Zitat (ActionHero):
"Einmal davon abgesehen, dass euch diese ganze Sache überhaupt nichts angeht, da unter Tarifvorbehalt stehend ..."
Da Schlumpfis Betrieb nicht tarifgebunden ist, wäre ich mir da nicht so sicher, ob das nicht doch noch durch den § 87 abgedeckt ist. Zumindest im Rahmen der (vom BAG favorisierten) Vorrangtheorie haltze ich solche eine Regelung auf betrieblicher Basis nicht für ausgeschlossen.
Zitat (Erdenbürger):
"Seit ihr wirklich so Ahnunglos!!!"
Wirklich, ein erfrischend hilfreicher Beitrag. Du erlaubst trotzdem dass ich die wesentlichen Fehler korrigiere?
"seit": Präposition, dient zur Angabe des Zeitpunkts, zu dem, oder der Zeitspanne, bei deren Beginn ein noch anhaltender Zustand, Vorgang begonnen hat.
Hier haben wir es jedoch mit der die 2. Person Plural von "sein" zu tun und die schreibt sich "seid".
"ahnungslos" ist ein Adjektiv und wird daher klein geschrieben.
Ferner ist die Verdreifachung von Satzzeichen (mit Ausnahme des Punktes als Zeichen einer undefinierten Fortsetzung) fehlerhaft. Des Weiteren darf vermutet werden, dass es sich um eine Frage und nicht um eine Aussage (dann wäre die Satzstellung fehlerhaft) handelt, von daher wäre ein einzelnes Fragezeichen am Ende des Satzes richtig.
Zitat (gironimo)
"Die Erhöhung wurde mitbestimmungsfrei von der GL auf 4,5 % festgelegt."
Als Arbeitgeber würde ich das möglicherweise anders sehen: "Die Erhöhung wurde mitbestimmungsfrei auf 2% festgelegt. Bei der Festelegung des Erhöhungsprozentsatzes habe ich mich nach der Vorhersage der EZB gerichtet und noch etwas draufgelegt. Ferner habe ich auch noch einen Topf für leistungsgerechte Bezahlung und Ausgleich von Lohnungerechtigkeiten zur Verfügung gestellt."
Zitat (gironimo):
"Und ausgerechnet da, wo die Mitbestimmung einsetzt - bei den Beurtteilungsgrundsätzen nämlich, läßt der BR dem AG freien Lauf!!??!!"
Genau! ist der springende Punkt. Wenn der Arbeitgeber sich schlau anstellt, dann kann er 2% das zwar auf zwei Töpfe aufteilen, aber bei dem Topf für dessen Verteilung Kriterien herangezogen werden, da ist der BR in seinem Element und sollte seinen Gestltungsspielraum auch nutzen.
Zitat (Hartmut):
"Ihr müsst also etwas falsch gemacht haben."
Ich finde es immer erstaunlich, wie aus einer kurzen Frage immer die kompletten betrieblichen Verhältnisse analysiert werden und Unbeteiligte sich ein Urteil darüber anmaßen, ob sich der Fragesteller richtig oder falsch verhalten hat. Speziell in diesem Forum scheint es vielen Teilnehmern vorrangig darum zu gehen, die Fragesteller niederzumachen.
Zitat (Schlumpfi):
"Jetzt sagt uns die Geschäftsführung, dass wir nicht sagen dürfen, wie groß die Erhöhung war (also 4,5%) das wäre ein Geheimnis und unterliegt ja auch nicht der Mitbestimmung, sondern nur die Verteilung."
Ein Geheimnis ist das ja nur. so lange es (außer den Geheimnisträgern) niemand weiß. In dem Moment in dem Ihr es publik macht, ist es dann kein Geheimnis mehr. Müssen oder dürfen BR und Arbeitgeber gemeinsame Geheimnisse haben? Da gäbe es den § 79, wobei dies dem Schutz des Unternehmers vor dem Wettbewerb dient. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse können also nur solche sein, die bei Bekanntwerden den Mitbewerbern am Markt einen Vorteil verschaffen könnten, dies ist hier sicherlich nicht der Fall. Andere "Geheimnisse" muss man miteinander vereinbaren...
Und dass es nicht der Mitbestimmung unterliegt? Die Krawatten Eures Chefs unterliegen doch auch nicht der Mitbestimmung und trotzdem darf man drüber reden.