Erstellt am 16.12.2013 um 09:04 Uhr von schmitti
Sofort BR Sondersitzung und ordnungsgemäßen Beschluss fassen und Anwalt beauftragen eure Rechtebumzusetzen, als Beschlussverfahren und einstweilige Anordnung der Untersagung der Maßnahme via ArbG. Wenn ihr nun nicht klar handelt, bekommt ihr nie eine Rechtslage.
Erstellt am 16.12.2013 um 19:20 Uhr von gironimo
Ich würde aber gleichzeitig den AG auffordern, die Anweisung zurückzunehmen und die Mitbestimmung des BR zu beachten. Ich würde ihm aber auch mitteilen, dass der BR den Rechtsweg beschreiten wird, wenn er es nicht tut.
Erstellt am 16.12.2013 um 23:01 Uhr von seesee
Genau: Schreiben an AG, ganz kurze Frist geben, um Anweisung zurückzunehmen und dies bekannt zu geben. Im Schreiben an drohen, dass nach fruchtlosem Fristablauf, z.B . Morgen, 12 Uhr, der Anwalt sofort das Beschlussverfahren einleiten wird. Die entsprechenden Beschlüsse müsst ihr natürlich vorher fassen. Nicht vergessen: die Beschlüsse müssen gerichtsfest sein, dazu gehört u.a. auch, ggf. Ersatzmitglieder zur Sitzung einladen.
Erstellt am 17.12.2013 um 09:30 Uhr von xumuimhxer
>Einen Aushang daneben, daß diese Verlagerun unwirksam ist,wegen des MbR.
Achtung, individualrechtlich ist es für die Arbeitnehmer unerheblich, ob der BR zugestimmt hat oder nicht.