Frage zum Arbeitsvertrag:

Ist es rechtens, jederzeit wann immer der Arbeitgeber möchte eine ärztliche Untersuchung zu verlangen(mit freistellung von der Schweigepflicht des Arztes) -dies soll vertraglich festgehalten werden?
Ist es rechtens, dass ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird sondern ein neuer Vertrag erstellt wird?
stimmt es ,dass die im vorherigen Vertrag vereinbarten Dinge noch Gültigkeit haben wie z.B. 25% Aufschlag bei Überstunden und 27.--€ Zuschuss zu VWL auch wenn Sie nicht im neuen Vertrag verankert sind?
Sollteman eine geplante Gehaltserhöhung im Vertrag festhalten?

Gibt es Standardverträge (Arbeitnehmer freundlich) die Sie mir faxen können! Nr.:0911/7437954?


MFG

Margit Pol