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Schweigen des Betriebsrates=immer Zustimmungsverweigerung (z.B. bei außerordentlicher Kündigung)?

F
floh
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

Ein Schweigen des BR gilt bei einer Maßnahme nach 103 BetrVG nicht als Zustimmung zur Kündigung, sondern als Zustimmungsverweigerung.

Ich meine, das das Schweigen d. BR zu einer Maßnahme in anderen Fällen aber als Zustimmung zu werten ist.

Wer kann helfen?

Danke! Gruß floh

3.90107

Community-Antworten (7)

O
Olaf0412

07.04.2006 um 10:13 Uhr

Ja, genau so ist es.

Bei dem im § 103 genannten Personenkreis handelt es sich um die besonders schützenswerten Mitglieder des BR, der JAV, des Wahlvorstands und Wahlbewerber. Da ist ausdrückliche Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung unbedingt erforderlich! Wenn sich der BR nicht äußert, gilt das als Verweigerung der Zustimmung.

Bei den anderen von dir erwähnten Maßnahmen (z.b. § 102 BetrVG) gilt tatsächlich: wenn sich der BR nicht äußert, kann das vom AG als Zustimmung gewertet werden.

F
floh

07.04.2006 um 10:16 Uhr

hallo olaf,

danke für deine antwort. könntest du mir noch sagen, wo das steht, dass bei den anderen entscheidungen (ausser 103) ein stillschweigen des br als zustimmung zu werten ist.

vielen dank!

gruß floh

O
Olaf0412

07.04.2006 um 10:20 Uhr

Im § 102 BetrVG (Mitbestimmung bei Kündigungen) heisst es direkt im Abs. 2, Satz 2:

"Äußert er (der Betriebsrat) sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt."

F
floh

07.04.2006 um 10:24 Uhr

Danke Olaf!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

gruß floh

M
merlin

07.04.2006 um 11:29 Uhr

Nichtäußern innerhalb der Wochenfrist gilt auch bei § 99 als Zustimmung

T
tom

07.04.2006 um 11:46 Uhr

... und steht fast immer im betreffenden § selbst!!!

B
Bernd

04.05.2006 um 19:44 Uhr

Das Schweigen des Betriebsrates gilt nur bei ("ordentlichen" ) fristgerechten Kündigungen als Zustimmung. Bei außerordentlichen Kündigungen fehlt der Zusatz im §102(2) Betr.V.G. Das Schweigen des Betriebsrates hier bedeutet also eher eine Zustimmungsverweigerung.

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