Erstellt am 02.12.2013 um 09:56 Uhr von Pjöööng
Vertragsbestandteile (und dazu gehört auch das Gehalt) können in der Regel nicht einseitig verändert werden, sondern es bedarf einer übereinstimmenden Willenserklärung beider Seiten, welche aber auch implizit (AN bekommt höheres Gehalt und widerspricht nicht) erfolgen kann. Also kann auch eine einseitig vom Arbeitgeber gewährte Erhöhung abgelehnt werden.
Sollte allerdings originäre Tarifbindung bestehen, dann kann eine Veränderung de Tarifgehaltes nicht abgelehnt werden.
Erstellt am 02.12.2013 um 10:55 Uhr von gironimo
Es wird doch mathematisch möglich sein (Dreisatzrechnung) auf 450,- Euro zu kommen.
Da kann ich den AN schon verstehen. In der Größenordnung zählt jeder Euro. Ggf. muss er dann eben eine halbe Stunde (oder x) länger arbeiten .
Ich denke, da sollte der BR einmal mit dem AG sprechen.
Erstellt am 02.12.2013 um 11:12 Uhr von IInonameII
mathematisch möglich ja, der BR hat auch schon mit dem AG gesprochen aber dieser lehnt eine Veränderung der Stunden ab (es wären dann 10,75 bzw. 10,9 Std.). Daher die Idee des MA jetzt die Gehaltserhöhung abzulehnen.