Urlaubstage
Hallo ich hab da mal ne Frage und zwar dürfen wir 5 Tage Urlaub mit in das nächste Jahr mit rüber nehmen. Jetzt habe ich noch 2 Tage die ich in diesem Jahr nehmen wollte, aber ich habe mir eine Rippe gebrochen und somit Krank geschrieben. Jetzt meine Frage was passiert mit meinen 2 Tagen was ich zu viel mit ins neue Jahr nehme? Verfallen die, oder nicht?
Community-Antworten (3)
18.12.2013 um 12:03 Uhr
Laut Bundesurlaubsgesetz kannst Du die Tage in diesem Fall bis Ende März nehmen.
18.12.2013 um 12:49 Uhr
Danke für die schnelle Antwort
18.12.2013 um 19:24 Uhr
2009 stellte der EuGH (EuGH 20.1.2009 NZA 2009, 135 -Schultz-Hoff-) fest, dass nationale Rechtsvorschriften, nach denen Urlaubs- oder Urlaubsabgeltungsansprüche untergehen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, gegen Art. 7 AZRL 2003/88 EG verstoßen. In einer weiteren Entscheidung (EuGH 22.11.2011 NZA 2011, 1333 -KHS-) erkannte der EuGH eine tarifliche Einschränkung des Übertragungszeitraums auf 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahrs bei fortdauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit als mit Art. 7 I der AZRL 2003/88 EG vereinbar und damit als unionsrechtskonform an.
Das BAG gab daraufhin seine langjährige Rechtsprechung auf. In seiner Entscheidung vom 7.8.2012 stellte der 9. Senat des BAG (7.8.2012 NZA 2012, 1216) nach richtlinienkonformer Auslegung des § 7 III BUrlG fest, dass Urlaubsansprüche nicht untergehen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt ist. Vielmehr unterliegt der übertragene Urlaub ebenso wie der Urlaub, der im Jahr der Genesung entsteht, wiederum erneut den Fristen des § 7 III BUrlG, sodass die Ansprüche erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen.
Verwandte Themen
zu viele Urlaubstage durch Überstunden am Jahresende ausgleichen
ÄlterHallo, wir stellen uns gerade die Frage, ob man Minus Urlaubstage am Ende des Jahres durch Überstunden verrechnen kann? Ausgangssituation: 2019 = 30 Tage Regelurlaub + 9 zusätzliche genommene Urlaubs
Urlaubsgeld
ÄlterGuten Abend, eine kurze Frage zum Urlaubsgeld. Nach Tarif heißt es: die Höhe des zusätzlichen tariflichen Urlaubsgeldes beträgt je tariflich gewährtem und genommen Urlaubstag xx,xx€ Bei uns betr
Frage Urlaubsrecht bei Kündigung.
ÄlterHallo ich wurde am 26.1.18 zum 31.3.18 Betriebsbedingt gekündigt. Mir stehen 25 Urlaubstage laut Vertrag zu. Da ich aber Letztes ahr 5 Urlaubstage zuviel genommen hatte wurde mir nun vorgerechnet das
Urlaubstage
ÄlterDas Thema ist Urlaub. Da ich in Elternzeit bin, werde ich bald wieder arbeiten gehen. Ich werde insgesamt 2 Tage die Woche arbeiten, zunächst 7,7 Stunden am Tag. Ich habe meinen Urlaubsplan an meine C
Urlaub zusammenhängend mit Überstunden möglich?
ÄlterHallo Forum, das BUrlG schreibt vor, das mindestens 10/12 Werktage im Kalenderjahr zusammenhängend als Urlaubstage vom AN genommen werden sollen. Muß ich als AN nun 10 Urlaubstage dafür hernehmen, od