Erstellt am 21.12.2013 um 09:54 Uhr von gironimo
Das kommt auf Euer Betriebsklima an. Rein Formal hast Du das getan, was Du vom Gesetz her zu tun hast. Natürlich gibt es auch in den Betrieben immer noch "Spielregeln". Hier kann man dir aber nur Vorwürfe machen, wenn diese Regeln Dir auch bekannt gemacht worden sind bzw. unmissverständlich formuliert sind.
Erstellt am 21.12.2013 um 10:00 Uhr von skymoon
Was für Spielregeln meinst du denn da?
es wurde dienstags Bescheid gesagt,direkt nach der op das auch das wochenende noch krank geschrieben ist.
es kann ja nicht schuld des MA sein das dies von der verwaltung nicht an den wohnbereich weiter gegeben wurde.
Erstellt am 21.12.2013 um 11:51 Uhr von Hoppel
@ skymoon
Warum machst Du Dir einen Kopf über etwas, was überhaupt nicht spruchreif ist? Oder gibt es eine Regelung, dass man sich bei AU im Wohnbereich "abmelden" muss?
Mir gibt es aber zu denken, dass ein Chef nicht weiß, welche Besetzung im Dienstplan vorgesehen ist. Spätestens mit Kenntnisnahme der voraussichtlichen AU-Dauer hätte er sich m.E. dafür interessieren müssen, ob eine ausreichende personelle Besetzung im Wohnbereich gewährleistet ist. Und dann hätte auffallen müssen, dass diese(r) MA für Sa-So eingeplant ist ...
Erstellt am 21.12.2013 um 12:58 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hoppel):
"Oder gibt es eine Regelung, dass man sich bei AU im Wohnbereich "abmelden" muss?"
Solch eine Regelung wäre letztndlich unwirksam. Die Anforderungen an die AU-Meldung sind gesetzlich abschließend geregelt und können vom Arbeitgeber nicht erschwert werden.
Hir liegt ein klares Organisationsverschulden des Arbeitgbers vor, wenn er nicht sicherstellt dass Arbeitsunfähigkeiten weitergemeldet werden.
Erstellt am 21.12.2013 um 14:15 Uhr von Kölner
Das kann man aber wirksam genau so regeln, ist gesetzeskonform und widerspricht keinem Gesetz. Auch wenn du das nicht wahrhaben willst pjööööööngchen.
Erstellt am 21.12.2013 um 14:23 Uhr von Pjöööng
Kölner, ich habe Dich doch auch lieb! Alle Welt liebt Dich, auch wenn Du das nicht wahrhaben willst!
Erstellt am 21.12.2013 um 14:24 Uhr von Snooker
Im Fachdeutsch könnte man das dann auch u.a. Betriebsvereinbarung nennen.
Erstellt am 21.12.2013 um 14:35 Uhr von Nubbel
pjöööng, lies mal den kommentar zum §5 entgeltfortzahlungsgestz,
Erstellt am 21.12.2013 um 14:48 Uhr von Pjöööng
Nubbel,
dann zitier doch mal den Teil des Kommentares den Du nicht verstehst und ich werde ihn Dir gerne erklären.
Erstellt am 21.12.2013 um 15:50 Uhr von polybär
@skymoon,
der AN gibt eine kopie der AU ab.Dann ist das Thema erstmal durch für euch als BR stellt sich die frage wie ihr mit dem Thema umgehen wollt. ggf ist eine BV oder Reglabsprache zum thema Krankmeldung sinnvoll.
Erstellt am 21.12.2013 um 16:33 Uhr von Hoppel
Es wurde ganz klipp und klar geschrieben, dass es KEINEN BETRIEBSRAT gibt ...
Was soll der ganze Quatsch mit "Betriebsvereinbarung" etc.?