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Urlaubstage

H
HeiHo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich hab da mal ne Frage und zwar dürfen wir 5 Tage Urlaub mit in das nächste Jahr mit rüber nehmen. Jetzt habe ich noch 2 Tage die ich in diesem Jahr nehmen wollte, aber ich habe mir eine Rippe gebrochen und somit Krank geschrieben. Jetzt meine Frage was passiert mit meinen 2 Tagen was ich zu viel mit ins neue Jahr nehme? Verfallen die, oder nicht?

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Community-Antworten (3)

O
Oblatixx

18.12.2013 um 12:03 Uhr

Laut Bundesurlaubsgesetz kannst Du die Tage in diesem Fall bis Ende März nehmen.

H
HeiHo

18.12.2013 um 12:49 Uhr

Danke für die schnelle Antwort

S
schmitti

18.12.2013 um 19:24 Uhr

2009 stellte der EuGH (EuGH 20.1.2009 NZA 2009, 135 -Schultz-Hoff-) fest, dass nationale Rechtsvorschriften, nach denen Urlaubs- oder Urlaubsabgeltungsansprüche untergehen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, gegen Art. 7 AZRL 2003/88 EG verstoßen. In einer weiteren Entscheidung (EuGH 22.11.2011 NZA 2011, 1333 -KHS-) erkannte der EuGH eine tarifliche Einschränkung des Übertragungszeitraums auf 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahrs bei fortdauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit als mit Art. 7 I der AZRL 2003/88 EG vereinbar und damit als unionsrechtskonform an.

Das BAG gab daraufhin seine langjährige Rechtsprechung auf. In seiner Entscheidung vom 7.8.2012 stellte der 9. Senat des BAG (7.8.2012 NZA 2012, 1216) nach richtlinienkonformer Auslegung des § 7 III BUrlG fest, dass Urlaubsansprüche nicht untergehen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt ist. Vielmehr unterliegt der übertragene Urlaub ebenso wie der Urlaub, der im Jahr der Genesung entsteht, wiederum erneut den Fristen des § 7 III BUrlG, sodass die Ansprüche erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen.

http://www.stotax-first.de/?oid=78663

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