Erstellt am 17.12.2013 um 19:44 Uhr von skargen
Ist der Heimleiter leitender Angestellter? Wenn ja, diese haben in der Regel keine festen Arbeitszeiten, auch findet das ArbZG hier keine Anwendung. Daher, warum stempeln?
Erstellt am 17.12.2013 um 20:25 Uhr von gironimo
Zumindest PDL dürfte kein leitender Angestellter sein. Und da gilt: Zeiterfassung gilt für alle, für die sie in der Betriebsvereinbarung zur Zeiterfassung vorgesehen ist. Wenn alle AN stechen müssen, dann auch die PDL.
Also eine Frage der Mitbestimmung.
Erstellt am 17.12.2013 um 20:25 Uhr von Nubbel
was steht denn in eurer betriebsvereinbarung zur elektronischen zeiterfassung? da sollte drinstehen wer stempeln muß
Erstellt am 17.12.2013 um 23:07 Uhr von Tommyh
Kann der AG machen nennt sich Vertrauensarbeitszeit aber Ihr als Betriebsrat seid da voll in der Mitbestimmung nach 87 BetrVG dieses müsst Ihr halt einfordern!
Erstellt am 17.12.2013 um 23:16 Uhr von nicoline
*Kann der AG machen nennt sich Vertrauensarbeitszeit*
nein, kann er nicht, sondern erst, wenn das mit dem BR vereinbart ist und nicht anders herum, wie es sich aus Deiner Antwort anhört.
Erstellt am 17.12.2013 um 23:21 Uhr von Tommyh
@ Nicoline was ist los ist Vollmond? Hab doch geschrieben das der Betriebsrat da voll in der Mitbestimmung ist grrrrr
Erstellt am 17.12.2013 um 23:31 Uhr von nicoline
*Hab doch geschrieben das der Betriebsrat da voll in der Mitbestimmung ist grrrrr*
Tja, kann sein, dass es am Vollmond liegt. Ich finde, dass Du es mißverständlich ausgedrückt hast, ist aber vielleicht wirklich ein Vollmondproblem.
Erstellt am 17.12.2013 um 23:34 Uhr von Tommyh
Na gut dann wirds Kriegsbeil bei Vollmond begraben :-)
Erstellt am 17.12.2013 um 23:40 Uhr von Tommyh
Mit kann der Arbeitgeber machen meinte ich, dass dieser durchaus einige Arbeitnehmergruppen vom an und aus stempeln freistellen kann z.B. Hausleiter dieses unterliegt allerdings der Mitbestimmung des BR jetzt okay? :-)
Erstellt am 17.12.2013 um 23:50 Uhr von nicoline
Tommyh
Nö, immer noch nicht. Nach meinem Verständnis müsste der Satz so lauten: wenn denn der BR zugestimmt hat, kann der AG bestimmte Personen von der Arbeitszeiterfassung freistellen.
Aber, frage ich Dich jetzt, warum sollte der BR dem zustimmen, bei dieser Fragestellung?
Erstellt am 18.12.2013 um 06:29 Uhr von Tommyh
Da der Betriebsrat ja seinen Betrieb am besten kennt weiss er sicherlich auch um die unterschiedlichen Aufgaben seiner Belegschaft. Wenn jemand z.B. Morgens kommt und Abends geht ist so eine Zeiterfassung in der Regel vernünftig. Muss sich jemand ständig an und aus stempeln nur nervig. Allerdings wird die Vertrauensarbeit auch öfters von Arbeitgebern missbraucht und grade Mitarbeitern mit Leitungsfunktionen (nicht leitend) sollen so viele anfallende Überstunden nicht vergütet bekommen. Bei uns haben z.B. 3 von 250 Mitarbeitern diese Vertrauensarbeitszeit. Wichtig zu wissen ist auch das der Br trotzdem die Kontrolle über die geleisteten Stunden haben muss um so die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze kontrollieren zu können.
Erstellt am 18.12.2013 um 07:34 Uhr von nicoline
*Da der Betriebsrat ja seinen Betrieb am besten kennt weiss er sicherlich auch um die unterschiedlichen Aufgaben seiner Belegschaft.*
Davon sollte man ausgehen können.
*Muss sich jemand ständig an und aus stempeln nur nervig.*
Korrigier mich, wenn ich falsch liege: ausstempeln muss man sich doch nur, wenn man nicht mehr seiner Arbeit nachgeht, oder? Wieso sollte es dann dazu kommen, dass man ständig ein- und ausstempeln muss als Heimleitung oder PDL?
*Allerdings wird die Vertrauensarbeit auch öfters von Arbeitgebern missbraucht*
Das öfters kannst Du getrost durch meistens ersetzen.
*und grade Mitarbeitern mit Leitungsfunktionen (nicht leitend) sollen so viele anfallende Überstunden nicht vergütet bekommen.*
Ja genau und kann das aus Sicht des BR richtig sein? Sofern es keine ltd. Angestellten sind, ist der BR auch für diese Arbeitnehmer zuständig. Ich finde nicht, dass es gerechtfertigt ist, deren Überstunden nicht zu bezahlen.
Erstellt am 18.12.2013 um 13:56 Uhr von polybär
@robomom,
unterscheide bitte zwischen den Bereichen ! es muss ja einen grund gebven warum einige unter die Zeiterfassung fallen und andre unter die "vertrauensarbeitszeit".
Ich denkemal das dein Heimleiter und deine PDL BESTIMMT mehr arbeiten als 10 Std am Tag und mehr als 50 Std die Woche. Da würde ihnen die Zeiterfassung ein Strich durch die Rechnung machen.
Bei uns ist es so das wir Schichtarbeit (Dienstplan) und Gleitzeitregelung haben (Stunden werden in einer zeitwertkarte fest gehlalten)
Im Dienstplan schreibt immer NUR der dienstplanverantwortliche ! In er zeitwertkarte MUSS jeder selber schreiben .
Aber immer öfters kommt es vor das nach einer stechuhr gefragt wird sowohl von den Dienstplanleuten als auch von den gleitzeitern. Der grund ist einfach, bei der Stechuhr müssen sie sich an sachen halten bei der manuellen erfassung können sie sich an sachen halten.( Du musst entscheiden was dir wichtiger ist und damit dann auch Rechnen das du als führungskraft vor dem Buggeballert bekommst > ( Std das ist ihre Zeit, der Rest ist ihr Problem) So ist das eben oben ist auch nicht immer schön.
Erstellt am 18.12.2013 um 16:20 Uhr von Nubbel
und zu guter letzt ist der betriebsrat über eine betriebsvereinbarung immer noch in der mitbestimmung wer die zeiterfassung benutzt oder auch nicht.