W.A.F. LogoSeminare

Mitbestimmung

A
alfred
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ! Unsere GL sieht gern einmal über die Mitbestimmungsrechte des BR hinweg. Wir haben bereits mehrere Briefe an die GL geschrieben und sie auf die MbR aufmerksam gemacht und diese angemahnt. Nun haben wir durch einen Aushang am "schwarzen Brett" erfahren ,daß die Arbeitszeit am 6./7.01.2014 auf Grund der Jahresinventur verlagert wird. Wieder ohne den BR zu informieren. Wie würdet ihr Euch jetzt verhalten ? Einen Aushang daneben, daß diese Verlagerun unwirksam ist,wegen des MbR. Oder . . .???

87504

Community-Antworten (4)

S
schmitti

16.12.2013 um 10:04 Uhr

Sofort BR Sondersitzung und ordnungsgemäßen Beschluss fassen und Anwalt beauftragen eure Rechtebumzusetzen, als Beschlussverfahren und einstweilige Anordnung der Untersagung der Maßnahme via ArbG. Wenn ihr nun nicht klar handelt, bekommt ihr nie eine Rechtslage.

G
gironimo

16.12.2013 um 20:20 Uhr

Ich würde aber gleichzeitig den AG auffordern, die Anweisung zurückzunehmen und die Mitbestimmung des BR zu beachten. Ich würde ihm aber auch mitteilen, dass der BR den Rechtsweg beschreiten wird, wenn er es nicht tut.

S
seesee

17.12.2013 um 00:01 Uhr

Genau: Schreiben an AG, ganz kurze Frist geben, um Anweisung zurückzunehmen und dies bekannt zu geben. Im Schreiben an drohen, dass nach fruchtlosem Fristablauf, z.B . Morgen, 12 Uhr, der Anwalt sofort das Beschlussverfahren einleiten wird. Die entsprechenden Beschlüsse müsst ihr natürlich vorher fassen. Nicht vergessen: die Beschlüsse müssen gerichtsfest sein, dazu gehört u.a. auch, ggf. Ersatzmitglieder zur Sitzung einladen.

X
xumuimhxer

17.12.2013 um 10:30 Uhr

Einen Aushang daneben, daß diese Verlagerun unwirksam ist,wegen des MbR.

Achtung, individualrechtlich ist es für die Arbeitnehmer unerheblich, ob der BR zugestimmt hat oder nicht.

Ihre Antwort