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Müssen wir den TVÖD anwenden?

F
Fragenmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich mache meinem Nutzernamen wieder alle Ehre. Wir haben mehrere BVs die sich auf den TVÖD beziehen (Urlaub, Jahressonderzahlung, Entgelt...) allerdings habe ich gesehen das in jedem Arbeitsvertrag folgender Satz steht:

§2 (1) Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung in den TVÖD in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung. Außerdem finden die für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen Tarifverträge Anwendung. [..]

Sehe ich das jetzt richtig das ich bei allen Belangen die im TVÖD geregelt sind, ich mich auf diesen berufen kann?

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Community-Antworten (2)

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nicoline

18.12.2014 um 16:04 Uhr

Ja, kannst Du. Mir ist aber überhaupt nicht klar, welche "jeweils geltenden sonstigen" Tarifverträge Anwendung finden könnten und ich frage mich auch, wie ihr eine BV über Jahressonderzahlung und Entgeltregelungen abschließen könnt, obwohl der TVöD Anwendung findet???

N
Nubbel

18.12.2014 um 17:25 Uhr

je nach dem was in den betriebsvereinbarungen steht, könnt ihr mindestens zwei von den drei aufgezählten in die tonne klopfen

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