Krankheit Untersuchung Betriebsarzt
Hallo Leute Eine Kollegin war nach längerer Krankheit in Wiedereingliederung. Nun ist der Eindruck ihrer Kollegen und ihres Chefs, dass sie Ihre Arbeit nicht schafft und sie auch nicht belastbar ist. Sie hat augenscheinlich Magersucht (sehr dünn) und läuft nur wie ein Geist durch die Firma und reagiert auch nicht auf Grüßen der Kollegen, starrt auch wohl stundenlang regungslos auf ihren Computer. Nun wollen der AG und ihr Chef, dass sie ihre Wiedereingliederung zumindest verlängert. Die betreffende Kollegin sieht sich selber wohl als gesund an und wurde auch leider gerade von ihrem Arzt gesund geschrieben. Die Reaktion des AG ist, dass sie sie vom Betriebsarzt untersuchen lassen wollen.
Nun zu meiner Frage: Kann bzw. sollten wir ihr Empfehlen diese Untersuchung zu machen, oder sollten wir ihr abraten? Die Intention des AG ist nicht sie zu kündigen, auch in der Vergangenheit wurde noch nie krankheitsbedingt gekündigt. Trotzallem kann eine Untersuchung des Betriebsarztes ja die Basis für eine Krankheitsbedingte Kündigung sein. Kann die Kollegin die Untersuchung verweigern? Welche Konsequenzen hätte das?
Viele Grüße Kristin
Community-Antworten (1)
16.03.2010 um 12:54 Uhr
Ich gehe mal davon aus dass die Untersuchung im Rahmen der BEM Massnahme durchgeführt werden soll. BEM Massnahmen sind freiwillig, lehnt der Arbeitnehmer jedoch ab sit die Chance für den Arbeitgeber grösser eine krankheitsbedingte Kündigung durch zubringen. Durch BEM Massnahmen kann ja auch erreicht werden dass dem Mitarbeiter vorübergehend oder auf Dauer ein leichterer Arbeitsplatz gegeben werden kann. Im Übrigen ist auch der Betriebsarzt an die Schweigepflicht gebunden
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