W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitgeber ordnet ärztliche Untersuchung an und Mitarbeiter soll sie selbst zahlen?

P
pwh67
Jan 2018 bearbeitet

Wer kann mir helfen?: alle Mitarbeiterinnen im Bereich der Familienhilfe im gebärfähigen Alter wurden von der Bereichsleitung angewiesen, überprüfen zu lassen, ob sie gegen Kinderkrankheiten immunisiert sind (Hintergrund: ein aktuelles Urteil, wo ein Arbeitgeber Unterhalt für das behinderte Kind einer Mitarbeiterin zahlen muss, weil diese sich in einer Klientenfamilie mit Röteln oä. angesteckt hatte..). Eine Mitarbeiterin hat dies auch gleich machen lassen und beim Hausarzt mittels Blutuntersuchung die Immunisierung testen lassen. Die Krankenkasse zahlt eine solche Untersuchung nicht, die Mitarbeiterin hat jetzt eine Rechnung in Höhe von 230 € bekommen. Unser Arbeitgeber lehnt die Übernahme der Kosten ab mit der Begründung (und jetzt kommts ..): die Mitarbeiterin hätte, als sie erfahren hat, dass sie Kasse die Untersuchung nicht übernimmt, nochmals auf die Bereichsleitung zukommen sollen, diese hätte dann mit ihr ein Schwangerschafts-Planungsgespräch geführt und dann hätte sie den Test im Rahmen einer Schwangerschaft machen lassen sollen, denn dann zahlt die Kasse... Wie sollen wir uns als BR nun verhalten, bzw. mit welchen Paragraphen bringen wir den AG dazu, die Rechnung zu übernehmen?? Vielen Danke im voraus für eure Unterstützung Petra

5.89206

Community-Antworten (6)

K
Konrad

13.09.2007 um 16:33 Uhr

Wenn AG das aus freiwilligen oder gesetzlichen Gründen eine med. Untersuchung anordnet hat er die entstehenden Kosten zu tragen. Die Kernfrage ist doch: Wurde über den genauen Ablauf und Kosten die med. Untersuchung informiert? War Vorab geklärt, dass dies nicht der Hausarzt gegen Gebühr machen darf ?

Kenn mich auf dem Gebiet der Familienhilfe nicht aus, aber ich denke dass die Bereichsleitung nichts angeht, ein Schwangerschafts-Planungsgespräch zu führen und die Krankenkasse zu prellen, nur um sicher zu sein, dass keine Regeressansprüche drohen.

Paragraphen ? Wer einen Dienstauftrag (zur Untersuchung) erteilt zahlt siehe BGB / Vertragsrecht! Anstiftung zum Betrug / Missbrauch ist schon kriminell, siehe StGB.

P
pirat

13.09.2007 um 16:37 Uhr

Ahoi, "pwh67

die Mitarbeiterin hätte, als sie erfahren hat, dass sie Kasse die Untersuchung nicht übernimmt, nochmals auf die Bereichsleitung zukommen sollen, diese hätte dann mit ihr ein Schwangerschafts-Planungsgespräch geführt und dann hätte sie den Test im Rahmen einer Schwangerschaft machen lassen sollen, denn dann zahlt die Kasse...

Danke für den Tipp zum Mißbrauch von kassenärztlichen Leistungen....... zum Wohle aller Versicherten......

M
Marcus

13.09.2007 um 16:41 Uhr

Wieso werden kassenärztliche Leistungen missbraucht wenn eine Schwangere sich auf Rötelnimmunisierung untersuchen lässt?

P
pirat

13.09.2007 um 20:15 Uhr

@Marcus,

Unverständnis kann mit Missverstädnis einhergehen und dessen Ursache oder Folge sein!

das Eine : (Arbeitgeber ordnet ärztliche Untersuchung an .....Hintergrund: ein a.k.t.u.e.l.l.e.s. U.r.t.e.i.l, wo ein Arbeitgeber Unterhalt) das waren die Beweggründe!

das Andere : (Schwangerschafts-Planungsgespräch) fälschliche Begründung zum Zweck der mißbräuchlichen Kostenübernahme!

Was bitte hat das Eine mit dem Anderen zu tun?

K
Kölner

13.09.2007 um 20:23 Uhr

@Marcus Ich sehe es ähnlich, wenngleich auch nicht genauso wie pirat. Hier liegen m.E. eine Reihe von Missverständnissen vor: 1.Missverständnis: Der AN glaubt, dass der AG eine Untersuchung gefordert hat - vermutlich hat er die Prüfung verlangt 2.Missverständnis: Die Kollegin hat geglaubt, dass dieser Nachweis NUR über eine Untersuchung des Blutes zu gewährleisten ist - das war aber so (wenn der AG noch alle Tassen im Schrank hat) nicht angedacht. 3.Missverständnis: Der Arzt ist im festen Glauben eine Untersuchung FÜR den AG der guten Frau gemacht zu haben und stellt eine entsprechende privatärztliche Rechnung aus - je nach Aussage der Kollegin konnte er das auch annehmen. 4.Missverständnis: Die AN sah sich veranlasst eine Untersuchung "koste es was es wolle" vornehmen zu lassen - tatsächlich hat der AG nichts dergleichen ausgesagt.

Fazit: Der AG wird die Rechnung nicht bezahlen müssen, die AN schon und der Arzt und die Krankenkassen haben sich schadlos gehalten.

M
Marcus

13.09.2007 um 21:37 Uhr

"das Andere : (Schwangerschafts-Planungsgespräch) fälschliche Begründung zum Zweck der mißbräuchlichen Kostenübernahme!"

Wo ist da bitte "Missbrauch"?

Ihre Antwort