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Zeiterfassung

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Robomom
Jan 2018 bearbeitet

Hallo hier nochmal eine Frage zur elektronischen Zeiterfassung, warum müssen sich der Heimleiter und die PDL nicht einloggen, ich finde das nicht okay! Ich arbeite in einem Pflegeheim und bin im Betriebsrat, wie wird das in anderen Betrieben gehandhabt?

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Community-Antworten (14)

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skargen

17.12.2013 um 20:44 Uhr

Ist der Heimleiter leitender Angestellter? Wenn ja, diese haben in der Regel keine festen Arbeitszeiten, auch findet das ArbZG hier keine Anwendung. Daher, warum stempeln?

G
gironimo

17.12.2013 um 21:25 Uhr

Zumindest PDL dürfte kein leitender Angestellter sein. Und da gilt: Zeiterfassung gilt für alle, für die sie in der Betriebsvereinbarung zur Zeiterfassung vorgesehen ist. Wenn alle AN stechen müssen, dann auch die PDL.

Also eine Frage der Mitbestimmung.

N
Nubbel

17.12.2013 um 21:25 Uhr

was steht denn in eurer betriebsvereinbarung zur elektronischen zeiterfassung? da sollte drinstehen wer stempeln muß

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tommyh

18.12.2013 um 00:07 Uhr

Kann der AG machen nennt sich Vertrauensarbeitszeit aber Ihr als Betriebsrat seid da voll in der Mitbestimmung nach 87 BetrVG dieses müsst Ihr halt einfordern!

N
nicoline

18.12.2013 um 00:16 Uhr

Kann der AG machen nennt sich Vertrauensarbeitszeit nein, kann er nicht, sondern erst, wenn das mit dem BR vereinbart ist und nicht anders herum, wie es sich aus Deiner Antwort anhört.

T
tommyh

18.12.2013 um 00:21 Uhr

@ Nicoline was ist los ist Vollmond? Hab doch geschrieben das der Betriebsrat da voll in der Mitbestimmung ist grrrrr

N
nicoline

18.12.2013 um 00:31 Uhr

Hab doch geschrieben das der Betriebsrat da voll in der Mitbestimmung ist grrrrr Tja, kann sein, dass es am Vollmond liegt. Ich finde, dass Du es mißverständlich ausgedrückt hast, ist aber vielleicht wirklich ein Vollmondproblem.

T
tommyh

18.12.2013 um 00:34 Uhr

Na gut dann wirds Kriegsbeil bei Vollmond begraben :-)

T
tommyh

18.12.2013 um 00:40 Uhr

Mit kann der Arbeitgeber machen meinte ich, dass dieser durchaus einige Arbeitnehmergruppen vom an und aus stempeln freistellen kann z.B. Hausleiter dieses unterliegt allerdings der Mitbestimmung des BR jetzt okay? :-)

N
nicoline

18.12.2013 um 00:50 Uhr

Tommyh Nö, immer noch nicht. Nach meinem Verständnis müsste der Satz so lauten: wenn denn der BR zugestimmt hat, kann der AG bestimmte Personen von der Arbeitszeiterfassung freistellen.

Aber, frage ich Dich jetzt, warum sollte der BR dem zustimmen, bei dieser Fragestellung?

T
tommyh

18.12.2013 um 07:29 Uhr

Da der Betriebsrat ja seinen Betrieb am besten kennt weiss er sicherlich auch um die unterschiedlichen Aufgaben seiner Belegschaft. Wenn jemand z.B. Morgens kommt und Abends geht ist so eine Zeiterfassung in der Regel vernünftig. Muss sich jemand ständig an und aus stempeln nur nervig. Allerdings wird die Vertrauensarbeit auch öfters von Arbeitgebern missbraucht und grade Mitarbeitern mit Leitungsfunktionen (nicht leitend) sollen so viele anfallende Überstunden nicht vergütet bekommen. Bei uns haben z.B. 3 von 250 Mitarbeitern diese Vertrauensarbeitszeit. Wichtig zu wissen ist auch das der Br trotzdem die Kontrolle über die geleisteten Stunden haben muss um so die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze kontrollieren zu können.

N
nicoline

18.12.2013 um 08:34 Uhr

Da der Betriebsrat ja seinen Betrieb am besten kennt weiss er sicherlich auch um die unterschiedlichen Aufgaben seiner Belegschaft. Davon sollte man ausgehen können.

Muss sich jemand ständig an und aus stempeln nur nervig. Korrigier mich, wenn ich falsch liege: ausstempeln muss man sich doch nur, wenn man nicht mehr seiner Arbeit nachgeht, oder? Wieso sollte es dann dazu kommen, dass man ständig ein- und ausstempeln muss als Heimleitung oder PDL?

Allerdings wird die Vertrauensarbeit auch öfters von Arbeitgebern missbraucht Das öfters kannst Du getrost durch meistens ersetzen.

und grade Mitarbeitern mit Leitungsfunktionen (nicht leitend) sollen so viele anfallende Überstunden nicht vergütet bekommen. Ja genau und kann das aus Sicht des BR richtig sein? Sofern es keine ltd. Angestellten sind, ist der BR auch für diese Arbeitnehmer zuständig. Ich finde nicht, dass es gerechtfertigt ist, deren Überstunden nicht zu bezahlen.

P
polybär

18.12.2013 um 14:56 Uhr

@robomom, unterscheide bitte zwischen den Bereichen ! es muss ja einen grund gebven warum einige unter die Zeiterfassung fallen und andre unter die "vertrauensarbeitszeit".

Ich denkemal das dein Heimleiter und deine PDL BESTIMMT mehr arbeiten als 10 Std am Tag und mehr als 50 Std die Woche. Da würde ihnen die Zeiterfassung ein Strich durch die Rechnung machen.

Bei uns ist es so das wir Schichtarbeit (Dienstplan) und Gleitzeitregelung haben (Stunden werden in einer zeitwertkarte fest gehlalten)

Im Dienstplan schreibt immer NUR der dienstplanverantwortliche ! In er zeitwertkarte MUSS jeder selber schreiben .

Aber immer öfters kommt es vor das nach einer stechuhr gefragt wird sowohl von den Dienstplanleuten als auch von den gleitzeitern. Der grund ist einfach, bei der Stechuhr müssen sie sich an sachen halten bei der manuellen erfassung können sie sich an sachen halten.( Du musst entscheiden was dir wichtiger ist und damit dann auch Rechnen das du als führungskraft vor dem Buggeballert bekommst > ( Std das ist ihre Zeit, der Rest ist ihr Problem) So ist das eben oben ist auch nicht immer schön.

N
Nubbel

18.12.2013 um 17:20 Uhr

und zu guter letzt ist der betriebsrat über eine betriebsvereinbarung immer noch in der mitbestimmung wer die zeiterfassung benutzt oder auch nicht.

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