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Abrechnung Gehalt - wann muss die dem AN vorliegen?

S
schlummi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle zusammnen, ich hoffe ihr könnt mir etwas dazu sagen, habe nähmlich hier nichts zutreffendes gefunden. Wir erhalten unseren Lohn immer zum 15., die Abrechnung selbst kommt teilweise erst und immer öfter viel später. Die letzte bekamen wir teilweise erst am 18. , Austellungsdatum war der 8.. Mir ist zu Ohren gekommen das die Abrechnung mindestens 1 Woche vor Auszahlung des Gehaltes dem AN vorliegen muss um eventuelle ungereimtheiten vor Auszahlung des Gehaltes zu regeln. Ist dies so korreckt oder wie sieht es bei euch aus? Danke im voraus.

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Community-Antworten (4)

R
Rollie

26.05.2006 um 16:12 Uhr

Es ist doch besser, seinen Lohn pünktlich zu bekommen, als die Abrechnung. Im Zweifel werden die Ungereimtheiten halt mit dem kommenden Lohn abgerechnet.

Eine Regelung, das die Abrechnung vor der Überweisung vorliegen muß ist mir nicht bekannt. Ich kenne auch nur Verweise in Arbeits- bzw. Tarifverträgen, die alleine regeln, wann die Auszahlung zu erfolgen hat.

K
Kölner

26.05.2006 um 16:37 Uhr

@Rollie Die Regelung, die Dir nicht bekannt ist, ist § 108 GewO!

@schlummi Die fehlende Abrechnungserstellung könnte sich aus § 108 Abs. 2 GewO ergeben. Ansonsten ist die verspätete oder gar die fehlende Abrechnung für den AG sanktionslos.

F
Fayence

26.05.2006 um 22:08 Uhr

@ Kölner

"Ansonsten ist die verspätete oder gar die fehlende Abrechnung für den AG sanktionslos."

Die verspätete Abrechnung lasse ich noch gelten, jedoch nicht die fehlende!

K
Kölner

26.05.2006 um 23:33 Uhr

@Fayence Dann lies Dir mal die Kommentierung zum § 108 GewO durch! Bei anderen Verletzungen von Gesetzen gibt es mitunter Straf- oder Sanktionsvorschriften - hier kann ein AN "nur" auf Erfüllung der Pflicht klagen und aus so einem Urteil heraus vollstrecken. Wo siehst Du mich jetzt noch im Unrecht?

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