Erstellt am 09.12.2013 um 13:19 Uhr von Bürokrat
§ 108 GewO. Mehr braucht man dazu eigentlich nicht zu sagen...
Erstellt am 09.12.2013 um 13:40 Uhr von Bürokrat
...wobei, eigentlich doch! Denn je länger ich drüber nachdenke, desto suspekter wird mir die Geschichte. Eine Gehaltsabrechnung besteht schließlich nicht nur aus Gehaltszettel und Überweisung des Nettogehalts. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge müssen schließlich ebenfalls ermittelt und abgeführt werden. Letztere werden sogar zwei Mal im Monat berechnet, einmal vorläufig mit Hochrechnung, weil diese Beiträge abgeführt werden, bevor der Monat endabgerechnet wird, und dann noch ein Mal endgültig. Evtl. kommt dann bei Kleinbetrieben auch noch ein AAG-Meldelauf dazu und und und.
All dies sollte heutzutage mit einer Lohnabrechnungssoftware geschehen, die dazu nur entsprechend gefüttert werden muss. Es ist mir daher ein Rätsel, warum das Finanzamt eine Lohnsteueranmeldung und die Krankenkassen (als Einzugsstelle für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge) eine Beitragsmeldung erhalten, der Arbeitnehmer aber nicht. Die einzige Erklärung, die ich mir hier vorstellen könnte wäre: Das Papier ist gerade alle. Neues besorgen sollte aber keine drei Monate dauern...
Erstellt am 09.12.2013 um 13:48 Uhr von gironimo
.... wird denn bei Euch noch mit Rechenschieber und Bleistift gearbeitet? Jede halbwegs neuzeitliche Gehaltsabrechnung mittels IT liefert die Abrechnung doch automatisch mit.
Oder gibt es nur Abschlagszahlungen? Und wie sieht es aus mit den Sozialabgaben? Ist dafür Zeit?
Aber vielleicht könnt Ihr den Kollegen in der Personalabteilung zu Hilfe eilen, indem Ihr beim AG eine Aufstockung des Personals in der Personalabteilung fordert. Eine bessere Steilvorlage um den Personalmangel zu dokumentieren, gibt es ja schon nicht mehr.
Und wenn dann noch der eine oder andere den Rechtsweg einschlägt ......
Erstellt am 09.12.2013 um 14:16 Uhr von marlene
Es ist durchaus auch statthaft und wird oft gemacht,dass bei festen Monatsgehältern es immer nur dann einen neuen Gehaltszettel gibt, wenn es gegenüber dem letzten Veränderungen gibt. Wir haben es so.
Erstellt am 09.12.2013 um 16:21 Uhr von Kulum
jo marlene, aber auf §108 GewO wurde schon hingewiesen. Insofern - im Westen nix neues