Schweigen des Betriebsrates=immer Zustimmungsverweigerung (z.B. bei außerordentlicher Kündigung)?
Guten Morgen,
Ein Schweigen des BR gilt bei einer Maßnahme nach 103 BetrVG nicht als Zustimmung zur Kündigung, sondern als Zustimmungsverweigerung.
Ich meine, das das Schweigen d. BR zu einer Maßnahme in anderen Fällen aber als Zustimmung zu werten ist.
Wer kann helfen?
Danke! Gruß floh
Community-Antworten (7)
07.04.2006 um 10:13 Uhr
Ja, genau so ist es.
Bei dem im § 103 genannten Personenkreis handelt es sich um die besonders schützenswerten Mitglieder des BR, der JAV, des Wahlvorstands und Wahlbewerber. Da ist ausdrückliche Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung unbedingt erforderlich! Wenn sich der BR nicht äußert, gilt das als Verweigerung der Zustimmung.
Bei den anderen von dir erwähnten Maßnahmen (z.b. § 102 BetrVG) gilt tatsächlich: wenn sich der BR nicht äußert, kann das vom AG als Zustimmung gewertet werden.
07.04.2006 um 10:16 Uhr
hallo olaf,
danke für deine antwort. könntest du mir noch sagen, wo das steht, dass bei den anderen entscheidungen (ausser 103) ein stillschweigen des br als zustimmung zu werten ist.
vielen dank!
gruß floh
07.04.2006 um 10:20 Uhr
Im § 102 BetrVG (Mitbestimmung bei Kündigungen) heisst es direkt im Abs. 2, Satz 2:
"Äußert er (der Betriebsrat) sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt."
07.04.2006 um 10:24 Uhr
Danke Olaf!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
gruß floh
07.04.2006 um 11:29 Uhr
Nichtäußern innerhalb der Wochenfrist gilt auch bei § 99 als Zustimmung
07.04.2006 um 11:46 Uhr
... und steht fast immer im betreffenden § selbst!!!
04.05.2006 um 19:44 Uhr
Das Schweigen des Betriebsrates gilt nur bei ("ordentlichen" ) fristgerechten Kündigungen als Zustimmung. Bei außerordentlichen Kündigungen fehlt der Zusatz im §102(2) Betr.V.G. Das Schweigen des Betriebsrates hier bedeutet also eher eine Zustimmungsverweigerung.
Verwandte Themen
Zustimmungsverweigerung bei Einstellung - Kann der Betriebsausschuß die Unterlassung der personellen Maßnahme eigenständig beantragen oder ist wieder ein Beschluß des Betriebsratsgremiums notwendig?
Unser Arbeitgeber nimmt trotz Zustimmungsverweigerung des BR, die Personelle Massnahme vor. Sehr geehrte Damen und Herren, ich informiere Sie hiermit, dass Frau Dr. am Montag, 27.10.2008 ihren Die
Betriebsbedingte Kündigung ohne Notwendigkeit - wie reagiert man?
Hallo Dem relativ neuen Betriebsrat liegt das erste mal eine Kündigung vor. Ein Arbeitnehmer hat einen Konflikt mit seinem Vorgesetzten und ist nach einem "Schlichtungsgespräch" von Seiten des Manage
Möglichkeiten der Zustimmungsverweigerung des BR bei Versetzung
Zustimmungsverweigerung des BR nach § 99 bei Versetzung Hallo Kollegen/innen, bei uns sollen 3 Kollegen in eine andere Abteilung versetzt werden. die Aufgaben bzw. ERA-Zuordnung bleiben gleich.
Wie Zustimmung zur Neueinstellung für gekündigten AN verweigern?
Ich hätte da gerne mal ein Problem: Vor einigen Wochen hat einer unserer Kollegen eine fristgerechte verhaltensbedingte Kündigung (nach vorheriger mehrmaliger Abmahnung) erhalten. Wir haben dieser Kün
§ 99 - personelle Einzelmaßnahme
Hallo, da ich in der nächsten Stunde unserer Personalchefin eine Begründung für eine Zustimmungsverweigerung mitteilen muss, bitte ich um Hilfe bei der Formulierung. Es geht um eine person. Einzelmaß