Arbeitsverträg - ärztliche Untersuchung jederzeit?
Frage zum Arbeitsvertrag:
Ist es rechtens, jederzeit wann immer der Arbeitgeber möchte eine ärztliche Untersuchung zu verlangen(mit freistellung von der Schweigepflicht des Arztes) -dies soll vertraglich festgehalten werden? Ist es rechtens, dass ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird sondern ein neuer Vertrag erstellt wird? stimmt es ,dass die im vorherigen Vertrag vereinbarten Dinge noch Gültigkeit haben wie z.B. 25% Aufschlag bei Überstunden und 27.--€ Zuschuss zu VWL auch wenn Sie nicht im neuen Vertrag verankert sind? Sollteman eine geplante Gehaltserhöhung im Vertrag festhalten?
Gibt es Standardverträge (Arbeitnehmer freundlich) die Sie mir faxen können! Nr.:0911/7437954?
MFG
Margit Pol
Community-Antworten (3)
05.07.2008 um 13:24 Uhr
Hallo Margit, in welcher Branche bist Du tätig? Du solltest Dich an die zuständigen Gewerkschaften kümmern, da die wesentlichen Fragen durch einen Blick in den Manteltarifvertrag beantwortet bekommst.
05.07.2008 um 13:29 Uhr
auch grusslos, zu 1., http://www.boeckler.de/pdf/mbf_as_mediz_2007.pdf eine generelle Befreiung der ärztl. Schweigepflicht ist abzulehnen. zu 2., kann unter Umständen verlängert werden! zu 3., nein...neuer AV neues Glück! zu 4., jo, was man schrifl. hat kann man jederzeit nachweisen ... zu 5,. jo...JFGI... zum Schluss, du solltest hier keine private Fax_NR. veröffentlichen! Dies können mitbestimmungsrelevante Tatbestände sein!
05.07.2008 um 13:37 Uhr
Es ist unzulässig, per Arbeitsvertrag eine generelle Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht zu verlangen!
Es gibt betriebsärztliche Untersuchungen die verpflichtend sind, dagegen kann sich ein AN auch nicht wehren! Alles, was darüber hinaus geht, würde ich nicht unterschreiben bzw. im Arbeitsvertrag vereinbaren.
Einen Arbeitsvertrag mit diesem Arbeitgeber würde ich vor Abgabe meiner Unterschrift durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen!
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