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Entgelt des BRV. Kann ich Anspruch auf Gleichstellung beim AG einfordern?

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Ralfonso
Nov 2016 bearbeitet

Kolleginnen und Kollegen, ich bin seit 12 Jahren BRV und bin wärend dieser Zeit als Maschienenbediener entlohnt worden, zwei meiner "vergleichbaren" Kollegen sind in dieser Zeit zum Meister bzw. Vorarbeiter ernannt worden. Jetzt ,da auch bei uns ERA eingeführt werden soll, möchte ich natürlich auch das Entgelt derer bekommen, die mit mir vergleichbar sind. Mein Chef hatte mir zwei mal diesen Posten als Meister bzw. Vorarbeiter angeboten, ich sollte aber dafür meinen Auftrag des BRV aufgeben;-) Kann ich jetzt nach dieser langen Zeit den Anspruch auf Gleichstellung im Bezug auf das neue Entgelt (ERA) beim AG einfordern? Der Unterschied von Lohn zu ERA ist nämlich jetzt erst gravierend geworden!

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Community-Antworten (1)

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RolfH

17.07.2006 um 13:16 Uhr

Hallo,

schau doch mal ins BetrVG § 37, Absatz 4. Das sollte weiterhelfen.

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