Jahressonderzahlung TVöD
Hallo, es geht um §20 TVöD-AT. Welche Entgeltbestandteile rechnet man bei Euch zur Berechnung des Durchschnitts der Monate Juli, August, September rein oder auch raus?
Community-Antworten (13)
30.11.2013 um 10:36 Uhr
zunächst ist doch der Text eindeutig:
1Die Jahressonderzahlung beträgt bei Beschäftigten, für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, (....) des der/dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts; unberücksichtigt bleiben hierbei das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden und Mehrarbeit), Leistungszulagen, Leistungs- und Erfolgsprämien.
Also außer dem im Tariftext zitierten - alles andere.
30.11.2013 um 11:43 Uhr
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal still sein...
30.11.2013 um 11:58 Uhr
@girononimo Klar, zunächst schon. Aber die Protokollerklärungen lassen unsere neue Kollegin in der Personalabteilung ungemein kreativ werden.
30.11.2013 um 14:03 Uhr
Wenn man den Tarif liest, ist das ja schon viel, was nicht mitgerechnet wird. Vielleicht wirst Du mal konkreter, wo der strittige Punkt liegt (dann kann vielleicht selbst Indianer was dazu sagen)
14.12.2013 um 21:40 Uhr
Hallo, man wusste auf Nachfrage erst nicht genau was man von den Bruttolöhnen abgezogen hatte. Erst waren es die Überstunden, dann die Zuschläge für Überstunden, dann der Kinderzuschlag. Zu guter letzt waren es die Zuschläge für Samstags- Sonntags- und Feiertagsarbeit. Was laut Rehm nicht korrekt ist. Bin gespannt was der Vorstand dazu sagt, wenn er erfährt, dass er für die letzten drei Jahre ca. 80000€ nachzahlen darf.
14.12.2013 um 22:19 Uhr
Immie
man wusste auf Nachfrage erst nicht genau was man von den Bruttolöhnen abgezogen hatte.
Das ist doch wohl nicht tatsächlich deren Ernst?????? Ist da vielleicht eher die Angst das da was verkehrt gelaufen ist und man versucht mit einer Offensive was zu vertuschen?
14.12.2013 um 22:48 Uhr
Hallo Snooker. doch war es. Sie fingen verzweifelt an zu rechnen bis sie es herausfanden:) Der Rehm sagt eindeutig, dass nur Entgelt für nicht im Dienstplan vorgesehene Überstunden, Leistungszahlungen, Erfolgsprämien und noch irgendwas nicht in die Berechnung fließen dürfen. Das gibt es bei uns in den drei Referenzmonaten alles nicht. Als ich ihnen mitteilte, dass das falsch ist, verkündeten sie freudestrahlend, dass dann die letzten Jahre falsch berechnet worden sei. Ich verstehe zwar nicht wie man sich über so viel zusätzliche Arbeit freuen kann, soll mir aber auch egal sein. Was noch nett ist: am 02.12. wurde die falsche Berechnung bei der Personalabteilung angemahnt, am 09.12. kommt die Anhörung zur Entfristung für diese überaus qualifizierte Kollegin.
14.12.2013 um 23:55 Uhr
Immie
Sie fingen verzweifelt an zu rechnen bis sie es herausfanden
Wenn sie tatsächlich in der Reihenfolge vor gegangen sind ist das ja noch grotesker. Eigentlich tut man erst was heraus finden und rechnet dann nach wo der Fehler denn nu iss. Gerade bei solchen Dingen wo man von AG Seite nicht so ganz mit der Auslegung eines TV klar kommt wende ich mich doch erst mal an den Arbeitgeberverband oder der GEW bevor ich etwas außerhalb der Geschäftsebene komuniziere. Ich bleibe dabei, irgendwas stimmt da nicht. Die haben nun die Katze aus dem Sack gelassen. Nun würde ich als Gremium dann auch die GEW ob sie das Kätzchen haben wollen. ;-)
15.12.2013 um 00:03 Uhr
Die Aufforderung zur Nachrechnung ab 2010 ist raus. Ich bin gespannt. Das wird dem Vorstand keinen Spaß bereiten. Hätte mich interessiert ob es bei anderen im TVöD auch so ein Durcheinander gibt oder gegeben hat.
15.12.2013 um 00:12 Uhr
Das letzte iss nu ne Sache da kann ich nicht mit dienen. Unser Betrieb ist "Freischaffend" und ich Hobbyniere nur noch hier. Grins.
15.12.2013 um 21:25 Uhr
ich wünsche dir noch viele glückliche jahre;)
15.12.2013 um 23:00 Uhr
@Immie, zunächst mal: bei uns gibt es nicht so ein Durcheinander. Interessieren würde mich, woraus Du ableitest, dass Dein AG verpflichtet wäre, ab 2010 nachzuzahlen.
30.01.2014 um 15:00 Uhr
§37 TVöD greift bei "Absicht" und / oder "Betrug" nicht. Den Sozialversicherungen ist er gänzlich egal, auch welche Jahressonderzahlung tatsächlich gezahlt wurde.
Ergebnis: Es wird ab 2010 nachgerechnet. Die Sozialversicherungen müssen ab 2005 nachgezahlt werden. Es müssen in den Monaten Juli, August, September alle Zahlungen, außer Prämien, Zulagen und VWL berücksichtigt werden. Das heißt, Zuschläge und Entgelte für Arbeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, Überstunden, Nachtarbeit, Lohnaufschläge für Urlaub und Krankheit und Besitzstand für Kinder- und Ortszuschlägen müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden.
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