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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

5 oder 6 Arbeitstage pro Woche

T
trabayo
Nov 2016 bearbeitet

Hola Amigos, wir brauchen euren Rat. Wir sind ein Versandhandel und in der Abteilung Kundenservice arbeiten unsere Kolleginen als Teilzeitbeschäftigte im durchschnitt 20,5 STd. die Woche.Sie haben auch ein Jahresarbeitskonto und in Ihren Verträge stehen das mann Sie zwichen 0-40 STd. einsätzen kann. Laut Tarif haben wir eine 37.5 STd. auf 5 Arbeitstage. Wir sind Jetzt nicht mehr Tarifgebunden aber sehr viel MA haben noch einen Arbeitsvertrag nach Tarif deshalb Nachwirkung.

Nun müssen unsere Kolleginen " alle 14 Tage" eine 6Tage Woche arbeiten dann eine 5 Tage Woche,bei genehmigter Mehrarbeit natürlich immer 6Tage woche.

Frage: Muss denn Kolleginen nach der 6Tage Woche nicht ein Tag frei (4Tage Woche)bekommen. Zu verständnis wir reden nicht in den wochen wo Mehrarbeit ist

In den Arbeitsverträgen u. BV spricht mann immer über wöchentliche arbeitszeit "UND" darauf bezieht der Arbeitgeber " der samstag ist ein normaler Arbeitstag ". Urlaub wir für 5Tage Woche berechnet Vielen Dank für eure Antworten. Trabayo

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Community-Antworten (2)

A
azrael

04.12.2013 um 11:42 Uhr

dein AG muss sich auf die wöchentliche AZ beziehen weil es tariflich eine "jahresarbeitszeit" gar nicht gibt. ob 5 oder 6 tage die woche ist tariflich oder im arbeitsvertrag geregelt. ihr befindet euch also im tarifstreit und dass kann nur die gewerkschaft -und/oder- der einzelne AN gerichtlich klären.

G
gironimo

04.12.2013 um 15:15 Uhr

Das ist letztendlich auch eine Frage, nach welchen Gegebenheiten die 6 Tage zu arbeiten sind. Wird hierfür Mehrarbeit beantragt oder ein Dienstplan erstellt, die/den der BR jedes mal genehmigt - und dann auch Möglichkeit hat, seine Zustimmung vom Zeitausgleich abhängig zu machen; oder ist die BV so flexibel? Im zweiten Fall solltet Ihr Eure BV neu verhandeln.

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