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Ruhezeiten - wenn keine BV dazu dann schriftlich in den Individualverträgen angegeben?

R
Rechti
Jan 2018 bearbeitet

Wenn keine BV zum Thema Arbeits- bzw. Ruhezeit besteht, müssen dann die Ruhezeiten, die über die gesetzlich vorgeschriebenen hinausgehen, also z.B. 45 Min. anstatt 30 Min., schriftlich in den Individualverträgen angegeben werden oder genügt es, wenn dem Arbeitnehmer bei Einstellung die Ruhezeiten mündlich mitgeteilt werden?

5.02102

Community-Antworten (2)

G
ganther

18.11.2008 um 12:38 Uhr

wenn wir über gesetzliche Ruhezeiten reden so ist es nicht erforderlich diese in den Arbeitsvertrag aufzunehmen

DAH
Der alte Heini

19.11.2008 um 03:32 Uhr

Rechti Der Begriff Ruhezeit steht im Arbeitszeitgesetz in einem anderen Zusammenhang, als wie du ihn hier schilderst. Deine Frage bezieht sich auf Ruhepausen. Werden andere als im Gesetz vorgegebene Ruhepausen angegeben, so sollte dieses auch schriftlich festgehalten werden. Hier könnte der BR aktiv werden und zwar gem. § 87 Abs.1, Ziffer 1+2 BetrVG.

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