Information über Gehaltserhöhung
Hallo zusammen, bei uns gibt es im Januar eine Gehaltserhöhung von 4,5% (nicht tarifgebunden). Wir haben mit der Geschäftsführung vereinbart, dass jeder MA mindestens 2% erhält und der Rest den Führungskräften zur Verfügung steht um z.B. Gehaltstechnische Ungleichheiten in der Abteilung etwas auszugleichen oder MA, die besondere Leistung erbracht haben, ein wenig mehr zu geben.
Wir wollen auf der Betriebsversammlung im Janaur die Mitarbeiter darüber informieren, warum wir diese Verteilung gewählt haben und nicht jeder MA eine Erhöhung von 4,5% erhält.
Jetzt sagt uns die Geschäftsführung, dass wir nicht sagen dürfen, wie groß die Erhöhung war (also 4,5%) das wäre ein Geheimnis und unterliegt ja auch nicht der Mitbestimmung, sondern nur die Verteilung. Stimmt ja auch, aber warum dürfen wir nicht die Höhe sagen? Stimmt das??
Wie berichtet ihr denn über Gehaltserhöhungen?
Danke für Eure Antworten.
Gruß Schlumpfi
Community-Antworten (7)
11.12.2013 um 17:55 Uhr
Sorry, aber seid ihr ein Betriebsrat oder ein Arbeitsleistungsbeurteilungsgremium?
Einmal davon abgesehen, dass euch diese ganze Sache überhaupt nichts angeht, da unter Tarifvorbehalt stehend, halte ich es auch für sehr verwerflich, hier als BR unterschiedliche Wertungen bei den mich zum BR wählenden vorzunehmen.
Das sind jetzt nur die moralischen Bedenken. Von den hier dann vorliegenden gesetzlichen Verstößen will ich erst gar nicht anfangen……
Nur zu; erklärt der Belegschaft auf der BV ruhig eure Beweggründe. Vergesst aber nicht, vorher alle auf irgendwelche Wurfgeschosse hin zu untersuchen, könnte ja sein, dass diese dann bei der Verkündigung dieser famosen Meldung, alle die gleiche Flugbahn haben……
11.12.2013 um 19:20 Uhr
Seit ihr wirklich so Ahnunglos!!!
11.12.2013 um 19:38 Uhr
Wir hätten folgendermassen berichtet : Ab dem 1. xxx bekommt jeder 4,5 Prozent mehr Gehalt! Oh Leute Euer Arbeitgeber hat Recht berichtet lieber nix davon in der nächsten BV könnte schmerzhaft werden!
11.12.2013 um 20:27 Uhr
Ich verstehe meine Vorredner nicht ganz; den BR aus der Frage heraus aber auch nicht. Die Erhöhung wurde mitbestimmungsfrei von der GL auf 4,5 % festgelegt. Soweit o.k. Ein Geheimnis ist das jedenfalls nicht.
Nun sollen aber die Mitarbeiter nur 2 % bekommen und der Rest soll leistungsbezogen verteilt werden.
Und ausgerechnet da, wo die Mitbestimmung einsetzt - bei den Beurtteilungsgrundsätzen nämlich, läßt der BR dem AG freien Lauf!!??!!
Ich würde mir das als BR doch noch einmal überlegen. Wie sind denn bei Euch im Betrieb "besondere Leistungen" definiert? Wer bekommt mehr oder weniger?
Was unter diesen Voraussetzungen als Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll ist, ist tatsächlich nur zu sagen, dass es 2 % gibt und eben nicht zu direkt und laut, dass der größere Teil der Erhöhung der Gutsherrenart des Arbeitgebers zur Verteilung zur Vesrfügung steht.
(Bitte entschuldigt meine offen erkennbare Kritik)
12.12.2013 um 01:05 Uhr
Hallo Schlumpfi, für gironimo's Verhältnisse war das ja ein regelrechter Gefühlsausbruch! Ihr müsst also etwas falsch gemacht haben. :)
Und es ist ja auch extrem schräg, was euer AG da ausgeheckt hat. Es dürfen also bis zu 2,5% mehr Gehaltserhöhung sein, je nach sozialer Schieflage oder Leistungsbeurteilung nach Gutsherrenart?? Na toll! Und wer tatsächlich zu den Glücklichen gehört und mehr als 2% bekommt, was darf der dann daraus schließen? Dass sein Gehalt zu den niedrigsten in der Gruppe gehört, oder dass er gut gearbeitet hat. Völlig gaga.
Einzig der Wunsch des AG auf vertrauliche Behandlung der einzelnen Gehälter ist für mich nachvollziehbar und auch zu beachten.
12.12.2013 um 10:07 Uhr
Zitat (ActionHero): "Einmal davon abgesehen, dass euch diese ganze Sache überhaupt nichts angeht, da unter Tarifvorbehalt stehend ..."
Da Schlumpfis Betrieb nicht tarifgebunden ist, wäre ich mir da nicht so sicher, ob das nicht doch noch durch den § 87 abgedeckt ist. Zumindest im Rahmen der (vom BAG favorisierten) Vorrangtheorie haltze ich solche eine Regelung auf betrieblicher Basis nicht für ausgeschlossen.
Zitat (Erdenbürger): "Seit ihr wirklich so Ahnunglos!!!"
Wirklich, ein erfrischend hilfreicher Beitrag. Du erlaubst trotzdem dass ich die wesentlichen Fehler korrigiere?
"seit": Präposition, dient zur Angabe des Zeitpunkts, zu dem, oder der Zeitspanne, bei deren Beginn ein noch anhaltender Zustand, Vorgang begonnen hat. Hier haben wir es jedoch mit der die 2. Person Plural von "sein" zu tun und die schreibt sich "seid".
"ahnungslos" ist ein Adjektiv und wird daher klein geschrieben.
Ferner ist die Verdreifachung von Satzzeichen (mit Ausnahme des Punktes als Zeichen einer undefinierten Fortsetzung) fehlerhaft. Des Weiteren darf vermutet werden, dass es sich um eine Frage und nicht um eine Aussage (dann wäre die Satzstellung fehlerhaft) handelt, von daher wäre ein einzelnes Fragezeichen am Ende des Satzes richtig.
Zitat (gironimo) "Die Erhöhung wurde mitbestimmungsfrei von der GL auf 4,5 % festgelegt."
Als Arbeitgeber würde ich das möglicherweise anders sehen: "Die Erhöhung wurde mitbestimmungsfrei auf 2% festgelegt. Bei der Festelegung des Erhöhungsprozentsatzes habe ich mich nach der Vorhersage der EZB gerichtet und noch etwas draufgelegt. Ferner habe ich auch noch einen Topf für leistungsgerechte Bezahlung und Ausgleich von Lohnungerechtigkeiten zur Verfügung gestellt."
Zitat (gironimo): "Und ausgerechnet da, wo die Mitbestimmung einsetzt - bei den Beurtteilungsgrundsätzen nämlich, läßt der BR dem AG freien Lauf!!??!!"
Genau! ist der springende Punkt. Wenn der Arbeitgeber sich schlau anstellt, dann kann er 2% das zwar auf zwei Töpfe aufteilen, aber bei dem Topf für dessen Verteilung Kriterien herangezogen werden, da ist der BR in seinem Element und sollte seinen Gestltungsspielraum auch nutzen.
Zitat (Hartmut): "Ihr müsst also etwas falsch gemacht haben."
Ich finde es immer erstaunlich, wie aus einer kurzen Frage immer die kompletten betrieblichen Verhältnisse analysiert werden und Unbeteiligte sich ein Urteil darüber anmaßen, ob sich der Fragesteller richtig oder falsch verhalten hat. Speziell in diesem Forum scheint es vielen Teilnehmern vorrangig darum zu gehen, die Fragesteller niederzumachen.
Zitat (Schlumpfi): "Jetzt sagt uns die Geschäftsführung, dass wir nicht sagen dürfen, wie groß die Erhöhung war (also 4,5%) das wäre ein Geheimnis und unterliegt ja auch nicht der Mitbestimmung, sondern nur die Verteilung."
Ein Geheimnis ist das ja nur. so lange es (außer den Geheimnisträgern) niemand weiß. In dem Moment in dem Ihr es publik macht, ist es dann kein Geheimnis mehr. Müssen oder dürfen BR und Arbeitgeber gemeinsame Geheimnisse haben? Da gäbe es den § 79, wobei dies dem Schutz des Unternehmers vor dem Wettbewerb dient. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse können also nur solche sein, die bei Bekanntwerden den Mitbewerbern am Markt einen Vorteil verschaffen könnten, dies ist hier sicherlich nicht der Fall. Andere "Geheimnisse" muss man miteinander vereinbaren... Und dass es nicht der Mitbestimmung unterliegt? Die Krawatten Eures Chefs unterliegen doch auch nicht der Mitbestimmung und trotzdem darf man drüber reden.
12.12.2013 um 22:59 Uhr
Hallo Pjööng, meine Bemerkung "Ihr müsst etwas falsch gemacht haben" war natürlich nicht ernst, sondern augenzwinkernd gemeint. Daher auch die Zeichen Doppelpunkt und Klammer zu am Ende des Satzes. Es handelt sich um ein sog. Emoticon. Es soll (von der Seite betrachtet) einen Smiley darstellen und solchermaßen auf den nicht ganz ernst gemeinten Charakter der Darstellung hinweisen.
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