Ist aufsuchen des Betriebsrates in der Freizeit, als Arbeitszeit zu werten/Überstunde?
Hallo Kolleginnen und Kollegen Unsere Hauptnachtwachen sind heute nach Absprache mit uns als Gremium, zu einem dafür angesetzten TOP, in die turnusmäßige Sitzung gekommen. ( 14:00 - 16:00 Uhr ) Danach haben sie die Sitzung wieder verlassen, da ja die Sitzung nicht öffentlich ist. Nun mussten sie ja um ihre Beschwerde vortragen zu können, in ihrer Freizeit kommen. (Sie arbeiten nur in der Zeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr) Haben sie Anspruch auf Vergütung als Arbeitszeit? Ich finde in der Rechtssprechung keine Beispiele dafür. Gruß Schlumpfie
Community-Antworten (4)
05.12.2013 um 10:36 Uhr
Ich gehe von Arbeitszeit aus. Die Arbeitnehmer können während der Arbeitszeit den BR aufsuchen. Wenn dies hier nicht möglich war, weil der BR zu den Arbeitszeiten der Mitarbeiter keine Sitzung macht, liegt hier ein betrieblicher Grund vor, warum die AN ihren Anspruch nicht während ihrer Arbeitszeit wahrnehmen konnten. Ihr habt sie ja extra zu diese Zeitpunkt bestellt, dass sie Ihr Anliegen vortragen konnten. Vergleichbar auch mit § 39 BetrVG Sprechstunden.
10.12.2013 um 13:26 Uhr
Hallo gironimo Vielen Dank für Deine Antwort LG schlumpfie
10.12.2013 um 13:44 Uhr
Die Argumentation halte ich für sehr gewagt. Versucht den AG damit zu beeindrucken, eine Klage vor Gericht sollten aber alle Beteiligten vermeiden.
10.12.2013 um 14:07 Uhr
Ich halte die Antwort nicht einmal für gewagt, sondern für "an der Sache vorbei". Es ging ja nicht darum, dass die AN den BR aufsuchen wollten (das könnten sie auch gerade während einer Sitzung nicht), sondern dass der BR diese in die Sitzung geladen hat.
Jetzt muss man sich fragen, auf welcher rechtsgrundlage ein BR Arbeitnehmer in die nichtöffentliche (!) Sitzung einladen kann. Mir fällt da spontan nur der § 80 (3) BetrVG ein, und der spricht von "nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber". Auch wenn Kommentierungen solche Auskunftspersonen häufig nicht als Sachverständige betrachten, wenn diese "mal eben" vom Arbeitsplatz zum BR rüberschlurfen, erscheint mir der 80 (3) zumindest dann einschlägig, wenn Kosten entstehen.
Verwandte Themen
Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter aus der Freizeit holen?
ÄlterWir haben aktuell das Problem das unser Arbeitgeber Mitarbeiter bei Engpässen wie z.B Krankheit aus der Freizeit holt. Hier unterscheidet die Firma zwischen Freizeit Variabel und Freizeit Fix. Freizei
Aufsuchen eines Rechtsanwaltes - kann der AGeber das dem BR "verbieten"?
ÄlterGuten Tag alle zusammen, ich hab da mal eine Frage. Wir sind ein neugewählter BR und es haben bisher nur ganz wenige ein Seminar besucht. Nun kommen immer wieder mal Situationen in denen wir Hilfe brä
Sonntagszulage in Freizeit umwandeln
ÄlterHallo Zusammen, wir haben die Sonntagszuschläge ( 50 Prozent)im Tarifvertrag niedergeschrieben. Ein Mitarbeiter bekommt seine Sonntagsarbeit in Freizeit wieder und die Zuschläge ausgezahlt. Nun meine
Vergütung BR Besuch außerhalb der Arbeitszeit
ÄlterHallo zusammen, wie der Titel erahnen lässt. In unserem Betrieb (Sicherheitsdienst) existieren keine festen Arbeitszeiten, sondern ausschließlich Dienstzeiten der eingesetzen Kollegen in verschieden
Betriebsratsvorsitzender in Vollzeit
ÄlterGuten Morgen alle zusammen ! Ich habe da eine Frage : Ende September wurde ich einstimmig von unserem Betriebsrat zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Bis dato hatten wir ein