvereinbarung nennen.

N
Nubbel

21.12.2013 um 15:35 Uhr

pjöööng, lies mal den kommentar zum §5 entgeltfortzahlungsgestz,

P
Pjöööng

21.12.2013 um 15:48 Uhr

Nubbel,

dann zitier doch mal den Teil des Kommentares den Du nicht verstehst und ich werde ihn Dir gerne erklären.

P
polybär

21.12.2013 um 16:50 Uhr

@skymoon, der AN gibt eine kopie der AU ab.Dann ist das Thema erstmal durch für euch als BR stellt sich die frage wie ihr mit dem Thema umgehen wollt. ggf ist eine BV oder Reglabsprache zum thema Krankmeldung sinnvoll.

H
Hoppel

21.12.2013 um 17:33 Uhr

Es wurde ganz klipp und klar geschrieben, dass es KEINEN BETRIEBSRAT gibt ...

Was soll der ganze Quatsch mit "Betriebsvereinbarung" etc.?

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