Arbeitszeit und Urlaubsrecht Transportfirma - kann ein Arbeitgeber AN zwingen die Ruhezeiten nicht einzuhalten?
Hallo, am 01.10.2008 die Probezeit in meine jetzige Transportfirma, wo ich durch ein unbefristete Arbeitsvertrag als internationaler Berufskraftfahrer tätig bin, ist beendet. Meine Frage ist: kann ein Arbeitgeber mich zwingen die Ruhezeiten nicht einzuhalten? Was sagt das Gesetz über wochentliche Arbeitsstunden, wo ist die Grenze und wieviel Ruhezeit muss ich genau einhalten??? Bei Entritt in diese Firma habe ich in meine Lohnzettel bemerkt, dass im April 08, 18 Tage Urlaubsrecht annerkannt waren. Danach im Mai 08, wurde ein Tag gestrichen sind mir 17 Urlaubstage übrig und weiter im August 08, merkte ich noch zwei Urlaubstage sind weg, so dass jezt drei Urlaubstage weg sind von meine Erholungsurlaub, ohne das ich etwas davon wusste, oder beantragt hätte. Kann sowas ok sein? Darf jemanden sowas machen? Alle Kollegen berichten das selbe, aber niemand tut etwas dagegen. Ausserdem wenn die Herrschafften von Büro etwas nicht passt, (ich meine: Disponent, Chef, etc., ) beleidigen mich telefonisch, unterstellen mir Dingen die ich nicht getan habe, drohen mir das nechste Monat kein Lohn mehr bekomme, weil irgend eine Firma nicht die richtigen Dokumente zur Verfügung mir gestellt haben, mit andere Worte ich bin der Sünderbock für alles. Ich fühle mich krank und gestresst durch diese Firma:" Nervensege" und dazu war ich noch freundlich, dankbar und nett gegenüber. Ich kann mir kein Anwalt leisten, bitte helfen Sie mir, was sind die Rechtlinien in diesem Fall, was kann ich dagegen tun? Warte ungeduldig auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Leon13879
Community-Antworten (4)
23.09.2008 um 21:59 Uhr
Hallo Leon, wenn du wirklich BKF bist, dann kannst Du sicher die meisten Fragen selbst beantworten. Ich hab aber einen relativ simplen Rat: Such Dir eine andere Firma! Gute Fahrer sind derzeit gesucht - und gute Firmen haben gute Leute eher verdient!!!
Du wirst Deine Chefs nicht ändern - und niemals glücklich. Da helfen Dir hier all die vielen Paragraphen und Richtlinien nicht weiter. Viel Erfolg!
24.09.2008 um 01:39 Uhr
Hallo Leon,
kann dir bei diesem Thema leider nicht weiter helfen, aber das Argument das du dir keinen Anwalt leisten kannst ist blödsinn. Wärst du in der Gewerkschaft, hättest du Rechtsanspruch.
25.09.2008 um 14:50 Uhr
leon13879
Die Lenk und Ruhezeiten eines Kraftfahrers sind in der Verordnung VO (EG) 561/2006 vorgegeben. Da die Vorgaben sehr Umfangreich sind und ich nicht alles eintippen möchte, solltest Du dir unter nachstehender Adresse die Seite des Bundesamt für Güterverkehr ansehen. www.bag.bund.de/cln_009/nn_47782/SharedDocs/News/2007/2007__02__08.html
Weiterhin ist unbedingt zu beachten das Arbeitszeitgesetz, welches in Konkurrenz zur genannten Verordnung der EU steht. Das Arbeitszeitgesetz solltest Du dir unter nachstehender Adresse genau anschauen. http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html Im Arbeitszeitgesetz ist für einen Kraftfahrer wichtig der § 21a ArbzG für Beschäftigte im Straßentransport.
Fahrzeit, Fahrzeitunterbrechungen zB. Be- und Endladetätigkeiten, Vor- und Nachlaufzeiten vor/nach einer Reise, Zeiten für Ladungssicherung usw., sind Zeiten, die als Arbeitszeiten zu werten sind. Nur Fahrzeitunterbrechungen die den Sinn einer Pause haben, sind nicht als Arbeitszeit zu sehen.
Zieht der Arbeitgeber Dir einfach, ohne dein Einverständnis Erholungsurlaub ab, so ist dies nicht rechtens und Du solltest dich dagegen wehren.
Um dein Recht mit der Hilfe des Arbeitsgericht einzufordern, benötigst Du keinen Rechtsanwalt. Jedes Arbeitsgericht hat eine so genannte Rechtsantragsstelle, dort trägst Du dein Problem vor um dann den entsprechenden Antrag für eine Klage zu stellen. Die Rechtsantragsstelle nimmt nur den entsprechenden Antrag auf, gibt aber keine Rechtsberatung.
Sicherlich wäre ein Gang zur Gewerkschaft sinnvoll, siehe Beitrag von DGB.
Die Ruhezeiten musst Du beachten, ansonsten gibt es bei Verstößen erhebliche Geldbußen. Zusagen des Unternehmers die Geldbussen zu übernehmen sind sittenwiderig. Siehe: http://www.ra-kotz.de/lenkzeitverstoesse.htm
29.09.2008 um 13:26 Uhr
Ein probates Mittel zur Durchsetzung der Lenk-und Ruhezeiten ist z.B. die Selbstanzeige. D.h. wenn dein AG dich wieder mal auffordert die ges. Lenkzeit zu überziehen oder die Pause zu kürzen, lasse dir das schriftlich geben, per Fax oder sonstwie, rufe die Polizei und mache eine Selbstanzeige. Dasnn wird das von denen erledigt, aber der Rat dir woanders eine Fahrerjob zu suchen ist sinnvoll.
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