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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstplan Einsichtsrecht des Ist-Dienstplan

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Rebellin
Jul 2022 bearbeitet

Gibt es eine Rechtsprechung oder Paragraphen, das ein Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch darauf hat seinen Ist-Dienstplan einzusehen und prüfen kann?

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Community-Antworten (6)

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enigmathika

17.07.2022 um 23:15 Uhr

Andersherum wird ein Schuh daraus: Es sind seine Daten, die er einsehen möchte. Der Chef soll ihm sagen, auf welcher Rechtsgrundlage er ihm das verwehren will. Der Kollege muss doch prüfen können, ob alles korrekt abgerechnet ist. Wie sonst sollte er Fehlbuchungen zeitnah beanstanden können?

L
lolium

17.07.2022 um 23:15 Uhr

könntest Du das nochmal etwas ausführen? Wieso kann der Beschäftigte seinen Dienstplan nicht einsehen? Geht es um die Vorplanung oder darum in Nachhinein zu kontrollierten. Das Recht auf Einsicht in die dokumentierten Arbeitszeiten beruht auf dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung.

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Rebellin

18.07.2022 um 08:52 Uhr

Dake für eure Antworten dann schaue ich mal im EuGH nach, ja es geht darum, das sich mein Vorgesetzter weigert wegen Datenschutz den Ist-Plan mit den eingetragenen Überstunden auszuhängen. Argumentation Datenschutz.

L
lolium

18.07.2022 um 10:19 Uhr

schau mal eher Art. 15 DSGVO

Danach hast Du ein Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten der der AG erhebt und verarbeitet. Die Dokumentation der Arbeitszeiten sind personenbezogene Daten. Der Arbeitgeber will Dich vor Deinen eigenen Daten schützen?? Kurios.

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dieschi

18.07.2022 um 10:24 Uhr

" .. schau mal eher Art. 15 DSGVO .."

" ... ja es geht darum, das sich mein Vorgesetzter weigert wegen Datenschutz den Ist-Plan mit den eingetragenen Überstunden auszuhängen ..."

Mit "aushängen" hat auch die DSGVO Probleme, mit "dem MA persönlich aushändigen" nicht! ...

Von daher @Rebellin solltest DU zum AG gehen und nach Art. 15 DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/) um die persönliche Übergabe der Daten bitten. Darauf hast Du Anrecht!

L
lolium

18.07.2022 um 10:35 Uhr

ist natürlich richtig: Aushängen in der Abteilung oder sonst irgendwo öffentlich geht nicht. Da hätte der AG mit dem Argument Datenschutz recht.

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