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Einsichtsrecht nach § 34 Abs. 3 BetrVG

B
bibi13
Feb 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, entsprechend dem § 34 Abs. 3 BetrVG und den hierzu erfolgten diversen Rechtsprechungen hat ja jedes einzelne Betriebsratsmitglied ein uneingeschränktes Einsichtsrecht hinsichtlich sämtlicher Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse (gilt sowohl für Unterlagen in Papierform wie für solche, die elektronisch auf Datenträgern gespeichert sind) und zwar ohne eine zeitliche Verzögerung. Wir, zwei Betriebsratsmitglieder einer freien Liste, haben nun dieses Einsichtsrecht, welches uns bisher in den allermeisten Fällen verwehrt wurde, gegenüber dem BR-Gremium (der Betriebsrat besteht aus insgesamt 19 Mitgliedern – davon 5 Freigestellte und zusätzlich eine Sekretärin, die nicht BR-Mitglied ist) nochmals schriftlich geltend gemacht. Über einen Schlüssel zu den BR-Büros verfügen nämlich nur die 5 Freigestellten sowie die Sekretärin. Allerdings wurde uns beiden ein Schlüssel für sämtliche BR-Büros verweigert, so dass wir nur dann in diese können, wenn es den Freigestellten „genehm“ ist und nicht, wenn es für uns erforderlich ist (und selbst dann haben wir keinen Zugriff auf die dortigen BR-Unterlagen...). Nun meine Frage: Natürlich wissen wir, dass der Betriebsrat in seinen Büros das Hausrecht hat. Aber können wir dennoch vom Arbeitgeber einen Schlüssel für die BR-Büros einfordern, auch wenn die Mehrheit des Gremiums uns diesen verweigert, da der Arbeitgeber schließlich die Kosten für die notwendige BR-Tätigkeit aller Betriebsratsmitglieder zu tragen hat? Zählt dieses Hausrecht nicht auch für uns zwei nicht freigestellten BR-Mitglieder? Gibt es – außer zu klagen – vielleicht noch eine andere (außergerichtliche) Möglichkeit, dass wir die Schlüssel und somit den uneingeschränkten und freien Zutritt zu den BR-Büros erhalten können, in denen sich BR-Unterlagen befinden, um endlich auch ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in alle BR-Unterlagen zu bekommen? Im Übrigen sind die anderen 12 nicht freigestellten BR-Mitglieder nicht an einem uneingeschränkten Einsichtsrecht interessiert und wollen keine Schlüssel… Welche Möglichkeiten gibt es hier für uns? Danke für Eure Antworten!

40102

Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

27.02.2021 um 16:16 Uhr

Es gibt wohl nur den Rechtsweg. Auf Einsicht braucht ihr wohl nicht hoffen.

Wenn vom Hausrecht des Betriebsrats die Rede ist, ist das gesamte Gremium gemeint. Und der BR kann auch nicht beschließen, dass bestimmte Gesetze nicht gelten.

D
DummerHund

27.02.2021 um 17:29 Uhr

Nicht freigestellte BRM´s haben nicht weniger Rechte wie freigestellte BRM´s oder aber der BRV. Dies sieht der § 34 BetrVG nicht vor und steht auch nicht da. Hier den anderen Protagonisten eine klare Ansage machen; auch das ihr eine Klage in Erwägung zieht.

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