Erstellt am 02.12.2013 um 11:01 Uhr von gironimo
Daraus wird nur ein Schuh, wenn der BR sich nicht ausreichend informiert fühlt, um über die Maßnahme abstimmen zu können. Dann stimmt der BR aber nicht zu oder lehnt ab, sondern sagt, dass er mehr Info braucht.
Hinsichtlich des Punktes Unterschrift und nachträglich Text ergänzt, braucht man ja kaum etwas sagen. Das ist NO GO.
Erstellt am 02.12.2013 um 11:41 Uhr von einegutefrage
@gironimo: bedeutet das jetzt, dass die Ablehnung hinfällig ist, da nicht ausreichend begründet bzw. keiner der Gründe unter § 99 zutrifft. Der Grund erst mal in die Bruttolohnliste Einsicht zu nehmen bzw. einen Stellenplan zu bekommen ist obsolate. Der Stellenplan ist im Januar übergeben worden und da wurde die Stelle genau so geplant, wie sie jetzt beantragt wurde. Da bei uns Höhergruppierungen nie rückwirkend gelten hat die MA eine deutliche Einbuße im Entgelt.
Erstellt am 02.12.2013 um 13:55 Uhr von gironimo
Das könnte der AG so sehen (obwohl dies im Streitfall erst einmal ein Gericht feststellen müsste). Aber es ist nun mal so, dass allein die Gründe, die im § 99 BetrVG genannt werden als Zustimmungsverweigerungsgründe möglich sind.
Aber ganz nebenbei: Ich würde die Entwicklung eines Kollegen nicht ausbremsen, um BR-Rechte durchzusetzen. Die Frage ist doch, warum Ihr bisher noch nicht von Eurem Recht aus dem § 80 BetrVG gebrauch gemacht habt. Wenn der AG Euch die Einsicht verwehrt, würde ich dann doch eher mein Recht in einem Beschlußverfahren durchsetzen, als einem AN Steine in den Weg zu legen.
Ganz abgesehen davon, dass der AG zwei Möglichkeiten hat: 1. Er sagt zum AN:"Der BR will nicht, dass Du mehr Geld bekommst" und lässt es sein. - oder 2. Er sagt: "Der BR kann mir mal ...." und gruppiert einfach um. Dann müsstet Ihr einen Rechtsstreit führen, der nicht zielführend ausfallen kann.
Erstellt am 02.12.2013 um 14:06 Uhr von einegutefrage
Ich bin Nachrücker im Betriebsrat. Warum meine Kollegen/innen bisher nicht von dem Recht auf Einsicht Gebrauch gemacht haben, kann ich nicht sagen. Aber eine Höhergruppierung hat für mich nichts mit dieser Einsichtsnahme zu tun, da dem BR die Eingruppierungen in dieser Ebene bekannt sind (rein faktisch gesehen). TVöD
Erstellt am 02.12.2013 um 18:21 Uhr von nicoline
eineguteFrage,
nach dem, was Du hier schilderst, halte ich die Ablehnungsbegründung des BR zu der Eingruppierung für nicht gerichtsfest, erst recht nicht, wenn die Höhergruppierung den Eingruppierungsrichtlinien des TVöD entspricht. Würde es keine Vergütungsordnung geben, könnte man in die Ablehnung noch hineininterpretieren, dass der BR u.U. mit der Begründung eine Benachteiligung nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 oder 4 ausschliessen möchte, aber so .....
Trotzdem muss der AG sich die Zustimmung vom Gericht ersetzten lassen.
Ihr habt doch sicherlich einen Anwalt, vielleicht solltet ihr mal mit dem reden, auch deswegen:
***Außerdem habe ich die Abstimmung unterschrieben, nachträglich hat der BR-Vorsitzende handschriftlich die Begründung oberhalb der Unterschriften eingefügt.***
obwohl ich nicht recht verstehe, was genau damit gemeint ist. Wieso hast Du die Abstimmung unterschrieben?
Der BR kann übrigens (durch entsprechenden Beschluss) jederzeit von seiner Verweigerung abrücken und in jedem Stadium seine Zustimmung erteilen.
Erstellt am 03.12.2013 um 08:32 Uhr von einegutefrage
Beschluss unterschreiben: es gab vor meiner Zeit einen Beschluss des BR, dass alle Beschlüsse von allen Mitgliedern unterschrieben werden. Ich persönlich sehe darin keinen Sinn, beuge mich aber. Bei uns gibt es einen Vordruck auf Höhergruppierung etc. mit einem Feld Zustimmung erteilt oder Zustimmung verweigert. Also wir haben den Beschluss alle unterschrieben und der BR-Vorsitzende hat anschließend nach der Sitzung eine Begründung für die Ablehnung handschriftlich eingefügt.
Erstellt am 03.12.2013 um 21:19 Uhr von nicoline
*es gab vor meiner Zeit einen Beschluss des BR, dass alle Beschlüsse von allen Mitgliedern unterschrieben werden.*
Und mit all diesen Unterschriften geht der Vordruck zurück an den Arbeitgeber?
*Also wir haben den Beschluss alle unterschrieben*
Welchen Beschluss habt ihr unterschrieben, mit welchem Wortlaut, oder habt ihr nur das Kreuz bei "Zustimmung verweigert" unterschrieben?
*hat anschließend nach der Sitzung eine Begründung für die Ablehnung handschriftlich eingefügt.*
Der BR ist verpflichtet, wenn er die Zustimmung verweigert, dieses zu begründen, was soll daran verkehrt sein, mal abgesehen davon, dass diese Arie mit den Unterschriften mir mehr als suspekt ist!
Erstellt am 04.12.2013 um 08:15 Uhr von einegutefrage
@nicoline
Wir haben nur unter dem Kreuz unterschrieben
Der Beschluss geht mit allen Unterschriften an den AG
nachträglich...... wenn der gute Vorsitzende nachträglich die Begründung einfügt, habe ich ihm einen Blancoscheck gegeben. Das stört mich...