Abrechnung Gehalt - wann muss die dem AN vorliegen?
Hallo alle zusammnen, ich hoffe ihr könnt mir etwas dazu sagen, habe nähmlich hier nichts zutreffendes gefunden. Wir erhalten unseren Lohn immer zum 15., die Abrechnung selbst kommt teilweise erst und immer öfter viel später. Die letzte bekamen wir teilweise erst am 18. , Austellungsdatum war der 8.. Mir ist zu Ohren gekommen das die Abrechnung mindestens 1 Woche vor Auszahlung des Gehaltes dem AN vorliegen muss um eventuelle ungereimtheiten vor Auszahlung des Gehaltes zu regeln. Ist dies so korreckt oder wie sieht es bei euch aus? Danke im voraus.
Community-Antworten (4)
26.05.2006 um 16:12 Uhr
Es ist doch besser, seinen Lohn pünktlich zu bekommen, als die Abrechnung. Im Zweifel werden die Ungereimtheiten halt mit dem kommenden Lohn abgerechnet.
Eine Regelung, das die Abrechnung vor der Überweisung vorliegen muß ist mir nicht bekannt. Ich kenne auch nur Verweise in Arbeits- bzw. Tarifverträgen, die alleine regeln, wann die Auszahlung zu erfolgen hat.
26.05.2006 um 16:37 Uhr
@Rollie Die Regelung, die Dir nicht bekannt ist, ist § 108 GewO!
@schlummi Die fehlende Abrechnungserstellung könnte sich aus § 108 Abs. 2 GewO ergeben. Ansonsten ist die verspätete oder gar die fehlende Abrechnung für den AG sanktionslos.
26.05.2006 um 22:08 Uhr
@ Kölner
"Ansonsten ist die verspätete oder gar die fehlende Abrechnung für den AG sanktionslos."
Die verspätete Abrechnung lasse ich noch gelten, jedoch nicht die fehlende!
26.05.2006 um 23:33 Uhr
@Fayence Dann lies Dir mal die Kommentierung zum § 108 GewO durch! Bei anderen Verletzungen von Gesetzen gibt es mitunter Straf- oder Sanktionsvorschriften - hier kann ein AN "nur" auf Erfüllung der Pflicht klagen und aus so einem Urteil heraus vollstrecken. Wo siehst Du mich jetzt noch im Unrecht?
Verwandte Themen
Befristetes höheres Gehalt durch Nebenabrede?
Wir sind ein privater Betrieb ohne Tarife. Der AN hat ein relativ niedriges Gehalt. Sein Abteilungsleiter hat die Möglichkeit, ein höheres Gehalt für ihn gem. TVöD für die Laufzeit eines Projektes zu
Frage zu Gehalt mit zwei Eingruppierungen mit und ohne Kurzarbeit
Guten Tag, ich erhalte laut Vertrag zu 50% Gehalt nach TVÖD 11, Stufe 3 und zu 50% Gehalt nach TVÖD 9b, Stufe 4. Dazu hätte ich zwei Fragen: 1. Wie wird das Netto-Gehalt hieraus errechnet? 2. Ich
Gehalt im AT-Vertrag - lt. gültigen Tarifgruppen: Aushilftskraft
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Sachlage: XY wurde zu Anfang 2013 in ein befristetes Arbeitsverhältnis angestellt. Der Arbeitsvertrag trägt die Bezeichnung "AT-Vertrag". Wie im Gespräch dam
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Sehr größe unterschiede im Gehalt in der Abteilung - Hat der BR eine Möglichkeit etwas zu unternehmen?
Hallo, möchte mich kurz vorstellen: ich bin 35 Jahre alt, arbeite in einem Betrieb mit 130 MA & begleite seid 5 Monaten das Amt der stellv. Vorsitzenden. Unser Gremium besteht aus 7 Mitglieder, all