Freistellung eines BR auch unter 200 MA
bei mehr als 200 MA bestehtja bekanntlich ein Anspruch auf Freistellung eines BRs Nun soll eine KBV abgeschlossen werden, dass auch BR Anspruch auf Freistellung haben, die unter 200 MA liegen. Bei 50 bis 99 2 Arbeitstage pro Arbeitswoche, bei 100 bis 150 3 Arbeitstage, bei 150 bis 200 4 Arbeitstage. Jetzt sammle ich Argumente, auch BR freizustellen bei 25 bis 50 MA, und zwar 1 Arbeitstag pro Woche. Es wäre super, wenn ich das geballte Fachwissen dieses Forums nutzen könnte und Ihr mit mir überlegt, wie ich das hinkriegen kann und viele gute Argumente vorbringen kann, dass auch kleine BR automatisch einen verbrieften Arbeitstag pro Woche freigestellt sind. Vielen Dank für die Mithilfe !
Community-Antworten (5)
07.04.2011 um 11:29 Uhr
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein AG hier dieses mitmacht. Warum auch? Es ist auch bei weitem überzogen bei 25-50 MA 1 Tag Freistellung denn man rechnet dann einmal aus was bei > 1000 MA für Freistellungen erfolgen müssten.
07.04.2011 um 12:04 Uhr
Meinst du wirlich, das es gut wäre, bestimmte Zeiten (Tage) für BR-Tätigkeiten festzulegen? Eine Freistellung kann auch unter 200 MA erfolgen, es ist nur der Mindestanspruch im § 38 BetrVG geregelt.
Der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit ergibt sich aus § 37 BetrVG. Hast du mit den entsprechenden kleinen BR darüber geredet, und was halten diese davon? Was machst du denn, wenn dich der AG auf diese in der BV geregelte BR- Zeit festnagelt?? Mann kann sich ja auch selbst Handschellen anlegen...
Ich vestehe das du den Kleinen Gremien helfen willst, aber hinterfrage ob dies bei einer solchen Regelung eine wirklich sinnvolle Hilfe ist.
07.04.2011 um 14:58 Uhr
lancelot, Nun soll eine KBV abgeschlossen werden Die Frage ist ja, ob es überhaupt zum Abschluss einer solchen BV kommt, erzwingbar ist sie ja nicht.
Ihr habt doch jede Möglichkeit, eine Freistellung nach Erforderlichkeit zu machen => § 37 Abs. 2 BetrVG. Sollte der AG die Erforderlichkeit anzweifeln, muss er das ArbGer bemühen. Freundlich wie Ihr BRM seid, teilt Ihr dem AG, der besseren Planbarkeit wegen, mit, dass Ihr bzw. Herr/Frau xx zukünftig, gemäß § 37 Abs. 2 BetrVg wöchentlich / zweiwöchentlich am Tag xxx von - bis Betriebsratsarbeit erledigen werdet.
charlot Es ist auch bei weitem überzogen bei 25-50 MA 1 Tag Freistellung das richtet sich doch wohl sicher immer danach, was in der Firma wirklich los und zu regeln ist.
08.04.2011 um 09:35 Uhr
vielen Dank soweit. die Regeln im BetrVG kenne ich auch. Aber es ist doch leichter, sich über eine BV befreien zu lassen als möglicherweise übers Arbeitsgericht. Daher noch mal die Frage: was spricht für die befreiung kleiner, speziell einköpfiger BR, auch einen freien tag zu bekommen ???
08.04.2011 um 10:24 Uhr
lancelot, *Die Regeln des BetrVG kenne iDer eine mag sagen das klingt überheblich...... ich sage Du kennst sie zwar , weißt sie aber nicht zu Deinem Vorteil zu nutzen. Mal angenommen hier hättet dies in einer BV geregelt. Ich bin AG und will schon seit Jahren einen MA los werden; bisher erfolglos. Nun pflaster ich den BR des montags so mit Anträgen und dergleichen zu das die Freistellung gleich zu beginn der Woche weg ist. Dienstag schicke ich dann die außerordenliche Kündigung bezüglich des AN nach, den ich eh schon lange loswerden will. Wer bearbeitet die Sache, wer recherchiert in der Sache und wer schreibt die Einladung zur außerordendlichen Sitzung?
Anscheinend kennst Du die Regeln des BetrVG net ganz. Nach § 37 Abs. 2 entscheidet nur das BRM selber ob und wie lange er sich von der arbeitsvertraglichen Arbeit freistellen lässt. Ist der AG anderer Meinung kann er die Gerichtsbarkeit gehen. Da wird er dann sang und klanglos unter gehen Hoffe mit meinen Argumenten geholfen zu haben und ihr versteht das man sich über den 37er notfalls ne ganze Woche freistellen lassen kann; so wie es die Vorschreiber schon angedeutet haben.
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