Hallo,
ich mache meinem Nutzernamen wieder alle Ehre.
Wir haben mehrere BVs die sich auf den TVÖD beziehen (Urlaub, Jahressonderzahlung, Entgelt...) allerdings habe ich gesehen das in jedem Arbeitsvertrag folgender Satz steht:

§2 (1) Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung in den TVÖD in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung. Außerdem finden die für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen Tarifverträge Anwendung.
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Sehe ich das jetzt richtig das ich bei allen Belangen die im TVÖD geregelt sind, ich mich auf diesen berufen kann?